Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes u. Angebot breitbandiger TK-Dienste in unterversorgten Gebieten d. Landkreises Ludwigsburg im Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Staffel II
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hindenburgstraße 30/1
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Stefanie Loos-Hermann
E-Mail:
Telefon: +49 714114444893
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zvkbl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes u. Angebot breitbandiger TK-Dienste in unterversorgten Gebieten d. Landkreises Ludwigsburg im Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Staffel II
Der Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg hat das Ziel, flächendeckend für weiße Flecken und Gewerbetreibende leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. 25 Städte und Gemeinden haben im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" Förderanträge für weiße Flecken sowie teils im "Sonderaufruf Gewerbe" gestellt sowie eine Kofinanzierung beim Land Baden-Württemberg beantragt und den Zweckverband im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung stellvertretend für die Städte und Gemeinden beauftragt.
Cluster 1
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
Das Projektgebiet umfasst insgesamt 33 Förderantragsgegenstände. Aufgrund der zum Teil geringen Anzahl an Adressen hat sich der Zweckverband in Abstimmung mit dem Projektträger des Bundesfördermittelgebers entschieden, mehrere Förderantragsgegenstände zu einem Cluster zusammenzufassen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind demnach die nachfolgenden 5 Cluster. Angebote auf einzelne Förderantragsgegenstände innerhalb der Cluster sind NICHT möglich und ausgeschlossen.
Cluster 1 umfasst folgende Kommunen bzw. Förderantragsgegenstände:
Stadt Bönnigheim
Stadt Bönnigheim (Gewerbe)
Gemeinde Erligheim
Gemeinde Kirchheim am Neckar
Gemeinde Löchgau
Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten Cluster zu bewerben.
Im Rahmen des späteren Verhandlungsverfahrens dürfen Bieter entsprechend nur für solche Cluster ein Angebot einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden Cluster beworben haben, zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden.
Zudem dürfen Bieter entsprechend nur für solche Cluster ein verbindliches Angebot einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden Cluster beworben haben, zugelassen wurden und sodann auch ein entsprechendes (Erst-)Angebot eingereicht haben.
Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Angebote auf Cluster jeweils separat und vollständig die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen müssen. Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bestimmte Anlagen/ Formblätter separat je Förderantragsgegenstand im Cluster einzureichen sind (näheres hierzu siehe Ziff. 4 und 6 der Leistungsbeschreibung).
Die Modalitäten der Angebotseinreichung, der Angebotswertung sowie des Verfahrensablaufs sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6GNY/documents) erläutert.
- Kriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (max. 50 Punkte)
- Kriterium: 2. Realisierungszeitraum (max. 15 Punkte)
- Kriterium: 3. Endkundenprodukte (max. 15 Punkte)
- Kriterium: 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (max. 5 Punkte)
- Kriterium: 5. Konzept zum Open Access/ Zugang auf Vorleistungsebene (max. 15 Punkte)
Cluster 2
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
Das Projektgebiet umfasst insgesamt 33 Förderantragsgegenstände. Aufgrund der zum Teil geringen Anzahl an Adressen hat sich der Zweckverband in Abstimmung mit dem Projektträger des Bundesfördermittelgebers entschieden, mehrere Förderantragsgegenstände zu einem Cluster zusammenzufassen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind demnach die nachfolgenden 5 Cluster. Angebote auf einzelne Förderantragsgegenstände innerhalb der Cluster sind NICHT möglich und ausgeschlossen.
Cluster 2 umfasst folgende Kommunen bzw. Förderantragsgegenstände:
Stadt Besigheim
Stadt Besigheim (Gewerbe)
Stadt Großbottwar
Gemeinde Hessigheim
Gemeinde Mundelsheim
Gemeinde Oberstenfeld
Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten Cluster zu bewerben.
Im Rahmen des späteren Verhandlungsverfahrens dürfen Bieter entsprechend nur für solche Cluster ein Angebot einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden Cluster beworben haben, zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden.
Zudem dürfen Bieter entsprechend nur für solche Cluster ein verbindliches Angebot einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden Cluster beworben haben, zugelassen wurden und sodann auch ein entsprechendes (Erst-)Angebot eingereicht haben.
Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Angebote auf Cluster jeweils separat und vollständig die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen müssen. Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bestimmte Anlagen/ Formblätter separat je Förderantragsgegenstand im Cluster einzureichen sind (näheres hierzu siehe Ziff. 4 und 6 der Leistungsbeschreibung).
Die Modalitäten der Angebotseinreichung, der Angebotswertung sowie des Verfahrensablaufs sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6GNY/documents) erläutert.
- Kriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (max. 50 Punkte)
- Kriterium: 2. Realisierungszeitraum (max. 15 Punkte)
- Kriterium: 3. Endkundenprodukte (max. 15 Punkte)
- Kriterium: 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (max. 5 Punkte)
- Kriterium: 5. Konzept zum Open Access/ Zugang auf Vorleistungsebene (max. 15 Punkte)
Cluster 3
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
Das Projektgebiet umfasst insgesamt 33 Förderantragsgegenstände. Aufgrund der zum Teil geringen Anzahl an Adressen hat sich der Zweckverband in Abstimmung mit dem Projektträger des Bundesfördermittelgebers entschieden, mehrere Förderantragsgegenstände zu einem Cluster zusammenzufassen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind demnach die nachfolgenden 5 Cluster. Angebote auf einzelne Förderantragsgegenstände innerhalb der Cluster sind NICHT möglich und ausgeschlossen.
Cluster 3 umfasst folgende Kommunen bzw. Förderantragsgegenstände:
Gemeinde Affalterbach
Gemeinde Affalterbach (Gewerbe)
Gemeinde Erdmannhausen
Stadt Marbach am Neckar
Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten Cluster zu bewerben.
Im Rahmen des späteren Verhandlungsverfahrens dürfen Bieter entsprechend nur für solche Cluster ein Angebot einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden Cluster beworben haben, zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden.
Zudem dürfen Bieter entsprechend nur für solche Cluster ein verbindliches Angebot einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden Cluster beworben haben, zugelassen wurden und sodann auch ein entsprechendes (Erst-)Angebot eingereicht haben.
Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Angebote auf Cluster jeweils separat und vollständig die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen müssen. Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bestimmte Anlagen/ Formblätter separat je Förderantragsgegenstand im Cluster einzureichen sind (näheres hierzu siehe Ziff. 4 und 6 der Leistungsbeschreibung).
Die Modalitäten der Angebotseinreichung, der Angebotswertung sowie des Verfahrensablaufs sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6GNY/documents) erläutert.
- Kriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (max. 50 Punkte)
- Kriterium: 2. Realisierungszeitraum (max. 15 Punkte)
- Kriterium: 3. Endkundenprodukte (max. 15 Punkte)
- Kriterium: 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (max. 5 Punkte)
- Kriterium: 5. Konzept zum Open Access/ Zugang auf Vorleistungsebene (max. 15 Punkte)
Cluster 4
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
Das Projektgebiet umfasst insgesamt 33 Förderantragsgegenstände. Aufgrund der zum Teil geringen Anzahl an Adressen hat sich der Zweckverband in Abstimmung mit dem Projektträger des Bundesfördermittelgebers entschieden, mehrere Förderantragsgegenstände zu einem Cluster zusammenzufassen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind demnach die nachfolgenden 5 Cluster. Angebote auf einzelne Förderantragsgegenstände innerhalb der Cluster sind NICHT möglich und ausgeschlossen.
Cluster 4 umfasst folgende Kommunen bzw. Förderantragsgegenstände:
Stadt Asperg
Stadt Asperg (Gewerbe)
Stadt Ludwigsburg
Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten Cluster zu bewerben.
Im Rahmen des späteren Verhandlungsverfahrens dürfen Bieter entsprechend nur für solche Cluster ein Angebot einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden Cluster beworben haben, zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden.
Zudem dürfen Bieter entsprechend nur für solche Cluster ein verbindliches Angebot einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden Cluster beworben haben, zugelassen wurden und sodann auch ein entsprechendes (Erst-)Angebot eingereicht haben.
Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Angebote auf Cluster jeweils separat und vollständig die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen müssen. Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bestimmte Anlagen/ Formblätter separat je Förderantragsgegenstand im Cluster einzureichen sind (näheres hierzu siehe Ziff. 4 und 6 der Leistungsbeschreibung).
Die Modalitäten der Angebotseinreichung, der Angebotswertung sowie des Verfahrensablaufs sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6GNY/documents) erläutert.
- Kriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (max. 50 Punkte)
- Kriterium: 2. Realisierungszeitraum (max. 15 Punkte)
- Kriterium: 3. Endkundenprodukte (max. 15 Punkte)
- Kriterium: 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (max. 5 Punkte)
- Kriterium: 5. Konzept zum Open Access/ Zugang auf Vorleistungsebene (max. 15 Punkte)
Cluster 5
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
Das Projektgebiet umfasst insgesamt 33 Förderantragsgegenstände. Aufgrund der zum Teil geringen Anzahl an Adressen hat sich der Zweckverband in Abstimmung mit dem Projektträger des Bundesfördermittelgebers entschieden, mehrere Förderantragsgegenstände zu einem Cluster zusammenzufassen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind demnach die nachfolgenden 5 Cluster. Angebote auf einzelne Förderantragsgegenstände innerhalb der Cluster sind NICHT möglich und ausgeschlossen.
Cluster 5 umfasst folgende Kommunen bzw. Förderantragsgegenstände:
Stadt Ditzingen
Stadt Ditzingen (Gewerbe)
Gemeinde Eberdingen
Stadt Freiberg am Neckar
Gemeinde Ingersheim
Stadt Korntal-Münchingen
Stadt Korntal-Münchingen (Gewerbe)
Stadt Markgröningen
Stadt Markgröningen (Gewerbe)
Stadt Oberriexingen
Stadt Oberriexingen (Gewerbe)
Gemeinde Pleidelsheim
Gemeinde Sersheim
Stadt Tamm
Stadt Vaihingen an der Enz
Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten Cluster zu bewerben.
Im Rahmen des späteren Verhandlungsverfahrens dürfen Bieter entsprechend nur für solche Cluster ein Angebot einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden Cluster beworben haben, zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden.
Zudem dürfen Bieter entsprechend nur für solche Cluster ein verbindliches Angebot einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden Cluster beworben haben, zugelassen wurden und sodann auch ein entsprechendes (Erst-)Angebot eingereicht haben.
Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Angebote auf Cluster jeweils separat und vollständig die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen müssen. Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bestimmte Anlagen/ Formblätter separat je Förderantragsgegenstand im Cluster einzureichen sind (näheres hierzu siehe Ziff. 4 und 6 der Leistungsbeschreibung).
Die Modalitäten der Angebotseinreichung, der Angebotswertung sowie des Verfahrensablaufs sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6GNY/documents) erläutert.
- Kriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (max. 50 Punkte)
- Kriterium: 2. Realisierungszeitraum (max. 15 Punkte)
- Kriterium: 3. Endkundenprodukte (max. 15 Punkte)
- Kriterium: 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (max. 5 Punkte)
- Kriterium: 5. Konzept zum Open Access/ Zugang auf Vorleistungsebene (max. 15 Punkte)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweis zu allen Eignungskriterien:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise sind neben dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6GNY/documents) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Eine Übersicht der mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen und Nachweise ist in dem Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (3) aufgeführt.
Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind dem Begleitdokument zur Bekanntmachung (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6GNY/documents) zu entnehmen
Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
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Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6GNY/documents zum Download zur Verfügung.
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- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) und ggf. seiner dort geforderten Anlage.
- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis.
- Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgabe sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
- Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
- Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
- Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars "Eigenerklärung Russland-Sanktionen") (Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6GNY/documents zum Download zur Verfügung.
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- Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2022 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 anzugeben.
- Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022). Sollte die Bilanz aus dem Jahr 2022 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Bilanzen aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 anzugeben.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat eine Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu umfassen.
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6GNY/documents zum Download zur Verfügung.
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- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeit-punkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wert der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen. Es mindestens 4 Referenzen anzugeben.
- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
Es sind mindestens 4 Referenzen anzugeben.
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6GNY/documents) und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten Cluster zu bewerben. Je nach Anzahl der Cluster, auf die sich ein Teilnahmeantrag erstreckt, gelten bestimmte Mindestanforderungen an die Eignung (vgl. Ziff. 3 e) bb) (2) des Begleitdokuments zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6GNY/documents).
In dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6GNY/documents) ist zwingend anzugeben, auf welches/ welche Cluster sich der Teilnahmeantrag erstreckt.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6GNY/documents).
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Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Aus-baugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6GNY/documents) genügen müssen.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6GNY/documents).
Die Kommunikation zwischen Zweckverband und Bewerbern/ Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal DTVP (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6GNY). Der Zweckverband stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Mit dieser Bekanntmachung wird die jeweilige Kommune nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem Zweckverband die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich http://ted.europa.eu, https://wfp-portal.gigabit-pt.de und https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6GNY bekannt gemacht.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 761377
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen.
Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Zweckverband nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 761377
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
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