Flughafen Nord Gütersloh - Gewässerumlegung Referenznummer der Bekanntmachung: FNG 01/2023

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH
Postanschrift: Carl-Bertelsmann-Straße 29
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Winter
E-Mail:
Telefon: +49 17630552847
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gewerbepark-flugplatz-gt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2759886/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Stadtentwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Flughafen Nord Gütersloh - Gewässerumlegung

Referenznummer der Bekanntmachung: FNG 01/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gewässerumleitung

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Hauptort der Ausführung:

Gütersloh, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Inhalt der der Baumaßnahme ist die Verlegung und Renaturierung des Welplagebaches in Gütersloh und Harsewinkel, Kreis Gütersloh, Regierungsbezirk Detmold durch die Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH.

Die naturnahe Veränderung des Welplagebaches erfolgt auf einer Länge von rund 795 m. Die Maßnahmenflächen besitzen insgesamt eine Flächengröße von rund 102.384 m². In den drei Abschnitten des neutrassierten Gewässers kommt es zum Teil zu Abgrabungen des Geländes zwischen dem heutigen Bachbett und dem neuen Bachbett sowie umliegenden Bereichen:

• Westlicher Abschnitt: bis zu 1,3 m

• Mittlerer Abschnitt: bis zu 1,7 m

• Östlicher Abschnitt: keine Abgrabungen des Geländes außerhalb des neuen Bachlaufs

Neben der Neugestaltung des Gewässerlaufs und der Gewässersohle ist südlich des neuen Gewässerlaufs die Entwicklung von gewässerbegleitenden Gehölzen vorgesehen. Nördlich des neuen Gewässerlaufs ist die Entwicklung offener, magerer und extensiv genutzter Grünländer vorgesehen.

Die Aushubböden werden überwiegend zur Anhöhung der Gewerbegrundstücks auf der Südseite des Welplagebaches verwendet. Überschüssiger Oberboden ist abzufahren.

Ausführungszeitraum: September 2023 bis Februar 2024

Hauptmassen:

• Ca. 8.500 cbm Oberboden abtragen, lagern und wieder andecken

• Ca. 18.000 cbm Oberboden abtragen und abfahren

• Ca. 13.000 cbm Boden lösen, transportieren und wieder einbauen

• Ca. 44.000 qm Wieseneinsaat

• Ca. 1.750 cbm Schotter für Baustraßen liefern und einbauen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 11/09/2023
Ende: 29/03/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) Angaben zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen, soweit die Umsätze Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung (gem. Ziff. III.1.1 bis III.1.3 dieser EU-Bekanntmachung, einschließlich dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Ziff. VI.3) durch den Eintrag ins Präqualifikationsverzeichnis und ggf. ergänzt durch Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese geeignet sind.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der PQ-Nummer, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Als Mindestanforderung ist eine Referenz über vergleichbare Leistungen anzugeben. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand sowohl von der Art als auch vom Umfang her dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt.

Folgende Angaben sind gefordert:

1. Bezeichnung der Leistung / Kurzbeschreibung

2. Auftraggeber mit Anschrift

3. Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail)

4. Leistungserbringung als Hauptauftragnehmer, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder Nachauftragnehmer

5. Ort der Leistung

6. Leistungszeitraum

7. Nettoauftragswert in EUR

Der Bieter hat mit dem Angebot anzugeben, ob er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist, unter Angabe der Berufsgenossenschaft.

Für präqualifizierte Unternehmen und zur Verwendung der EEE siehe Hinweise in Ziff. III.1.2) dieser Bekanntmachung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/08/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/08/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Strasse 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/07/2023

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