Erweiterungsbau des Zoologischen Forschungsmuseums Alexander Koenig - Mikro-CT-System Referenznummer der Bekanntmachung: ZFMK_VE4.24_Mikro-CT-System 2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Adenauerallee 127
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zfmk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsbau des Zoologischen Forschungsmuseums Alexander Koenig - Mikro-CT-System
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Inbetriebnahme und Einweisung eines Mikro-CT-Systems für Tierpräparate (keine Lebend-Untersuchungen)
Friedrich-Hirzebruch-Allee 3, 53113 Bonn
Lieferung, Inbetriebnahme und Einweisung eines Mikro-CT-Systems
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 15.08.2023 in Textform über das Vergabeportal einzureichen.
Der AG ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht mehr zusichern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die unter III.1.1) bis III.1.3) benannten Nachweise und Erklärungen akzeptiert der AG:
- Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung), Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, z.B. Belege für eine Präqualifizierung (ULV, PQ-VOL und weitere)
- ODER ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise und Erklärungen einzureichen:
1.) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (HR-Auszug) seines Niederlassungsmitgliedstaats oder eine gleichwertige Bescheinigung oder Erklärung über die Berufsausübung (§44 VgV)
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise und Erklärungen einzureichen:
Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
2.) Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1.)
Die Vergabestelle behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise und Erklärungen einzureichen:
1.) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Nr. 3 VgV)
2.) Erklärung über den Umsatz des Bieters/Bewerbers jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 45 Nr. 1 VgV)
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise und Erklärungen einzureichen:
3.) Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1.) + 2.) für jeden Nachunternehmer, wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt
Keine
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise und Erklärungen einzureichen:
1.) Erklärung des Bieters/Bewerbers über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 (1) GWB vorliegen
2.) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§36 VgV)
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise und Erklärungen einzureichen:
3.) Erklärung zu drei vergleichbaren Referenzen innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre (Referenzliste) mit Angabe zu Leistung, Rechnungswert, Leistungszeit, Name des AG
4.) Detaillierte technische Datenblätter der zu liefernden Geräte
5.) Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1.) bis 3.) für jeden Nachunternehmer, wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt
Die Vergabestelle behält sich vor, geeignete Nachweise (insbesondere Erklärung des zuständigen Finanzamtes und Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgabe und/oder Erklärungen der Träger der Sozialversicherung wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung) zu verlangen.
Keine
Das ZFMK hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Es wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird das ZFMK Vertragsbedingungen verwenden,
- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
- die ihm ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und
- die ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Im Vergabeverfahren werden nur elektronische Kommunikationsmittel zugelassen.
3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie -soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden- inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
4. Die fehlende Eignung oder die fehlende technische und/oder Leistungsfähigkeit oder das Vorliegen von Ausschlussgründen eines benannten Nachunternehmers führt zum Ausschluss des Angebots des Bieters/Bewerbers. Der Bieter/Bewerber ist berechtigt, einen benannten Nachunternehmer auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt. Der neue Nachunternehmer ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen betr. den neuen Nachunternehmer innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Ein Austausch des neuen
Nachunternehmers entsprechend dem Vorstehenden ist nicht zulässig.
Alternativ kann der Bieter/Bewerber innerhalb der vorstehenden Frist von 6 Kalendertagen erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass er den Nachunternehmer für Bereiche benannt hat, für die besondere Qualifikationen oder Referenzen des Nachunternehmers verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den Nachunternehmer) innerhalb dieser Frist auch nachweisen, dass er die Qualifikationen oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
5. Die entsprechenden Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt:
1.5) Anlagen die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
- Formblatt 631EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU),
- Formblatt 632EU (Bewerbungsbedingungen EU).
1.6) Anlagen die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
- Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen,
- Formblatt 634 (Besondere Vertragsbedingungen),
- Formblatt 635 (Zusätzliche Vertragsbedingungen),
- Formblatt 513 (Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW (BVB TVgG NRW)
1.7) Anlagen die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
- Formblatt 633 (Angebotsschreiben),
- Leistungsverzeichnis,
- Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung),
- Formblatt 522 (Eigenerklärung Mindestlohngesetz)
-Eigenerklärung nach Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (im Falle der Mitwirkung von NU's ebenfalls durch diese zu unterzeichnen)
1.8) Unterlagen, die ausgefüllt, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
- zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen EU genannten - auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Urkalkulation
Bekanntmachungs-ID: CXP4YAS676H
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221-1472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein
Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag in unzulässig, soweit
- Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt.