Abschluss eines nicht-exclusiven Rahmenvertrags Prüfingenieurleistungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Rheinland, veröffentlicht 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: OH-NL RHL-2023-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hansastraße 2
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines nicht-exclusiven Rahmenvertrags Prüfingenieurleistungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Rheinland, veröffentlicht 2023
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Prüfingenieurleistungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die Prüfingenieurleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:
Leistungsbereich 01: SaSV Prüfung Standsicherheit Massivbau
Leistungsbereich 02: SaSV Prüfung Standsicherheit Metallbau
Leistungsbereich 03: SaSV Prüfung Standsicherheit Holzbau
Leistungsbereich 04: Schweißfachingenieur (SFI / IWE)
Leistungsbereich 05: SK/SV Betonschäden / -instandsetzung
Leistungsbereich 06: EBA-Zulassung
Leistungsbereich 07: SaSV Prüfung Brandschutz
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Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.
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Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.
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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Rheinland der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde.
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Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Rheinland der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde..
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Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet am 30.06.2028. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
SaSV Prüfung Standsicherheit Massivbau
NL Rheinland
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 1 sind Prüfungen durch SaSV Prüfung Standsicherheit Massivbau.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Fortsetzung aus Abschnitt III.1.3 Mindeststandards in Bezug auf Leistungsbereich 1:
(A) Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit im Fachbereich Massivbau durch die obersten Bauaufsichten des Bundes / der Länder bzw. die Bundesingenieurkammer (BIngK), Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen (IKBauNRW) oder die einschlägigen gleichwertigen Ingenieurkammern anderer Bundesländer
(B)
(1) Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens zwei Referenzaufträgen "Brückenbauwerk" erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden.
Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen:
(a) Bauwerk mit einer orthogonalen lichten Weite von mehr als 15 m zwischen den Widerlagern.
(b) Straßenbrücke nach ZTV-ING
(c) Bauwerk in Stahlbeton- oder Spannbetonbauweise
(d) Neubau, Ersatzneubau oder Verstärkungsmaßnahme
(e) Prüfung der Ausführungsunterlagen und Standsicherheitsnachweis
(f) Der Abschluss des Referenzauftrages darf nicht länger zurückliegen als zehn Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt.
Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern (a) bis (f) sind durch jeden Referenzauftrag in Gänze zu erfüllen.
(2) Es ist eine Eigenerklärung über die Ausführung von mindestens einem Referenzauftrag "Stützbauwerk" erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden.
Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen:
(a) Bauwerk in Stahlbeton- oder Spannbetonbauweise
(b) Neubau, Ersatzneubau oder Verstärkungsmaßnahme
(c) Prüfung der Ausführungsunterlagen und Standsicherheitsnachweis
(d) Stützbauwerk nach ZTV-ING
(e) Der Abschluss des Referenzauftrages darf nicht länger zurückliegen als zehn Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt.
Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern (a) bis (e) sind durch jeden Referenzauftrag in Gänze zu erfüllen.
SaSV Prüfung Standsicherheit Metallbau
NL Rheinland
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 2 sind Prüfungen durch SaSV Prüfung Standsicherheit Metallbau.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Fortsetzung aus Abschnitt III.1.3 Mindeststandards in Bezug auf Leistungsbereich 2:
(A) Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit im Fachbereich Metallbau durch die obersten Bauaufsichten des Bundes / der Länder bzw. die Bundesingenieurkammer (BIngK), Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen (IKBauNRW) oder die einschlägigen gleichwertigen Ingenieurkammern anderer Bundesländer.
(B) Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens zwei Referenzaufträgen (Brückenbauwerk) erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden.
Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen:
(1) Bauwerk mit einer orthogonalen lichten Weite von mehr als 15 m zwischen den Widerlagern.
(2) ZTV-ING-Bezug
(3) Bauwerk in Stahl- oder Verbundbauweise
(4) Neubau, Ersatzneubau oder Verstärkungsmaßnahme
(5) Prüfung der Ausführungsunterlagen und Standsicherheitsnachweis, inkl. Werkstattzeichnungen
(6) Der Abschluss des Referenzauftrages darf nicht länger zurückliegen als zehn Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt.
Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern sind durch jeden Referenzauftrag in Gänze zu erfüllen.
