Auf- und Abbaulogistik von städtischen Outdoor-Großveranstaltungen Referenznummer der Bekanntmachung: LB-ZVS-2023-0020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelmstraße 11
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Organisation und Personal, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 71419103648
Fax: +49 71419104094
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auf- und Abbaulogistik von städtischen Outdoor-Großveranstaltungen
Auf- und Abbaulogistik von 5 städtischen Outdoor-Großveranstaltungen
71638 Ludwigsburg
Deutschland
Auf- und Abbaulogistik von städtischen Outdoor-Großveranstaltungen (insbesondere Kinderfest, Ludwigsburger Pferdemarkt, Venezianische Messe, Ludwigsburger Antikmeile, Ludwigsburger Barock-Weihnachtsmarkt).
Dies beinhaltet u.a. die Lagerlogistik, den Transport sowie den Auf- und Abbau und die Wartung von Elementen, technischer Ausrüstung und Bauten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1.1
In der Eigenerklärung zur Eignung sind folgende Erklärungen abzugeben:
d) Erklärung über den Eintrag in das Berufsregister
i) Erklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
1.2.1
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem AN zu schließen, mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Personenschäden 5 Mio. EURO, Sachschäden 1 Mio. EURO, für das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten [Betrag gelöscht] EURO. Die Risikodeckung ist spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung durch die AG nachzuweisen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch das
ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im
Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. der EEE angegebene Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Höhe der Umsätze des Unternehmens für die vergleichbare ausgeschriebene Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 liegt bei über 50.000 € netto.
1.3.1
Referenzliste in deutscher Sprache: mindestens 2 mit der auszuführenden Leistung vergleichbare Referenzen in vergleichbaren Projekten (nicht älter als 5 Jahre) mit folgenden Angaben: Auftraggeber (Name und Adresse), Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, Bezeichnung des Projekts: Beschreibung der Art der Leistung, Beschreibung des Leistungsumfangs, Auftragssumme (brutto), Ausführungszeitraum (von/bis).
Vergleichbares Projekt bedeutet: Veranstaltung mit mehrtägigem, umfangreichem Veranstaltungsaufbau (über 100 Std. Personalaufwand).
Dem Angebot ist beizufügen:
2.2.1 Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
2.2.2 Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen
2.2.3 Die Bieter sowie ggf. von diesen vorgesehenen Nachunternehmer haben die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Erklärungen (u. a. zur Tariftreue und Mindestlohnzahlungen ) nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf Wunsch bietet die Auftraggeberin die Möglichkeit einer ein- bis zweistündigen Ortsbesichtigung des Materiallagers im Zeitraum vom 07. bis 10. August 2023. Anmeldungen und Terminvereinbarungen sind bis zum 08. August 2023 über das Nachrichtentool des Vergabeportals an die Vergabestelle der Stadt Ludwigsburg zu richten.
Bieterfragen sind bis spätestens 11.08.2023 ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor.
Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel
zu übermitteln. Die Stadt Ludwigsburg stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung.
Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Ludwigsburg teilnehmen wollen?
— Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System,
— Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung,
— Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch,
— automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen,
— verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Ludwigsburg,
— verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe,
— Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg unter +49 71166601 476,
— Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der
Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 11.08.2023 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Nur Bieter,welche sich registrieren, werden über Informationen der Auftraggeberin aktiv informiert. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Es gilt das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Wilhelmstraße 11
Ort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland