Rahmenvertrag Bestatterdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0202-2023-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 20
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 65197
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Bestatterdienstleistungen
Erbringung von Bestatterdienstleistungen für das Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Polizeipräsidum Frankfurt
Kriminaldirektion K11
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Rahmenvertrag für 2 Jahre + Verlängerungsoption um 2 x 1 Jahr (insgesamt 4 Jahre)
Geschätzte Überführungen pro Jahr ca. 750 Stück (für 4 Jahre ca. 4000 Überführungen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung gemäß §124 GWB (beigefügter Vordruck)
- Erklärung über den "Gesamtumsatz" des Unternehmens und über seinen Umsatz bei der Herstellung bzw. Lieferung von Waren, die Gegenstand der Ausschreibung sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (beigefügter Vordruck)
- Eigenerklärung gemäß § 123 GWB (beigefügter Vordruck)
- Referenzliste über vergleichbare Lieferungen bevorzugt an
andere öffentlicht Bedarfsträger mit Angaben zu den
Ansprechpartnern inkl. Telefonummer (beigefügter Vordruck).
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Begutachtung der
Referenzen/Referenzobjekte ohne Benachrichtigung des
Bieters druchzuführen.
- Erklärung zu "Gütesicherungsungssystemen", Darin ist
anzugeben, welche Gütesicherungsmaßnahmen während der
Produktion, welche Maßnahmen zur Gütesicherung bei der
Endprüfung, welches Qualitätssicherungssystem angewandt
wird/werden.
Vorhandene Qualitätsmanagement-Zertifikate, z.B. gemäß DIN
EN ISO 9001, sind vorzulegen; dies gitla uch für Vorlieferanten
sowie Subunternehmer (beigefügter Vordruck)
- Darstellung des "Firmenprofils" mit Angaben zu
Mitarbeiterzahl, Fertigungsstätten, technischer Ausstattung
sowie Anzahl und Qualifikation der mit dem Lieferauftrag
verantwortlichen betrauten MItarbeiter (beigefügter Vordruck)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren
Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese
bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen
Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den
Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und
zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die
Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die
bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen
im
EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU- Ausland
erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus
der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
ergebene Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von
einem Prozent der Nettoauftragssume vom Auftragnehmer zu
zahlen.
- Eigenerklärung zum "EU-Sanktionspaket im Zusammenhang
mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine (beigefügter
Vordruck)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den
Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 134
GWB). Die Weitergabe von Aufträgen an Nachunternehmer
sind die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von
Leistungen (VOL/B) zugrunde zu legen. Sofern der Bieter
beabsichtigt, Aufträge an Nachunternehmer weiterzugeben,
hat er dies in seinem Angebot kenntlich zu machen. Wird der
Bieter in die engere Wahl für die Zuschlagentscheidung
gezogen,
behält sich der Auftraggeber vor, von diesem vor
Zuschlagserteilung die Vorlage einer Nachunternehmer- und
Verpflichtungserklärung zu verlangen. Der Auftraggeber
veröffentlicht diese Bekanntmachung auch auf der
Vergabeplattform www.vergabe.hessen.de
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 6151/125816
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.