Wartung von wassergekühlten Racks Referenznummer der Bekanntmachung: Z42-2023-0101
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bernkasteler Straße 8
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
E-Mail:
Telefon: +49 228-99680-0
Fax: +49 228-99680-186200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itzbund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung von wassergekühlten Racks
Wartung von wassergekühlten Racks
Ziel der Ausschreibung ist die Wartung von wassergekühlten Racks.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
FA 1 Der Anbieter hat das Angebot fristgerecht vorgelegt.
FA 2 Die Angebotsunterlagen liegen inklusive aller geforderten Unterlagen vor.
FA 3 Das Angebot inklusive aller geforderten Unterlagen (mit Ausnahme von Prospekten und Dokumenten nach dem Recht des Staates, in dem der Bieter ansässig ist) liegt in deutscher Sprache vor.
FA 4 An den Unterlagen (inkl. vorgegebener Vertragsformulierungen) wurden keine Zusätze angebracht oder Änderungen vorgenommen.
FA 5 Das Anschreiben und die Bietererklärung (Angebotsvordruck) liegen vor, und es ist keine der geforderten Erklärungen nicht abgegebenen worden.
FA 6 Alle Angebotsexemplare und alle erforderlichen Vordrucke wurden beigefügt und ggf. mit Firmen-namen/Datum versehen und unterschrieben .
FA 7 Es liegt kein unzulässiges Teilangebot vor. Das Angebot umfasst alle Leistungen, die entsprechend der Vergabeunterlagen zusammen anzubieten waren.
FA 8 Es liegt keine unzulässige Angebotskonstellation vor.
FA 9 Geschäftsbedingungen oder sonstige vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB) des Bieters sind nicht Bestandteil seines Angebotes
EA 1 Der Bieter hat alle in der Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" geforderten Erklärungen bezüglich der Einhaltung von Rechtsvorschriften ohne Einschränkungen abgegeben.
EA 2 Es liegt keiner der in § 123 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 3 Es liegt keiner der in § 124 GWB aufgeführten fakultativen Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 4 Die Zuverlässigkeit und Rechtstreue des Bieters ist nach seinen Erklärungen, weiteren Angaben im Angebot und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln. Weiterhin liegen keine Ausschlussgründe gemäß den Erklärungen vor.
EA 5 Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist nach seiner Eigenerklärung in der Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" gegeben.
EA 6 Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters - auch über den Zeitraum der geplanten Auftragsabwicklung - ist nach den vorgelegten Unterlagen und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.