Erweiterung Clustersystem Referenznummer der Bekanntmachung: 804-35440057
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Englerstraße 11, Geb. 11.40
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf, Verkauf und Materialwirtschaft
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kit.edu
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Clustersystem
Aktualisierung Isilon ProdCluster am Campus Süd und Campus Nord.
Aus diesem Grund bittet Sie das KIT - Karlsruher Institut für Technologie, gemäß den nachfolgenden Vergabeunterlagen, ein schriftliches Angebot abzugeben.
Karlsruher Institut für Technologie Englerstraße 11, Geb. 11.40 76131 Karlsruhe
Das beschaffte System wird in die IT-Systeminfrastruktur des SCC integriert und dient dem Betrieb zentraler IT-Dienste des SCC für das KIT (KIT-Datenablage, Webauftritte, usw.). Das absehbare Wachstum macht einen Ausbau des bestehenden Isilon-Clusters um weitere Knoten notwendig.
Das System muss in die bestehende IT-Systeminfrastruktur des SCC für die zentralen Fileservices, u.a. die zentrale KIT-Datenablage, integriert werden (Isilon-Cluster). Da es sich hierbei um ein Clustersystem der Fa. Dell Technologies handelt, kommen für die Erweiterung ausschließlich Systeme (Isilon-Knoten) dieses Herstellers in Betracht.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer weiteren, kurzfristigen Erweiterung der Systeme am Campus Süd und Campus Nord.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.2 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Als Bestätigung der Eigenerklärungen kann das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Bescheinigungen und Nachweise vor der Auftragsvergabe anfordern.
Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Angaben und Eigenerklärungen sind in der aufgeführten Reihenfolge (bitte Nummerierung angeben) vorzulegen:
1.) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt.
2.) Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (§ 44 VgV).
Die folgenden Nachweise, Kopien und Unterlagen sind
zwingend beizulegen, ansonsten muss der Bieter vom Wettbewerb
ausgeschlossen werden:
- Angaben über die Anzahl der festen Mitarbeiter, die in dem für den Auftragsgegenstand relevanten Geschäftsbereich tätig sind.
- Es ist der Nachweis von mindestens 3 Referenzinstallationen in der Größe von mindestens 600TEur, in der Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2022 mit Firmennamen, Kontaktpersonen und deren Kontaktdaten erforderlich.
Es sind per Eigenerklärung Angaben zu machen über mindestens 3 abgeschlossene, selbständige Referenzinstallationen vergleichbaren Anforderungsprofils in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren mit Bezeichnung des Auftraggebers, Adresse des Auftraggebers, Name der Kontaktperson bei dem Auftraggeber.
Die Referenzinstallationen sind nach Art und Umfang, Auslegung, Anforderungsprofil, Auftragserteilungszeitunkt, Fertigstellungszeitpunkt, Inbetriebnahmezeitpunkt, Störungsfreiheit /
Mängel / Mängelbeseitigungsaufwand nach Inbetriebnahme ausführlich zu beschreiben.
Unter den aufgelisteten Einträgen müssen sich mindestens 2 Referenzinstallationen befinden, die Compute-Systeme mit der gleichen oder der direkten Vorgängergeneration der GPUs und der gleichen, einer neueren oder der direkten Vorgängergeneration der CPUs wie im Angebot aufweisen. Mindestens 2 der Kunden der Referenzinstallationen müssen öffentliche Auftraggeber sein.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass eine abgeschlossene Referenzinstallation ein vergleichbares Anforderungsprofil aufweist, wenn die Abrechnungssumme der Referenzinstallation mindestens 600.000,- EUR (exkl. MwSt.) beträgt.
Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), EVB-IT (Kauf), die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVBL) des KIT-Karlsruher Institut für Technologie.
Diese Bedingungen werden Bestandteil des Liefervertrages zusammen mit den Vergabeunterlagen einschließlich der Aussagen des Bieters zu den Anforderungen in der Leistungsbeschreibung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen und führen zum Ausschluss des Vergabeverfahrens. Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt sich der Bieter mit dem gewählten Verfahren und diesen Bedingungen damit ausdrücklich einverstanden.
Es werden keine Bietergemeinschaften zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y036GHM
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechts-verletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor der Zuschlagserteilung beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB.
Der Antrag ist unzulässig, wenn der Antrag-steller den gerügten Verstoß gegen Verga-bevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.