Zimmerer- & Holzbauarbeiten / Neubau Kombibad Kamen "Sesekebad" Referenznummer der Bekanntmachung: VE 333.01 / KK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Poststraße 4
Ort: Kamen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Jochen Baudrexl
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gsw-kamen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zimmerer- & Holzbauarbeiten / Neubau Kombibad Kamen "Sesekebad"
Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH, beabsichtigt, auf dem Gelände des aktuellen Freibades ein neues Kombibad zu errichten. Die Decken bestehen sowohl aus Stahlbeton (Ortbeton bauseits) als auch in Teilen (im Bereich der Badehallen) aus zu errichtenden Holzleimbinderdachkonstruktion mit jeweiliger Dachschalung. Es gilt die Dachkonstruktion des Hallenbades für die Bereiche des Sportbeckens und des Familienbereiches (Mehrzweckbecken und Kinderbecken) zu richten.
Neubau Kombibad Kamen Am Schwimmbad 8 59174 Kamen
8 Stk. Dachbinder GLC28c ca. 23,60 m Einzellänge, trapezförmig 100-155 cm
1.600 m KVH Pfettenlage Sportbecken
ca. 900 m² Dachschalung OSB, d=25mm
5 Stk. Anlegen von Dachöffnungen
8 Stk. Dachbinder GLC28c ca. 23,60 m Einzellänge, trapezförmig (3% Neigung) 100-120 cm
1.100 m KVH Pfettenlage Familienbecken
ca. 660 m² Dachschalung OSB, d=25mm
2 Stk. Anlegen von Dachöffnungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zimmer- und Holzbauarbeiten
Postanschrift: Auf dem Hövel 36
Ort: Dinklage
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49413
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4443-505640
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y62670W
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251-4110
Fax: +49 251-411-2165
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.