SaSV Prüfung Standsicherheit Holzbau
NL Rheinland
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 3 sind Prüfungen durch SaSV Prüfung Standsicherheit Holzbau.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Fortsetzung aus Abschnitt III.1.3 Mindeststandards in Bezug auf Leistungsbereich 3:
(A) Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit im Fachbereich Holzbau durch die obersten Bauaufsichten des Bundes / der Länder bzw. die Bundesingenieurkammer (BIngK), Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen (IKBauNRW) oder die einschlägigen gleichwertigen Ingenieurkammern anderer Bundesländer.
(B) Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens zwei Referenzaufträgen (Brückenbauwerk) erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden.
Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen:
(1) Bauwerk mit einer orthogonalen lichten Weite von mehr als 5 m zwischen den Widerlagern.
(2) ZTV-ING-Bezug
(3) Bauwerk in Holzbauweise
(4) Neubau, Ersatzneubau oder Verstärkungsmaßnahme
(5) Prüfung der Ausführungsunterlagen und Standsicherheitsnachweis
(6) Der Abschluss des Referenzauftrages darf nicht länger zurückliegen als zehn Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt.
Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern sind durch jeden Referenzauftrag in Gänze zu erfüllen.
Schweißfachingenieur (SFI / IWE)
NL Rheinland
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 4 sind Prüfungen durch Schweißfachingenieur (SFI / IWE).
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Fortsetzung aus Abschnitt III.1.3 Mindeststandards in Bezug auf Leistungsbereich 4:
(A)
(1) Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als Schweißfachingenieur (SFI) oder Internationaler Schweißfachingenieur (IWE) mit deutschsprachigem Zeugnis oder nicht-deutschsprachigem Zeugnis mit zugehöriger Übersetzungs-urkunde.
und
(2) Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit im Fachbereich Metallbau durch die obersten Bauaufsichten des Bundes / der Länder bzw. die Bundesingenieurkammer (BIngK), Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen (IKBauNRW) oder die einschlägigen gleichwertigen Ingenieurkammern anderer Bundesländer.
(B)
(1) Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens zwei Referenzaufträgen (Brückenbauwerk) erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden.
Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen:
(a) Bauwerk mit einer orthogonalen lichten Weite von mehr als 15 m zwischen den Widerlagern.
(b) Straßenbrücke nach ZTV-ING
(c) Bauwerk in Stahl- oder Verbundbauweise
(d) Neubau, Ersatzneubau oder Verstärkungsmaßnahme
(e) Prüfung der Ausführungsunterlagen in schweißtechnischer Hinsicht, inkl. Werkstattzeichnungen
(f) Der Abschluss des Referenzauftrages darf nicht länger zurückliegen als zehn Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt.
Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern sind durch jeden Referenzauftrag in Gänze zu erfüllen.
(2) Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens zwei Referenzaufträgen (Brückenbauwerk) erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden.
Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen:
(a) Bauwerk mit einer orthogonalen lichten Weite von mehr als 15 m zwischen den Widerlagern.
(b) Straßenbrücke nach ZTV-ING
(c) Bauwerk in Stahl- oder Verbundbauweise
(d) Neubau, Ersatzneubau oder Verstärkungsmaßnahme
(e) Prüfung der Ausführungsunterlagen und Standsicherheitsnachweis, inkl. Werkstattzeichnungen
(f) Der Abschluss des Referenzauftrages darf nicht länger zurückliegen als zehn Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt.
Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern sind durch jeden Referenzauftrag in Gänze zu erfüllen.
SK/SV Betonschäden / -instandsetzung
NL Rheinland
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 5 sind Prüfungen durch SK/SV Betonschäden / -instandsetzung.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Fortsetzung aus Abschnitt III.1.3 Mindeststandards in Bezug auf Leistungsbereich 5:
(A)
(1) Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als Sachkundiger Planer für die Instandsetzung von Betonbauteilen
und
(2) Eigenerklärung und Nachweise über Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als Sachverständiger für Betonschäden und -instandsetzung.
und
(3) Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit im Fachbereich Massivbau durch die obersten Bauaufsichten des Bundes / der Länder bzw. die Bundesingenieurkammer (BIngK), Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen (IKBauNRW) oder die einschlägigen gleichwertigen Ingenieurkammern anderer Bundesländer.
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(B)
(1) Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens zwei Referenzaufträgen (Brückenbauwerk) erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden.
Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen:
(a) Bauwerk mit einer orthogonalen lichten Weite von mehr als 15 m zwischen den Widerlagern.
(b) Straßenbrücke nach ZTV-ING
(c) Bauwerk in Stahlbeton- oder Spannbetonbauweise
(d) Instandsetzungs- oder Verstärkungsmaßnahme
(e) Prüfung der Ausführungsunterlagen oder Gutachterleistung
(f) Der Abschluss des Referenzauftrages darf nicht länger zurückliegen als zehn Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt.
Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern sind durch jeden Referenzauftrag in Gänze zu erfüllen.
(2) Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens zwei Referenzaufträgen "Brückenbauwerk" erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden.
Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen:
(a) Bauwerk mit einer orthogonalen lichten Weite von mehr als 15 m zwischen den Widerlagern.
(b) Straßenbrücke nach ZTV-ING
(c) Bauwerk in Stahlbeton- oder Spannbetonbauweise
(d) Neubau, Ersatzneubau oder Verstärkungsmaßnahme
(e) Prüfung der Ausführungsunterlagen und Standsicherheitsnachweis
(f) Der Abschluss des Referenzauftrages darf nicht länger zurückliegen als zehn Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt.
Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern (a) bis (f) sind durch jeden Referenzauftrag in Gänze zu erfüllen.
(3) Es ist eine Eigenerklärung über die Ausführung von mindestens einem Referenzauftrag "Stützbauwerk" erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden.
Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen:
(a) Bauwerk in Stahlbeton- oder Spannbetonbauweise
(b) Neubau, Ersatzneubau oder Verstärkungsmaßnahme
(c) Prüfung der Ausführungsunterlagen und Standsicherheitsnachweis
(d) Stützbauwerk nach ZTV-ING
(e) Der Abschluss des Referenzauftrages darf nicht länger zurückliegen als zehn Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt.
Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern (a) bis (e) sind durch jeden Referenzauftrag in Gänze zu erfüllen.
EBA-Zulassung
NL Rheinland
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 6 sind Prüfungen mit EBA-Zulassung.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Fortsetzung aus Abschnitt III.1.3 Mindeststandards in Bezug auf Leistungsbereich 6:
(A)
(1) Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als Prüfsachverständiger im Teilgebiet Brückenbau einschließlich des konstruktiven Ingenieurbaus (Fachliste EBA) für die Fachrichtung Massivbau / Metallbau / Schweißtechnik / Verbundbau durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
und
(2) Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit im Fachbereich Massivbau durch die obersten Bauaufsichten des Bundes / der Länder bzw. die Bundesingenieurkammer (BIngK), Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen (IKBauNRW) oder die einschlägigen gleichwertigen Ingenieurkammern anderer Bundesländer.
oder
(3) Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit im Fachbereich Metallbau durch die obersten Bauaufsichten des Bundes / der Länder bzw. die Bundesingenieurkammer (BIngK), Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen (IKBauNRW) oder die einschlägigen gleichwertigen Ingenieurkammern anderer Bundesländer.
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(B)
Es müssen entweder die Voraussetzung von folgender Ziffer (1) oder Ziffer (2) vorliegen.
(1)
(a) Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens zwei Referenzaufträgen "Brückenbauwerk" erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden.
Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen:
(aa) Bauwerk mit einer orthogonalen lichten Weite von mehr als 15 m zwischen den Widerlagern.
(bb) Straßenbrücke nach ZTV-ING
(cc) Bauwerk in Stahlbeton- oder Spannbetonbauweise
(dd) Neubau, Ersatzneubau oder Verstärkungsmaßnahme
(ee) Prüfung der Ausführungsunterlagen und Standsicherheitsnachweis
(ff) Der Abschluss des Referenzauftrages darf nicht länger zurückliegen als zehn Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt.
Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern (aa) bis (ff) sind durch jeden Referenzauftrag in Gänze zu erfüllen.
UND (bezieht sich auf (1) (a) und (b))
(b) Es ist eine Eigenerklärung über die Ausführung von mindestens einem Referenzauftrag "Stützbauwerk" erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden.
Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen:
(aa) Bauwerk in Stahlbeton- oder Spannbetonbauweise
(bb) Neubau, Ersatzneubau oder Verstärkungsmaßnahme
(cc) Prüfung der Ausführungsunterlagen und Standsicherheitsnachweis
(dd) Stützbauwerk nach ZTV-ING
(ee) Der Abschluss des Referenzauftrages darf nicht länger zurückliegen als zehn Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt.
Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern (aa) bis (ee) sind durch jeden Referenzauftrag in Gänze zu erfüllen.
ODER (bezieht sich auf (1) und (2)
(2) Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens zwei Referenzaufträgen (Brückenbauwerk) erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden.
Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen:
(aa) Bauwerk mit einer orthogonalen lichten Weite von mehr als 15 m zwischen den Widerlagern.
(bb) Straßenbrücke nach ZTV-ING
(cc) Bauwerk in Stahl- oder Verbundbauweise
(dd) Neubau, Ersatzneubau oder Verstärkungsmaßnahme
(ee) Prüfung der Ausführungsunterlagen und Standsicherheitsnachweis, inkl. Werkstattzeichnungen
(ff) Der Abschluss des Referenzauftrages darf nicht länger zurückliegen als zehn Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt.
Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern sind durch jeden Referenzauftrag in Gänze zu erfüllen.
SaSV Prüfung Brandschutz
NL Rheinland
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 7 sind Prüfungen durch SaSV Prüfung Brandschutz.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Fortsetzung aus Abschnitt III.1.3 Mindeststandards in Bezug auf Leistungsbereich 7:
(A) Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes durch die obersten Bauaufsichten des Bundes / der Länder bzw. die Bundesingenieurkammer (BIngK), Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen (IKBauNRW) oder die einschlägigen gleichwertigen Ingenieurkammern anderer Bundesländer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Kein zwingender oder fakultativer Ausschluss unter entsprechender Anwendung der §§ 123, 124 GWB sowie entsprechender Berücksichtigung von §§ 125, 126 GWB. Zur Prüfung wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(2) Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(3) Nichtvorliegen einer Geldbuße nach § 21 MiLoG von wenigstens EUR 2.500,00 (vgl. § 19 Abs. 3 MiLoG). Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert sowie Angaben, die eine Überprüfung im Wettbewerbsregister ermöglichen.
(4) Eintragung im einschlägigen Handels- oder Berufsregister. Hierzu ist eine aktuelle Kopie des Eintragungsnachweises beizufügen oder ein Nachweis, dass keine Eintragungspflicht in einem Register besteht. Der Eintragungsnachweis ist aktuell, wenn er den Stand der letzten Änderung an der Eintragung wiedergibt.
(5) Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(1) Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und Erklärung, dass diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hierzu wird eine Eigenerklärung mit Angabe der Deckungssummen gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert, aufgrund der sich die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards prüfen lässt.
Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen müssen mindestens abdeckt werden:
• Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000,00 EUR pauschal je Schadensfall zweifach maximiert pro Jahr
• Für Vermögensschäden mindestens 2.000.000,00 EUR je Schadensfall zweifach maximiert pro Jahr
(A) Vorlage von Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung.
(B) Vorlage von Referenzen.
Die Mindeststandards werden aufgrund der vorgegebenen Zeichenbegrenzung in diesem EU-Formular je Leistungsbereich / Los im Abschnitt II.2.14 des jeweiligen Leistungsbereichs / Loses aufgeführt.
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Leistungsbereich 01:
Siehe Abschnitt II.2.14 des Los / Leistungsbereich 1.
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Leistungsbereich 02:
Siehe Abschnitt II.2.14 des Los / Leistungsbereich 2.
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Leistungsbereich 03:
Siehe Abschnitt II.2.14 des Los / Leistungsbereich 3.
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Leistungsbereich 04:
Siehe Abschnitt II.2.14 des Los / Leistungsbereich 4.
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Leistungsbereich 05:
Siehe Abschnitt II.2.14 des Los / Leistungsbereich 5.
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Leistungsbereich 06:
Siehe Abschnitt II.2.14 des Los / Leistungsbereich 6.
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Leistungsbereich 07:
Siehe Abschnitt II.2.14 des Los / Leistungsbereich 7.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
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Die Zulassungsunterlagen einschließlich des erforderlichen Zulassungsformulars werden über die unter Ziffer I.3 bezeichnete elektronische Adresse zur Verfügung gestellt.
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Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit möglich ist, werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jedes Unternehmen, das die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag in Bezug auf den/die Leistungsbereich(e) beitreten, für die es die Erfüllung der Zulassungsanforderungen nachgewiesen hat sowie in Bezug auf die Verantwortungsbereiche der Außenstellen der Niederlassung Rheinland, für die es einen Zulassungsantrag gestellt hat. Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags, für den zwingend das zur Verfügung gestellte Zulassungsformular, einschließlich sämtlicher dort benannten Anlagen entsprechend den weiteren Vorgaben im Anschreiben (Bestandteil der Zulassungsunterlagen) zu verwenden ist.
Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
Ort: XXX
Land: Deutschland
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de