Messtechnik für den Akustik-Motorprüfstand (AMP) Referenznummer der Bekanntmachung: 333/2023/7367008
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Linder Höhe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2203/601-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Messtechnik für den Akustik-Motorprüfstand (AMP)
In der Abteilung „Luftfahrtanforderungen und Umweltwirkungen“ des DLR-Instituts für Elektrifizierte Luftfahrtantriebe soll die Schallentstehung an elektrifizierten Antriebssträngen sowie einzelner Komponenten des Antriebsstrangs im Nah-und Fernfeld untersucht werden. Eine in Bezug auf die Schallentstehung wesentliche Komponente solcher Systeme ist die elektrische Maschine. Um sowohl elektrische Maschinen, Getriebe und zugehörige Leistungselektronik als auch komplexere Gesamt-Antriebssysteme gezielt hinsichtlich ihrer Schallentstehung untersuchen zu können, ist der Aufbau eines Akustik-Motorprüfstands (AMP) in Cottbus vorgesehen. Dieser besteht aus einem schallreflexionsarmen Halbraum mit entsprechender akustischer Mess- und Auswertetechnik sowie einem darin integrierten Prüfstand für die Erfassung der Leistungsparameter (zum Beispiel Drehzahl, Drehmoment) der Komponenten bei verschiedenen Betriebspunkten.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll in 11 Losen akustische Mess- und Auswertetechnik wie zum Beispiel Mikrofone, Beschleunigungssensoren und eine Datenerfassungsanlage beschafft werden.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 11.07.2023 (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
Lieferung von (Freifeld) Messmikrofonen mit Vorverstärker (64 Stück)
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Institut für Elektrifizierte Luftfahrtantriebe
Gebäude HepCo Raum 1
Levinestraße 16
03044 Cottbus
Für die Messungen des Schalldrucks im Fernfeld des Antriebsstrangs sowie für den Aufbau von Mikrofonarrays zur Schallquellenortung werden 64 geeignete Klasse 1 - Freifeld Messmikrofone mit passenden Windschützen beschafft.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 11.07.2023 (Vertragsunterlagen)
zu entnehmen.
Lieferung von EMV-konformen (Nahfeld) Messmikrofonen (16 Stück)
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Institut für Elektrifizierte Luftfahrtantriebe
Gebäude HepCo Raum 1
Levinestraße 16
03044 Cottbus
Um akustische Nahfeldeffekte am Elektromotor zu vermessen, werden 16 geeignete Klasse 1 Nahfeld-Messmikrofone benötigt.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 11.07.2023 (Vertragsunterlagen)
zu entnehmen.
Lieferung eines Kalibrators für Messmikrofone
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Institut für Elektrifizierte Luftfahrtantriebe
Gebäude HepCo Raum 1
Levinestraße 16
03044 Cottbus
Für die in den Losen 1 und 2 zu beschaffenden (Nah- und Fernfeld) Messmikrofone wird ein geeigneter Kalibrator benötigt.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 11.07.2023 (Vertragsunterlagen)
zu entnehmen.
Lieferung von 24 Schwingungsaufnehmern inkl. triaxialer Messkabel und Kalibriersystem
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Institut für Elektrifizierte Luftfahrtantriebe
Gebäude HepCo Raum 1
Levinestraße 16
03044 Cottbus
Für die Messungen von Schwingungsphänomenen des Antriebsstrangs oder einzelner Komponenten des Antriebsstrangs, wie zum Beispiel dem Elektromotor, müssen 24 Miniatur-Triaxial-Schwingungsaufnehmer beschafft werden.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 11.07.2023 (Vertragsunterlagen)
zu entnehmen.
Lieferung einer Zwei-Mikrofon Schallintensitätssonde inkl. Kalibrator und Analysator
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Institut für Elektrifizierte Luftfahrtantriebe
Gebäude HepCo Raum 1
Levinestraße 16
03044 Cottbus
Für die Messungen der Schallleistung des Antriebsstrangs oder einzelner Komponenten des Antriebsstrangs, wie zum Beispiel dem Elektromotor, muss eine Schallintensitätssonde beschafft werden.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 11.07.2023 (Vertragsunterlagen)
zu entnehmen.
Lieferung von 4 Drehmomentsensoren
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Institut für Elektrifizierte Luftfahrtantriebe
Gebäude HepCo Raum 1
Levinestraße 16
03044 Cottbus
Es sollen Drehmomentsensoren für unterschiedliche Messbereiche beschafft werden.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 11.07.2023 (Vertragsunterlagen)
zu entnehmen.
Lieferung einer Datenerfassungsanlage (DAQ)
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Institut für Elektrifizierte Luftfahrtantriebe
Gebäude HepCo Raum 1
Levinestraße 16
03044 Cottbus
Es soll eine Messhardware zur Datenerfassung beschafft werden. Die zu beschaffende Datenerfassungsanlage (DAQ) soll in der Lage sein die von den Messmikrofonen, Beschleunigungssensoren, Drehmomentsensoren sowie der Leistungselektronik ausgehenden analogen Spannungssignale zu digitalisieren.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 11.07.2023 (Vertragsunterlagen)
zu entnehmen.
Lieferung einer einfachen und handlichen (tragbaren) Datenerfassungsanlage (DAQ)
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Institut für Elektrifizierte Luftfahrtantriebe
Gebäude HepCo Raum 1
Levinestraße 16
03044 Cottbus
Es soll eine einfache und handliche Datenerfassungsanalage speziell für Akustik- und Vibrationsmessungen beschafft werden. Die Datenerfassungsanlage muss möglichst kostengünstig und robust sein, eine hohe Genauigkeit aufweisen und eine einfache und handliche Messung mit Mikrofonen, Schwingungssensoren sowie der Schallintensitätssonde ermöglichen, um die Prüfbedingungen im Akustik-Motorprüfstand zu untersuchen. Diese DAQ muss nicht mit der Datenerfassungsanlage, welche in Los 7 definiert ist, kompatibel sein.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 11.07.2023 (Vertragsunterlagen)
zu entnehmen.
Lieferung von 16 PT-1000 Temperatursonden
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Institut für Elektrifizierte Luftfahrtantriebe
Gebäude HepCo Raum 1
Levinestraße 16
03044 Cottbus
Für die Schallabstrahlung und -ausbreitung ist die Temperatur ein wichtiger Parameter. Um die Temperatur am Prüfling sowie im Messraum des Akustik-Motorprüfstand zu erfassen werden 16 PT-1000 Temperatursonden benötigt.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 11.07.2023 (Vertragsunterlagen)
zu entnehmen.
Lieferung von 8 Wirbelstromsensoren
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Institut für Elektrifizierte Luftfahrtantriebe
Gebäude HepCo Raum 1
Levinestraße 16
03044 Cottbus
Zur Sicherheits- und Zustandsüberwachung der schnell rotierenden Wellen, welche von der Lastmaschine über den Inverter und vom Inverter zum Prüfling das Drehmoment auf den Prüfling übertragen, sowie zur späteren Überwachung der Getriebe- und Propellerwelle/n werden insgesamt 8 kompakte Wirbelstromsensoren benötigt.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 11.07.2023 (Vertragsunterlagen)
zu entnehmen.
Lieferung eines 1D-Laser-Vibrometers
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Institut für Elektrifizierte Luftfahrtantriebe
Gebäude HepCo Raum 1
Levinestraße 16
03044 Cottbus
Am Akustik-Motorprüfstand wird die Schallabstrahlung von Elektromotoren und Getrieben, welche für die Luftfahrt zur Anwendung kommen sollen, untersucht. Um die dafür verantwortlichen Schallquellmechanismen experimentell und damit quantitativ zu erfassen wird ein 1D Laser-Vibrometer benötigt.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 11.07.2023 (Vertragsunterlagen)
zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen und der Selbstreinigung gemäß der §§ 123, 124 und 125 GWB
2. Nachweis einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
1. Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
2. Nachweis zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung
Versicherungsnachweis mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensereignis in Höhe von:
1.000.000,- Euro für Personenschäden;
1.000.000,- Euro für Sach- und Vermögensschäden
1. Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung im Unternehmen;
2. Erklärung, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projekts Deutsch ist;
3. Das Angebot muss in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst sein;
4. Der Bieter hat ein Firmenprofil mit folgenden Angaben den Angebotsunterlagen beizufügen:
• Datum der Unternehmensgründung
• Standorte des Unternehmens
• Rechtsform des Unternehmens
• Kundenspektrum
• Beschreibung des Kerngeschäftes
5. sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
6. sofern zutreffend: Erklärung Bietergemeinschaft
7. Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitszeitnormen
8. Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
9. Eigenerklärung "BMWK-Russland"
10. Erklärung, dass die Lieferung bis spätestens 15.12.2023 gewährleistet wird
Zusätzlich für Los 4:
11. Bestätigung, dass die angebotenen Schwingungsaufnehmer triaxial sind
12. Bestätigung, dass die angebotenen geschirmten 4-Leiterkabel triaxial sind
13. Bestätigung, dass das angebotene Kalibriersystem mit dem Miniatur-Triaxial-Schwingungsaufnehmer aus 4.1.1 kompatibel ist.
Zusätzlich zu Los 5:
14. Bestätigung, dass es sich bei dem angebotenen Produkt um eine Schallintensitätssonde der Klasse 1 handelt.
15. Bestätigung, dass der angebotene Analysator mit der Schallintensitätssonde aus 5.1.1 kompatibel ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1,
169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).