Rahmenvereinbarung Arbeitsbekleidung Referenznummer der Bekanntmachung: 5800_2023_01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelma 13
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70376
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7115402-2695
Fax: +49 7115402-222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wilhelma.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Arbeitsbekleidung
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Arbeitsbekleidung inklusive Lieferung einer kompletten Erstausstattung für ca. 325 Mitarbeitende der Wilhelma (145 Mitarbeiterinnen, 180 Mitarbeiter). Hierbei wird Wert gelegt auf eine dem Einsatz entsprechende Arbeitskleidung in geeigneter Qualität, Passform und nachhaltiger Fertigung. Die Ware sollte als Standardware sofort verfügbar sein (NOS) und teilweise mit Logos versehen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Lose 1 und 2 separat an unterschiedliche Bieter zu vergeben, oder auch beide Lose an nur einen Bieter zu vergeben. Anspruch auf mehr als ein Los besteht nicht. Die Wahl der entsprechenden Zuschlagserteilung erfolgt danach, welche Gesamtkombination für den Auftraggeber am wirtschaftlichsten ist, d.h. welche Gesamtkombination für den Auftraggeber das beste Preis-Leistungsverhältnis bietet.
Bekleidung und Zubehör
Wilhelma Zoologisch-Botanischer Garten Stuttgart Wilhelma 13 70376 Stuttgart
Bekleidung (Sweater, Shirts, Tops, Bundhosen, Shorts, Latzhosen, Jacken, Westen) und Accessoires (Mützen, Caps, Kniepolster) sollen teilweise mit Logo versehen werden und als Stockartikel verfügbar sein. Nach der Erstausstattung der 325 Mitarbeiter*innen werden bis Vertragsende Nachbestellungen abgedeckt. Bestellt wird zentral über den Einkauf der Wilhelma an eine (1) Lieferadresse zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen.
Die Rahmenvereinbarung(en) wird/werden zunächst über die Dauer von zwei (2) Jahren geschlossen. Sie kann/können im Anschluss um jeweils ein Jahr bis zur maximalen Gesamtlaufzeit in Höhe von 4 Jahren verlängert werden.
- Eine Preisgleitklausel ist in den Vergabeunterlagen berücksichtigt.
- Der voraussichtliche Auftragswert beträgt ca. [Betrag gelöscht] Euro brutto/Jahr für Los 1 (Arbeitsbekleidung) zuzüglich der Auftragssumme für die Lieferung der Erstausstattung gem. entsprechendem Leistungsverzeichnis.
- Die Rahmenvereinbarung endet, wenn das Volumen der abgerufenen Einzelaufträge den Auftragswert der Erstausstattung zuzüglich des gesamten geschätzten Wertes für Nachbestellungen (s.o. 25 TEUR brutto x 4 Jahre) um mehr als 50% überschreitet, spätestens jedoch nach Ablauf von 4 Jahren.
Schuhe
Wilhelma Zoologisch-Botanischer Garten Stuttgart Wilhelma 13 70376 Stuttgart
Sicherheitsschuhe S3 und Gummistiefel S5. Die Schuhe sollten als NOS Ware verfügbar sein. Eine Anbringung von Logos ist nicht nötig. Bestellt wird zentral über den Einkauf der Willhelma an eine (1) Lieferadresse zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen.
Die Rahmenvereinbarung(en) wird/werden zunächst über die Dauer von zwei (2) Jahren geschlossen. Sie kann/können im Anschluss um jeweils ein Jahr bis zur maximalen Gesamtlaufzeit in Höhe von 4 Jahren verlängert werden.
- Eine Preisgleitklausel ist in den Vergabeunterlagen berücksichtigt.
- Der voraussichtliche Auftragswert beträgt ca. [Betrag gelöscht] Euro brutto/Jahr für Los 2 (Schuhe) zuzüglich der Auftragssumme für die Lieferung der Erstausstattung gem. entsprechendem Leistungsverzeichnis.
- Die Rahmenvereinbarung endet, wenn das Volumen der abgerufenen Einzelaufträge den Auftragswert der Erstausstattung zuzüglich des gesamten geschätzten Wertes für Nachbestellungen (s.o.:15 TEUR brutto x 4 Jahre) um mehr als 50% überschreitet, spätestens jedoch nach Ablauf von 4 Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf gesondertes Verlangen ist das ausgefüllte Formular 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" einzureichen (Eigenerklärung hinsichtlich Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Gewerbezentralregisterauszug, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder der Abruf aus einem Präqualifikationsregister, soweit die geforderten Angaben enthalten sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zugelassen.
Auf gesondertes Verlangen sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
- Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 1 Jahr) sofern vorhanden - nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder Vertragsstaats des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Alternativ ein Nachweis der Gewerbeanmeldung/Gewerbebestätigung.
Auf gesondertes Verlangen ist das ausgefüllte Formular 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" einzureichen (Inhalt siehe "Befähigung zur Berufsausübung). Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder der Abruf aus einem Präqualifikationsregister, soweit die geforderten Angaben enthalten sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zugelassen.
Auf gesondertes Verlangen sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
- Nachweis bzgl. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mir der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Falls der Bieter/Bewerber noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens nachzuweisen.
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, durch Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, Nachweis eines Sozialversicherungsträgers (jeweils nicht älter als 6 Monate).
- Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit den unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards" angegebenen Deckungssummen. Es ist ausreichend, wenn die Versicherung im Falle einer Auftragserteilung abgeschlossen wird. In diesem Fall, oder wenn die derzeit bestehende Versicherung die geforderten Deckungssummen nicht aufweist, genügt die Vorlage einer rechtsverbindlichen schriftlichen Bestätigung der Versicherung, dass der Bieter/Bewerber im Fall des Zuschlags vor Vertragsbeginn eine Versicherung abschließen kann, die den Mindestdeckungssummen genügt. Der Bieter/Bewerber wird den Abschluss dem Auftraggeber vor Vertragsbeginn nachweisen.
Mindestdeckungssummen für die Haftpflichtversicherung:
- für Personenschäden pro Schadensfall [Betrag gelöscht] Euro
- für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall [Betrag gelöscht] Euro
- für Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] Euro
- für den Verlust von Schlüsseln für Schließanlagen [Betrag gelöscht] Euro
Auf gesondertes Verlangen ist das ausgefüllte Formular 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" einzureichen (Inhalt siehe "Befähigung zur Berufsausübung). Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder der Abruf aus einem Präqualifikationsregister, soweit die geforderten Angaben enthalten sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zugelassen.
Auf gesondertes Verlangen sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
- Nachweise, dass vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren ausgeführt wurden (z.B. über Referenzbescheinigungen (bspw. VHB-Formblatt 444) oder als Liste unter Benennung der gelieferten Artikel, des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer, der Auftragssumme und des Ausführungszeitraumes). Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
- Benennung der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal (Führungskräfte), festangestellten Mitarbeitenden sowie geringfügig beschäftigtem Personal. Falls der Bieter/Bewerber noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Angabe von mindestens 3 mit dem Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzen in den letzten drei Jahren.
Folgende Nachweise/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (EVB_Eigenerklärung_ILO)
- Aktuell gültige Nachweise und evtl. Zertifikate bzgl. Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen in englischer oder deutscher Sprache des Bieters sowie eventueller Nachunternehmer bzw. Zulieferer. Sämtliche aktuellen Nachweise und evtl. Zertifikate sind dem Angebot beizulegen und den angebotenen Produktionsbetrieben und Produkten zuzuordnen.
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen/Personen/Lieferanten (Eigenerklärung_VO_2022_576)
- Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt 234).
- Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (Formblatt 235).
- Aktuell gültiger Nachweis in englischer oder deutscher Sprache bzgl. Maßnahmen des Bieters betreffend der Auswirkungen von Textilien und ihren chemischen Inhaltsstoffen auf Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen (z. B. Öko Tex(R)Standard 100 oder vergleichbar).
- Aktuell gültiger Nachweis in englischer oder deutscher Sprache bzgl. der Anwendung eines Umweltmanagementsystemes nach ISO 14001 oder eines gleichwertigen Systemes.
- Konzepte des Bieters zum Thema Nachhaltigkeit in der Produktion und den damit verbundenen Abläufen und den Lebenszyklus inkl. Recyclingmöglichkeit der angebotenen Teile betreffend der Entsorgung, der Wiederverwendung, der Wiederverwertung und Beseitigung (thermischer Verwertung oder Deponierung).
- Bei Angeboten bevorzugter Unternehmen (Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe): Nachweis der Eigenschaft als entsprechendes bevorzugtes Unternehmen.
Auf gesondertes Verlangen ist das ausgefüllte Formular 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" einzureichen (Inhalt siehe "Befähigung zur Berufsausübung). Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder der Abruf aus einem Präqualifikationsregister, soweit die geforderten Angaben enthalten sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zugelassen.
Auf gesondertes Verlangen sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
- Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (Formblatt 236).
- Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz: Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters/Bewerbers)
- Bei vorgesehenen Bietergemeinschaften (BG): Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise zur Erfüllung der Eignungsanforderungen entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters/Bewerbers von einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen anzufordern.
- Produktunterlagen/technische Datenblätter aller angebotenen Artikel
- Musterteile aller angebotenen Artikel zur Vorabansicht bzw. zur Durchführung eines Tragetests gem. Leistungsbeschreibung (Musterteile für den Tragetest werden gem. angebotenen Einheitspreisen vergütet).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- voraussichtlich spätestens Sommer/Herbst 2027(?)
- Bei Einreichung eines Gesamtangebotes für beide Lose (Los 1 UND Los 2) durch einen Bieter ist die Einreichung eines zusätzlichen Preisnachlasses bei Zuschlagserteilung beider Lose an den Bieter (Kopplungsnachlass) in Form eines Nebenangebotes zulässig. Der Kopplungsnachlass kann nur bei der Angebotswertung berücksichtigt werden, wenn das Nebenangebot im Formblatt Angebotsschreiben angegeben wurde und die Angabe des zusätzlichen Kopplungsnachlasses im Nebenangebot ohne weitere Bedingungen unter Angabe eines von-Hundert-Satzes (%) erfolgt. Anspruch auf die Zuschlagserteilung auf mehr als ein Los besteht jedoch nicht. Die Wahl der entsprechenden Zuschlagserteilung erfolgt danach, welche Gesamtkombination für den Auftraggeber am wirtschaftlichsten ist, d.h. welche Gesamtkombination für den Auftraggeber das beste Preis-Leistungsverhältnis bietet.
- Bei wertungsgleichen Angeboten (Punktgleichheit) entscheidet die höhere Punktzahl beim Kriterium Preis über den Zuschlag
Bekanntmachungs-ID: CXRAYD1YD8Q
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.