Viersen: Projektcontrolling Referenznummer der Bekanntmachung: 02/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausmarkt 1
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Lentzen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.viersen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Viersen: Projektcontrolling
Der Rat der Stadt Viersen hat am 10. Mai 2022 den Neubau einer Hauptrettungswache am Standort Viersener Straße im Rahmen eines ÖPP-Inhabermodells beschlossen. In diesem ÖPP-Inhabermodell werden die Planungs- und Bauleistungen einschließlich der Bauzwischenfinanzierung sowie weitestgehend auch sämtliche sich anschließenden objektbezogenen Betriebsleistungen an einen privatrechtlich organisierten Unternehmer übertragen. Das Eigentum des Grundstücks und des zu errichtenden Gebäudes verbleibt allerdings bei der Stadt Viersen, denn das ausgewählte Grundstück ist unter den geltenden und zu erwartenden rettungsdienstlichen Vorschriften das im Stadtgebiet am besten geeignetste Grundstück zum Betrieb einer Rettungswache, seine Folgenutzung (nach Ende der Abschreibungen der Gebäude) steht damit fest.
In diesem Vergabeverfahren sucht die Stadt Viersen einen Auftragnehmer, der das Projektcontrolling übernimmt.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Suche eines Auftragnehmers, der das Planungs- und Baucontrolling einschl. Begleitung der DGNB- und QNG-Zertifizierung, die der obsiegende Bieter des ÖPP-Vergabeverfahrens nach Abschluss der Baumaßnahme beizubringen hat, übernimmt.
Außerdem hat die Stadt Viersen eine gesonderte Projektorganisation mit einem Projektleiter als Ansprechpartner für die Gesamtverwaltung eingerichtet.
A = Ausschluss
B = Bewertung
- Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit (A)
- 3 Referenzen zum Projektcontrolling für einen Neubau (A) aus den letzten fünf Jahren (Abschluss LPH 8 2018 - 2. Quartal 2023) (A).
- Die Referenz zum Projektcontrolling betraf eine Rettungswache oder ein vgl. Hochbauprojekt (B), der Kostenrahmen wurde unterschritten bzw. eingehalten (B), der Fertigstellungstermin wurde unterschritten bzw. eingehalten (B), das Auftragsvolumen lag bei mind. 10 Mio. netto (B).
- Das Projektvolumen netto der letzten drei vom Projektleiter betreuten Projekte lag bei mind. 30 Mio. netto (B), Anzahl Referenzen Projektleiter und Projektstellvertreter im Bereich Projektcontrolling für ÖPP, Totalübernehmer, Generalübernehmer, Generalunternehmer (B), Tätigkeit (Anzahl Jahre) des Projektleiters und des Projektstellvertreters im Bereich Projektcontrolling (B), besondere Qualifikationen Projektleiter oder Projektstellvertreter (persönliche Erfahrung als Architekt/Ingenieur/Bauleiter bei der Abwicklung einer Baumaßnahme, praktische Erfahrung in der technischen Betriebsorganisation einer Rettungswache, Mediator) (B)
- Begleitung von mindestens zwei Verfahren bis zur Stufe Silber DGNB bzw. QNG-Siegel als Voraussetzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (A))
- Projektteam (Projektleiter/-stellvertreter) haben schon in anderen Projekten zusammengearbeitet (B)
- Eigenerklärung Sanktionspaket Russland (A)
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die im Projektraum hinterlegte Bewertungsmatrix verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Keine Ausschlussgründe (A)
Es werden folgende Eigenerklärungen gefordert:
- Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat;
- Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation;
- Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
- Unser Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nach.
- Eigenerklärung Sanktionspaket Russland (A)
A = Ausschluss
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 2,5 Mio. und Personen- und Sachschäden in Höhe von 5 Mio. (A)
A = Ausschluss
B = Bewertung
- 3 Referenzen zum Projektcontrolling für einen Neubau (A) aus den letzten fünf Jahren (Abschluss LPH 8 2018 - 2. Quartal 2023) (A).
- Die Referenz zum Projektcontrolling betraf eine Rettungswache oder ein vgl. Hochbauprojekt (B), der Kostenrahmen wurde unterschritten bzw. eingehalten (B), der Fertigstellungstermin wurde unterschritten bzw. eingehalten (B), das Auftragsvolumen lag bei mind. 10 Mio. netto (B).
- Das Projektvolumen netto der letzten drei vom Projektleiter betreuten Projekte lag bei mind. 30 Mio. netto (B), Anzahl Referenzen Projektleiter und Projektstellvertreter im Bereich Projektcontrolling für ÖPP, Totalübernehmer, Generalübernehmer, Generalunternehmer (B), Tätigkeit (Anzahl Jahre) des Projektleiters und des Projektstellvertreters im Bereich Projektcontrolling (B), besondere Qualifikationen Projektleiter oder Projektstellvertreter (persönliche Erfahrung als Architekt/Ingenieur/Bauleiter bei der Abwicklung einer Baumaßnahme, praktische Erfahrung in der technischen Betriebsorganisation einer Rettungswache, Mediator) (B)
- Begleitung von mindestens zwei Verfahren bis zur Stufe Silber DGNB bzw. QNG-Siegel als Voraussetzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (A))
- Projektteam (Projektleiter/-stellvertreter) haben schon in anderen Projekten zusammengearbeitet (B)
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die im Projektraum hinterlegte Bewertungsmatrix verwiesen.
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt"/"Ingenieur" zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur/Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen: Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Soweit mehr als ein Mitglied Planungsleistungen im Bereich Architektur-/Ingenieurleistungen erbringt, muss auch dieses Mitglied die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YW66CQE
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.