KG430: Verhandlungsvergabe Raumlufftechnische Anlagen für die Sanierung und Erweiterung der Musikschule
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 2540
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72015
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 70712042646
Fax: +49 707120442646
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tuebingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
KG430: Verhandlungsvergabe Raumlufftechnische Anlagen für die Sanierung und Erweiterung der Musikschule
Raumlufttechnische Anlagen
Generalsanierung und Erweiterung der Tübinger Musikschule ( MST ) Frischlinstraße 4 72074 Tübingen
Erneuerung der Lüftungsanlage
Gesamtluftmenge ca. 11.200 m3/h
Lüftungsgerät in Zentrale 6.300 m3/h
Lüftungsgerät außenliegend 1.600 m3/h
dezentrale Brüstungsgeräte 9 St
Luftleitungen inkl. Formstücke und Befestigungsmaterial ca. 340 m2
Wickelfalzrohre ca. 430 lfm
Brandschutzklappen ca. 36 Stück
Klimasplittgeräte Gesamtkälteleistung ca. 18 kW
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Verhandlungsvergabe
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe LKT Luft - und Klimatechnik GmbH
Postanschrift: Markwiesenstraße 45
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72770
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y42Y15PBMRW1
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).