Ingenieurleistungen zur Begleitung des Genehmigungsverfahren nach § 6 und § 9 Atomgesetz Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000512

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Postanschrift: Wilhelm-Johnen-Straße
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kutsch, Renate
E-Mail:
Telefon: +49 246162947258
Fax: +49 246162947335
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jen-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/eb82e446-7c5d-4bc9-8d10-c03e9f07c7df
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Rückbau nuklearer Forschungsanlagen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ingenieurleistungen zur Begleitung des Genehmigungsverfahren nach § 6 und § 9 Atomgesetz

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000512
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im AVR-Behälterlager auf dem Gelände in Jülich lagert die JEN 152 Behälter vom Typ CAS­ TOR® THTR/AVR (AVR-Behälter) beladen mit 288161 kugelförmigen grafitischen Brennelementen aus dem AVR. Die Aufbewahrung erfolgt im Rahmen einer Anordnung der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde (Wirtschaftsministerium NRW, MWIKE) nach §19 Abs. 3 AtG. Die JEN hat für dieses Bestandsgebäude eine Aufbewahrungsgenehmigung beantragt. Neben der Lagerung der AVR-Behälter betreibt die JEN einen Umgangsbereich zur Instandhaltung und Abfertigung der AVR-Behälter, der nach § 9 AtG genehmigt ist.

Um der Anordnung der unverzüglichen Räumung nachzukommen verfolgt die JEN den Transport der AVR-Behälter in das Transportbehälterl ager Ahaus (TBL-A) sowie parallel den Neubau eines Zwischen­lagers (§6 AtG) in Jülich.

Gegenstand der Leistung sind qualitätsgesicherte Ausarbeitungen sowie die Erstellung von Revisionen von Unterlagen zu den o. g. Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren nach §6 und § 9 AtG.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA26 Düren
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ingenieurleistungen zur Begleitung des Genehmigungsverfahren nach § 6 und § 9 Atomgesetz

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):

1.

Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den

in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,

c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.

2.

Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

3.

Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

Der Bieter bestätigt, dass die Zuverlässigkeit wie folgt gewährleistet ist:

• Das Unternehmen befindet sich nicht in einem laufenden Insolvenzverfahren.

• Das Unternehmen befindet sich nicht in einem derart vergleichbaren Verfahren.

• Es wurde keine Eröffnung eines derartigen Verfahrens beantragt oder abgelehnt.

• Es wurde kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt.

• Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.

• Es wurden keine Verfehlungen begangen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.

• Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern & Abgaben wurde ordnungsgemäß erfüllt.

• Die Verpflichtung zur Entrichtung der SV-Beiträge wurde ordnungsgemäß erfüllt.

• Die Eintragung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vorliegt und den Verpflichtungen gegenüber dieser ordnungsgemäß nachgekommen wird.

• Die Einhaltung der Tariftreue wird gewahrt.

• Es liegen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vor.

Der Bieter bestätigt, dass alle eingereichten Unterlagen beispielsweise Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise zur Prüfung der Eignung in deutscher Sprache sind. Unterlagen, Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise in anderen Sprachen können nicht bewertet werden.

Der Bieter bestätigt, dass er das Formular Neutralitätserklärung ausgefüllt und unterzeichnet dem Angebot hinzugefügt hat.

Der Bieter bestätigt, dass das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal über Mehrjährige Erfahrung bei der Erstellung von Genehmigungsunterlagen (z.B. Erstellung von Nachweis-/ Störfallberichten, und Handhabungsunterlagen (BsA, ALP)) für Lagerbehälter Typ CASTOR® THTR/AVR verfügt.

Nachweisform: Eigenerklärung

Der Bieter bestätigt, dass das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal über Erfahrungen in Tätigkeiten im Umfeld von Zwischenlagern für bestrahlte Brennelemente § 6 AtG sowie im Rahmen vom Verwendungsgenehmigungen nach § 9 AtG verfügt.

Nachweisform: Eigenerklärung

Der Bieter bestätigt, dass das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal über ein abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches Studium oder vergleichbar verfügt.

Nachweisform: Lebenslauf und letztes Abschlusszeugnis der vorgesehenen Mitarbeiter sind mit Angebotsabgabe einzureichen.

Der Bieter bestätigt, dass das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal über Erfahrungen im Umgang mit Behördenvertretern und deren Sachverständigen verfügt.

Nachweisform: Eigenerklärung

Der Bieter bestätigt, die Verfügbarkeit des Personals, werktags während der betrieblichen Arbeitszeiten innerhalb von 2 Stunden.

Verfügt Ihr Unternehmen über eine gültige Genehmigung nach § 25 StrlSchG (alt:§ 15 StrlSchV)?

Bitte fügen Sie einen Nachweis über eine gültige Genehmigung nach § 25 StrlSchG (alt:§ 15 StrlSchV) bei.

Hierzu ist ein Abgrenzungsvertrag mit dem AG abzuschließen.

Der Bieter bestätigt, dass er über eine gültige Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar verfügt.

Bitte fügen Sie einen Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder über ein vergleichbares Qualitätsmanagementsystem bei.

Sollten vergleichbare Nachweise vorgelegt werden, ist die Vergleichbarkeit mit dem Angebot nachzuweisen.

Nachweisform: gültiges Zertifikat

Der Bieter bestätigt, dass er über eine gültige Zertifizierung nach KTA 1401 oder ein vergleichbares Zertifikat verfügt.

Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis über ein gültiges Zertifikat bei.

Sollten vergleichbare Nachweise vorgelegt werden, ist die Vergleichbarkeit mit dem Angebot nachzuweisen.

Nachweisform: gültiges Zertifikat

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/08/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/08/2023
Ortszeit: 09:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/07/2023

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