Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme von fünf stationären Towern zur Geschwindigkeitsüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 473 2023 KML
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Portastr. 13
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 57180724500
Fax: +49 57180730863
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme von fünf stationären Towern zur Geschwindigkeitsüberwachung
Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme von fünf stationären Towern, die laserbasierte Messsysteme aufnehmen und vier Messeinheiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Kreis Minden-Lübbecke vergibt die Lieferung, den Aufbau und die Inbetriebnahme von fünf stationären Towern, die laserbasierte Messsysteme aufnehmen. Darüber hinaus sollen vier Messeinheiten geliefert werden.
Die stationären Messplätze liegen an folgenden Standorten:
B239, Rahden-Kleinendorf, Diepholzer Straße südlich der Kreuzung mit der K64, Fahrtrichtung Norden
L770, Espelkamp-Vehlage, östl. der Kreuzung mit der K60, Fahrtrichtung Westen
B482, Petershagen-Lahde, südl. der Einmündung Vor der Reihe, Fahrtrichtung Norden
B482, Petershagen Döhren nördlich der Einmündung L864/K4, Fahrtrichtung Süden
L766, Hille-Neuenbaum, Frotheimer Str. 105, Fahrtrichtung Osten
Es soll die Überwachung einer Fahrtrichtung erfolgen. Die derzeitig dort vorhandenen auf Basis von piezoelektrischen Messfühlern arbeitenden Anlagen werden vom Auftraggeber abgebaut. Ein Stromanschluss wird auftraggeberseitig bereitgestellt.
Die Maßnahmen können ab der Erteilung des Zuschlags begonnen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514110
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.