Ingenieurleistungen zur Begleitung des Genehmigungsverfahren nach § 6 und § 9 Atomgesetz Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000512
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelm-Johnen-Straße
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kutsch, Renate
E-Mail:
Telefon: +49 246162947258
Fax: +49 246162947335
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jen-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen zur Begleitung des Genehmigungsverfahren nach § 6 und § 9 Atomgesetz
Im AVR-Behälterlager auf dem Gelände in Jülich lagert die JEN 152 Behälter vom Typ CAS TOR® THTR/AVR (AVR-Behälter) beladen mit 288161 kugelförmigen grafitischen Brennelementen aus dem AVR. Die Aufbewahrung erfolgt im Rahmen einer Anordnung der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde (Wirtschaftsministerium NRW, MWIKE) nach §19 Abs. 3 AtG. Die JEN hat für dieses Bestandsgebäude eine Aufbewahrungsgenehmigung beantragt. Neben der Lagerung der AVR-Behälter betreibt die JEN einen Umgangsbereich zur Instandhaltung und Abfertigung der AVR-Behälter, der nach § 9 AtG genehmigt ist.
Um der Anordnung der unverzüglichen Räumung nachzukommen verfolgt die JEN den Transport der AVR-Behälter in das Transportbehälterl ager Ahaus (TBL-A) sowie parallel den Neubau eines Zwischenlagers (§6 AtG) in Jülich.
Gegenstand der Leistung sind qualitätsgesicherte Ausarbeitungen sowie die Erstellung von Revisionen von Unterlagen zu den o. g. Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren nach §6 und § 9 AtG.
Ingenieurleistungen zur Begleitung des Genehmigungsverfahren nach § 6 und § 9 Atomgesetz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
1.
Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2.
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3.
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Der Bieter bestätigt, dass die Zuverlässigkeit wie folgt gewährleistet ist:
• Das Unternehmen befindet sich nicht in einem laufenden Insolvenzverfahren.
• Das Unternehmen befindet sich nicht in einem derart vergleichbaren Verfahren.
• Es wurde keine Eröffnung eines derartigen Verfahrens beantragt oder abgelehnt.
• Es wurde kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt.
• Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
• Es wurden keine Verfehlungen begangen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
• Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern & Abgaben wurde ordnungsgemäß erfüllt.
• Die Verpflichtung zur Entrichtung der SV-Beiträge wurde ordnungsgemäß erfüllt.
• Die Eintragung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vorliegt und den Verpflichtungen gegenüber dieser ordnungsgemäß nachgekommen wird.
• Die Einhaltung der Tariftreue wird gewahrt.
• Es liegen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vor.
Der Bieter bestätigt, dass alle eingereichten Unterlagen beispielsweise Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise zur Prüfung der Eignung in deutscher Sprache sind. Unterlagen, Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise in anderen Sprachen können nicht bewertet werden.
Der Bieter bestätigt, dass er das Formular Neutralitätserklärung ausgefüllt und unterzeichnet dem Angebot hinzugefügt hat.
Der Bieter bestätigt, dass das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal über Mehrjährige Erfahrung bei der Erstellung von Genehmigungsunterlagen (z.B. Erstellung von Nachweis-/ Störfallberichten, und Handhabungsunterlagen (BsA, ALP)) für Lagerbehälter Typ CASTOR® THTR/AVR verfügt.
Nachweisform: Eigenerklärung
Der Bieter bestätigt, dass das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal über Erfahrungen in Tätigkeiten im Umfeld von Zwischenlagern für bestrahlte Brennelemente § 6 AtG sowie im Rahmen vom Verwendungsgenehmigungen nach § 9 AtG verfügt.
Nachweisform: Eigenerklärung
Der Bieter bestätigt, dass das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal über ein abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches Studium oder vergleichbar verfügt.
Nachweisform: Lebenslauf und letztes Abschlusszeugnis der vorgesehenen Mitarbeiter sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
Der Bieter bestätigt, dass das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal über Erfahrungen im Umgang mit Behördenvertretern und deren Sachverständigen verfügt.
Nachweisform: Eigenerklärung
Der Bieter bestätigt, die Verfügbarkeit des Personals, werktags während der betrieblichen Arbeitszeiten innerhalb von 2 Stunden.
Verfügt Ihr Unternehmen über eine gültige Genehmigung nach § 25 StrlSchG (alt:§ 15 StrlSchV)?
Bitte fügen Sie einen Nachweis über eine gültige Genehmigung nach § 25 StrlSchG (alt:§ 15 StrlSchV) bei.
Hierzu ist ein Abgrenzungsvertrag mit dem AG abzuschließen.
Der Bieter bestätigt, dass er über eine gültige Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar verfügt.
Bitte fügen Sie einen Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder über ein vergleichbares Qualitätsmanagementsystem bei.
Sollten vergleichbare Nachweise vorgelegt werden, ist die Vergleichbarkeit mit dem Angebot nachzuweisen.
Nachweisform: gültiges Zertifikat
Der Bieter bestätigt, dass er über eine gültige Zertifizierung nach KTA 1401 oder ein vergleichbares Zertifikat verfügt.
Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis über ein gültiges Zertifikat bei.
Sollten vergleichbare Nachweise vorgelegt werden, ist die Vergleichbarkeit mit dem Angebot nachzuweisen.
Nachweisform: gültiges Zertifikat
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB)