Sanierung der Verkehrsanlagen im Sanierungsgebiet Baden-Baden Lichtental
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): THOST Projektmanagement GmbH - Verfahrensbetreuung
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.baden-baden.de/buergerservice/
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): THOST Projektmanagement GmbH - Verfahrensbetreuung
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-baden-baden.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Verkehrsanlagen im Sanierungsgebiet Baden-Baden Lichtental
Das Fachgebiet Tiefbau der Stadt Baden-Baden beabsichtigt die Vergabe der Verkehrsanlagenplanung (Leistungen der LPH 1 - 9 nach Teil 3 Abschnitt 4, §§ 45 ff HOAI Objektplanung Verkehrsanlagen) für die Sanierung der Verkehrsanlagen im Sanierungsgebiet Baden-Baden Lichtental. Die Stadtwerke Baden-Baden beabsichtigen die Vergabe der Entwässerungsplanung Lph 1-9 und für die Planung der Versorgungsanlagen sowie der Medienversorgung Lph 5-8 (nach Teil 3 Abschnitt 3, §§ 41 ff HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerke). Dieses Verfahren umfasst alle oben genannten Planungsbestandteile und wird gesamtheitlich durch die GSE - Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH Baden-Baden ausgelobt.
Lichtental
76534 Baden-Baden
Die Stadt Baden-Baden und der städtische Sanierungsträger GSE planen die Sanierung des zentralen Bereichs von Lichtental. Definiert wird der Bereich über die Abgrenzung des mit Städtebaufördermitteln bezuschussten Sanierungsgebiets „Lichtental". Für die genannte städtebauliche Erneuerungsmaßnahme werden Gesamtkosten (förderfähige Kosten) in Höhe von 7,8 Mio. Euro veranschlagt. Für die Sanierung der Haupt- und Hausanschlusskanäle werden Gesamtkosten in Höhe von 2,5 Mio. Euro veranschlagt. Für die Versorgungslagen sowie der Medienversorgung werden Kosten in Höhe von 1,7 Mio. Euro veranschlagt.
Für die Zukunft wird eine geänderte Verkehrsführung für Lichtental angestrebt. Hauptbestandteil werden hierbei die Anpassungen in der Hauptstraße sein. Die Verkehrsbelastungen sollen hier reduziert werden, um die historische Mitte Lichtentals zu attraktivieren, den Geschäften und der Gastronomie mehr Nutzungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu gewährleisten, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und der Rolle als Hauptradverkehrsachse gerecht zu werden. Dieses Ziel soll über einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich zwischen Klosterplatz und Gustav‑Stroh‑Straße und eine beschränkte Durchfahrt zwischen Gustav‑Stroh‑Straße und Brahmsplatz erreicht werden. Die Durchfahrt für den ÖPNV, Fahrräder und Anlieger bleibt frei. Ebenso bleibt der Parkplatz hinter dem Löwen von beiden Seiten erreichbar. Der Verkehr wird dann über eine Einbahnstraße von der Hauptstraße auf die Maximilianstraße geleitet. Auch die Schafbergstraße soll als Einbahnstraße von der Maximilianstraße in Richtung Hauptstraße ausgestaltet werden. Hinzu kommen die Umgestaltung der Knotenpunkte am Brahmsplatz und am Clara‑Schumann‑Platz, der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen und eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs in mehreren Bereichen. Um den geänderten Verkehrsbeziehungen Rechnung zu tragen, muss auch der Knotenpunkt Maximilianstraße ‑ Eckbergstraße umgestaltet werden.
Mit der anknüpfenden Hauptpromenade von Baden‑Baden, der Lichtentaler Allee, sollen die vorher genannten Schlüsselorte als Leitfunktion in das Innere der Kurstadt Baden-Baden fungieren.
Hinsichtlich der verkehrlichen Belange lassen sich folgende Ziele und Maßnahmenansätze formulieren:
Entlastung der Hauptstraße
Umgestaltung des Knotenpunkts am Clara‑Schumann‑Platz zum Kreisverkehr
Umgestaltung des Knotenpunkts am Brahmsplatz zur abknickenden Vorfahrtsstraße
Neuordnung des ruhenden Verkehrs, insbesondere der Längsparker in der Hauptstraße
Einbahnstraße Schafbergstraße
Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer
Gestaltung und Aufwertung der Straßen‑ und Stadträume zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und Erhöhung der Nutzbarkeit
Förderung der Verkehrsarten des Umweltverbunds
barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen
Sanierung von Haupt- sowie Hausanschlusskanälen (Misch-, Regen- und Schmutzwasser in offener Bauweise
Sanierung von Versorgungshaupt- sowie Hausanschlussleitungen
Ausbau und Erweiterung der Medienversorgung
Weitere Informationen zum Sanierungsgebiet Lichtental finden Sie auf der Homepage der GSE Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH unter Lichtental - GSE Baden-Baden (gse-baden-baden.de).
Eigenerklärung zur Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter (Ingenieure oder vergleichbare Qualifikation im Bereich der Verkehrsanlagenplanung / Planung von Ver- und Entsorgungsanlagen), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Name, Berufserfahrung, Qualifikation).
- ab 4 fachlich qualifizierten Mitarbeiter: 5 Punkte;
- ab 7 fachlich qualifizierten Mitarbeiter: 10 Punkte.
.
Es werden max. 3 Referenzen gewertet. Werden mehr als 3 Referenzen abgegeben werden nur die zwei Referenzen mit der höchsten Punktzahl in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Bei den zu bewertenden Referenzen muss es sich um unterschiedliche unternehmensbezogene Referenzprojekte handeln. Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen:
Erbrachte Leistung der letzten 7 Jahre (Abschluss der Leistung nach 01.01.2016)
Referenz 1: abgeschlossenes Projekt mit der Planung von Hauptverkehrswegen (nach Teil 3 Abschnitt 4 Verkehrsanlagen HOAI) im innerstädtischen Bereich
Referenz 2: Planung von Abwasserentsorgungsanlagen (nach Teil 3 Abschnitt 3 Ing.-BW HOAI) im Straßenbau/im Bereich von Verkehrsanlagen
Referenz 3: Planung der Versorgungsanlagen sowie der Medienversorgung (nach Teil 3 Abschnitt 3 Ing.-BW HOAI) im Straßenbau /im Bereich von Verkehrsanlagen.
Darstellung der abgefragten Kriterien je Referenz auf 2 Seiten DIN A4: Das Projekt ist aussagekräftig zu beschreiben. Das Projektdatenblatt ist eine Eigenerklärung zum Nachweis der abgefragten Kriterien. Wird ein Kriterium im Projektdatenblatt nicht abgebildet, werden 0 Punkte vergeben.
.
Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
Referenz 1: abgeschlossenes Projekt mit der Planung von Hauptverkehrswegen (nach Teil 3 Abschnitt 4 Verkehrsanlagen HOAI) im innerstädtischen Bereich :
- Projektparameter:
Verkehrstechnik für Straßenbauprojekte +10 Punkte,
Integration von Leitungsträgern (Sparten Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, Kanal und Steuerungstechnik) +10 Punkte,
Entwässerungsplanung (Straßenentwässerung) +10 Punkte,
Erbringung der besonderen Leistung ÖBÜ +10 Punkte,
Erbringung der besonderen Leistung Nachtragsmanagement +10 Punkte,
Planung von StVO + Wegweisende Beschilderung +10 Punkte,
Planung von Radverkehrsanlagen +10 Punkte,
Planung unter Einhaltung der Barrierefreiheit +10 Punkte,
Planung von Lichtsignalanlagen +10 Punkte,
Bauphasenabwicklung unter laufendem Verkehr +10 Punkte,
logistische Schwierigkeiten +10 Punkte (Summe max. 110 Punkte).
- Kosten Kostengruppe 300 + 400 (in € netto):
ab 1,5 Mio. €: 20 Punkte,
ab 2,5 Mio. €: 50 Punkte.
- Beauftragte Leistungsphasen nach HOAI:
Leistungsphase 1: + 2 Punkte,
Leistungsphase 2: + 10 Punkte,
Leistungsphase 3: + 25 Punkte,
Leistungsphase 4: + 8 Punkte,
Leistungsphase 5: + 15 Punkte,
Leistungsphase 6: + 10 Punkte,
Leistungsphase 7: + 4 Punkte,
Leistungsphase 8: + 15 Punkte,
Leistungsphase 9: + 1 Punkte ( Summe max. 100 Punkte).
- Abschluss LPH 8:
ab 01.01.2018: 20 Punkte,
ab 01.01.2020 bis Datum Abgabe Teilnahmeantrag: 50 Punkte.
.
Referenz 2: Planung von Abwasserentsorgungsanlagen (nach Teil 3 Abschnitt 3 Ing.-BW HOAI) im Straßenbau/im Bereich von Verkehrsanlagen:
- Projektparameter:
Entwässerungsplanung (Hauptkanal sowie Hausanschlüsse) + 20 Punkte,
Integration von Leitungsträgern (Sparten Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, Kanal und Steuerungstechnik) +10 Punkte,
Entwässerungsplanung (Straßenentwässerung) +10 Punkte,
Erbringung der besonderen Leistung ÖBÜ +10 Punkte,
Bauphasenabwicklung unter laufendem Verkehr +10 Punkte,
logistische Schwierigkeiten +10 Punkte (Summe max. 70 Punkte).
- Beauftragte Leistungsphasen nach HOAI:
Leistungsphase 1: + 2 Punkte,
Leistungsphase 2: + 20 Punkte,
Leistungsphase 3: + 25 Punkte,
Leistungsphase 4: + 5 Punkte,
Leistungsphase 5: + 15 Punkte,
Leistungsphase 6: + 13 Punkte,
Leistungsphase 7: + 4 Punkte,
Leistungsphase 8: + 15 Punkte,
Leistungsphase 9: + 1 Punkte ( Summe max. 100 Punkte).
- Abschluss LPH 8:
ab 01.01.2018: 20 Punkte,
ab 01.01.2020: 50 Punkte,
laufendes Projekt: 0 Punkte.
.
Referenz 3: Planung der Versorgungsanlagen sowie der Medienversorgung (nach Teil 3 Abschnitt 3 Ing.-BW HOAI) im Straßenbau /im Bereich von Verkehrsanlagen:
- Projektparameter:
Integration von Leitungsträgern (Sparten Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, Kanal und Steuerungstechnik) +10 Punkte,
Erbringung der besonderen Leistung ÖBÜ +10 Punkte,
Bauphasenabwicklung unter laufendem Verkehr +10 Punkte,
logistische Schwierigkeiten +10 Punkte (Summe max. 40 Punkte).
- Beauftragte Leistungsphasen nach HOAI:
Leistungsphase 5: + 15 Punkte,
Leistungsphase 6: + 10 Punkte,
Leistungsphase 7: + 4 Punkte,
Leistungsphase 8: + 15 Punkte ( Summe max. 47 Punkte).
- Abschluss LPH 8:
ab 01.01.2018: 20 Punkte,
ab 01.01.2020: 50 Punkte,
laufendes Projekt: 0 Punkte.
Die zuvor beschriebenen Projekte müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Bewerbern gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bewerbergemeinschaft. Die Nachweise sind über den beigefügten Teilnahmeantrag (Formular 1) zu erbringen. Die drei bis fünf Bewerber mit den höchsten Punktezahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Stufenweise Beauftragung der Verkehrsanlagenplanung:
Stufe 1: Lph 1-4,
Stufe 2: Lph 5-9.
Stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen Abwasserentsorgung:
Stufe 1: Lph 1-3,
Stufe 2: Lph 4-9.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB / § 73 Abs. 3 VgV und i. S. v. § 21 Abs. 1 (AentG), § 98c (AufenthG), § 19 Abs. 1 (MiLoG), § 21 (SchwarzArbG) (Ausschlusskriterium).
- Erklärung, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht (Formular 2) (Ausschlusskriterium);
- Verpflichtungserklärung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge nach Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG (Formular 3) (Ausschlusskriterium);
- Bestätigung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung über die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister über Angabe der Berufs-/Handelsregisternummer (Ausschlusskriterium);
- Eigenerklärung zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ für mindestens eine Person im Unternehmen des Bewerbers (Ausschlusskriterium).
- Nachweis (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV), dass eine Berufshaftpflichtversicherung über min. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, min. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden vorliegt bzw. Bestätigungsschreiben der Versicherung, dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden (Ausschlusskriterium).
- Nachweis über min. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Verkehrsanlagenplanung für den im Teilnahmeantrag benannten Projektverantwortlichen. Nachweis erfolgt als Eigenerklärung z.B. anhand des Lebenslaufes, Mitarbeiterreferenz/persönlicher Referenzliste o.Ä. (Ausschlusskriterium),
- Eigenerklärung technische Fachkräfte. Es wird die Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter (Ingenieure oder vergleichbare Qualifikation im Bereich der Verkehrsanlagenplanung / Planung von Ver- und Entsorgungsanlagen), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, bewertet. Die genaue Bepunktung ist Ziff. II.2.9 zu entnehmen.
- Referenzen (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Es werden folgende Kriterien bewertet, die genaue Bepunktung ist Ziff. II.2.9 zu entnehmen:
Projektparameter;
Projektkosten der KG 300 + 400;
Beauftragte Leistungsphasen nach HOAI;
Abschluss Leistungsphase 8.
Es werden max. 3 Referenzen gewertet. Werden mehr als 3 Referenzen abgegeben werden nur die zwei Referenzen mit der höchsten Punktzahl in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Bei den zu bewertenden Referenzen muss es sich um unterschiedliche unternehmensbezogene Referenzprojekte handeln. Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Erbrachte Leistung der letzten 7 Jahre (Abschluss der Leistung nach 01.01.2016)
- Referenz 1: abgeschlossenes Projekt mit der Planung von Hauptverkehrswegen (nach Teil 3 Abschnitt 4 Verkehrsanlagen HOAI) im innerstädtischen Bereich
- Referenz 2: Planung von Abwasserentsorgungsanlagen (nach Teil 3 Abschnitt 3 Ing.-BW HOAI) im Straßenbau/im Bereich von Verkehrsanlagen
- Referenz 3: Planung der Versorgungsanlagen sowie der Medienversorgung (nach Teil 3 Abschnitt 3 Ing.-BW HOAI) im Straßenbau /im Bereich von Verkehrsanlagen
Zur Belegbarkeit der bewerteten Kriterien, stellt der Bewerber die jeweilige Referenz auf zwei gesonderten DIN A4-Blättern im Hinblick auf die abgefragten Kriterien vor und fügt diese als Anhang dem Teilnahmeantrag bei.
Die zuvor beschriebenen Projekte müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Bewerbern gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bewerbergemeinschaft. Die Nachweise sind über den beigefügten Teilnahmeantrag (Formular 1) zu erbringen. Die drei bis fünf Bewerber mit den höchsten Punktezahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Nachweis des besonderen Berufsstandes und der Qualifikation als Ingenieur (gem. §§ 44, 75 Abs. 2 VgV)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerbungsunterlagen stehen über die Vergabeplattform unter www.subreport-elvis.de bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesem Weg erhältlich. Die Bewerber müssen sich eigenverantwortlich über ggf. nachgereichte Dokumente über die Vergabeplattform informieren. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt online einzureichen. Die Angebotsabgabe erfolgt ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform. Das Verfahren wird elektronisch durchgeführt, eine postalische oder eigenhändige Abgabe oder eine Abgabe per Mail des Teilnahmeantrags/Angebotsabgabe ist nicht zulässig. Fragen zum Verfahren sind schriftlich über die Vergabeplattform zu stellen.
Ob fehlende Angaben/Unterlagen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 56 VgV nachgefordert werden, steht im Ermessen des Auslobers. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben keinen Anspruch darauf, dass der Auslober von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch macht und Unterlagen oder Angaben nachfordert. Ferner wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen und die genannten Mindestbedingungen erfüllt werden. Die Prüfung erfolgt primär anhand der mit dem Teilnahmeantrag abgegebenen Eigenerklärungen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaftsmitgliedern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail:
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 KT (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: