Rahmenvereinbarung über die Lieferung elektronischer Schließsysteme Referenznummer der Bekanntmachung: A 23 098

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kunstakademie Düsseldorf
Postanschrift: Eiskellerstraße 1
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung 2
E-Mail:
Telefon: +49 211-1396-13
Fax: +49 211-1396-263
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kunstakademie-duesseldorf.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMRDZS6/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Saarlandstraße 23
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RA Dr. Christian Teuber
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bakertilly.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMRDZS6
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über die Lieferung elektronischer Schließsysteme

Referenznummer der Bekanntmachung: A 23 098
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
44521120 Elektronisches Sicherheitsschloss
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung über die Lieferung elektronischer Schließsysteme

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
51100000 Installation von elektrischen und mechanischen Einrichtungen
45311200 Elektroinstallationsarbeiten
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72263000 Software-Implementierung
72265000 Software-Konfiguration
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
44520000 Schlösser, Schlüssel und Scharniere
44521000 Diverse Vorhängeschlösser und Schlösser
44521100 Schlösser
44521110 Türschlösser
44521210 Vorhängeschlösser
44522200 Schlüssel
44522300 Teile von Vorhängeschlössern
44522400 Teile von Schlössern
44523000 Scharniere, Beschläge und Zubehörteile
44523200 Beschlagteile
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Kunstakademie Düsseldorf Eiskellerstraße 1 40213 Düsseldorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung elektronischer Schließsysteme (Hardware) einschließlich Betriebssoftware (on premise) und begleitender Serviceleistungen (insbesondere: Montageleistungen, Einweisung und technischer Support / IT Support).

Für sämtliche für den Betrieb der Schließsysteme durch die Auftraggeberin erforderlichen IT-Leistungen (insbesondere Software, Implementierung, Customizing, Schulung, Pflege, Support) wird nach Zuschlagserteilung - auf der Grundlage der des Angebotes der Zuschlagsempfängerin und des hierfür einschlägigen EVB-IT-Vertrages - ein Nachtrag zur Rahmenvereinbarung geschlossen. Hierdurch dürfen keine Zusatzkosten für die Auftraggeberin ausgelöst werden. Alle relevanten Kostenpositionen sind in die vorliegende Rahmenvereinbarung einzukalkulieren.

Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren):

- 110 Stück Digitale Europrofil Halbzylinder inkl. notwendiger Zubehörteile (teilweise wetterfest in IP66)

- 380 Stück Profilverlängerungen in den Größen 5mm, 10mm und 20mm inkl. notwendiger Zubehörteile

- 60 Stück Digitale Vorhängeschlösser inkl. notwendiger Zubehörteile

- 870 Stück Digitaler Europrofil Doppelknaufzylinder inkl. notwendiger Zubehörteile

- 3 Stück Digitaler Türbeschlag inkl. notwendiger Zubehörteile

- 5 Stück Steuereinheiten als Gateway zur virtuellen Vernetzung Zutrittskontrolle inkl. notwendiger Zubehörteile

- 10 Stück Steuereinheit als Relais zur Zutrittskontrolle inkl. notwendiger Zubehörteile

- 18 Stück Kartenleser zum Aufstecken an die Platine der Steuereinheiten inkl notwendiger Zubehörteile.

- Software

- Dienstleistung vor Ort (insbesondere Aufnahme, Schließplanerstellung, Montage, Standortbestimmung für Router und Gateways, Softwaresupport)

- Support für Software und Hardware

Es werden die folgenden, verbindliche Höchstabnahmegrenzen festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren):

- 500 Stück Digitale Europrofil Halbzylinder mit Zeitzonensteuerung und Protokollierung inkl. notwendiger Zubehörteile (teilweise wetterfest in IP66)

- 2.250 Stück Profilverlängerungen in den Größen 5mm, 10mm und 20mm inkl. notwendiger Zubehörteile

- 180 Stück Digitale Vorhängeschlösser inkl. notwendiger Zubehörteile

- 2.700 Stück Digitaler Europrofil Doppelknaufzylinder inkl. notwendiger Zubehörteile

- 100 Stück Digitaler Türbeschlag inkl. notwendiger Zubehörteile

- 40 Stück Steuereinheiten als Gateway zur virtuellen Vernetzung Zutrittskontrolle inkl. notwendiger Zubehörteile

- 45 Stück Steuereinheit als Relais zur Zutrittskontrolle inkl. notwendiger Zubehörteile

- Software

- Dienstleistung vor Ort (insbesondere Aufnahme, Schließplanerstellung, Montage, Standortbestimmung für Router und Gateways, Softwaresupport)

- Support für Software und Hardware

Eine Mindestabnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht nicht.

Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge erfolgt in durch Abruf ohne erneutes Vergabeverfahren. Die termingerechte Ausführung der Lieferung ist wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung.

Die Auftraggeberin ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Servicekonzept / Gewichtung: 55
Qualitätskriterium - Name: Softwarekonzept / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 25
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der Auftraggeberin gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt vier Jahre ab Zuschlagserteilung (Höchstlaufzeit). Nach Ablauf dieser Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die in der Rahmenvereinbarung festgelegten verbindlichen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bewerbergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Erlaubnis muss im Rahmen des Antrages als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Bieter sowie Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten fünf Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 18.07.2018 bis zum 18.07.2023 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzempfänger sind nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass nicht vollständige Referenzangaben zwingend zur Nichtberücksichtigung dieser Referenz führen; Nachforderungen finden insoweit nicht statt. Ihre Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein.

Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung zur Eignung nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft. Angegebene Referenzen sind im Hinblick auf die Mindestbedingungen aussagekräftig zu erläutern. Diese Erläuterung muss in den dafür vorgesehenen Feldern der Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Erläuterungen jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen:

(1.) Lieferung von elektronischen Schließsystemen

(2.) mit Betriebssoftware

(3.) einschließlich Montageleistungen

(4.) und technischem Support

(5.) und IT-Support

(6.) über mindestens ein abgeschlossenes Leistungsjahr im Zeitraum vom 18.07.2018 bis zum 18.07.2023

(7.) und einer Liefermenge von mindestens 200 Schließzylindern in diesem Leistungsjahr für den Referenzkunden

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bewerber bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 521_EU und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 522_EU abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Weitergehende Nachweismöglichkeiten nach der VgV bleiben unberührt.

2. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 523_EU abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/08/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/08/2023
Ortszeit: 12:01
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind zum Submissionstermin nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPNYMRDZS6

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Ort: Köln
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 160

Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/07/2023

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