Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: LB-ZVS-2023-0018
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelmstraße 11
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Organisation und Personal, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 71419103648
Fax: +49 71419104094
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen
Abholung, Sortierung, Frankierung, Beförderung und Zustellungen von Postsendungen
Briefsendungen
Ludwigsburg
Abholung, Sortierung, Frankierung, Beförderung und Zustellungen von Postsendungen für die Stadt Ludwigsburg
jährlich ca. 469.000 Briefsendungen (Briefsendungen, Einschreiben, Massensendungen, Expresssendungen, Postkarten, Bücher, Päckchen)
Der Vertrag kann zweimal um ein Jahr verlängert werden.
Postzustellungsaufträge
Ludwigsburg
Abholung, Sortierung, Frankierung, Beförderung und Zustellungen von Postsendungen für die Stadt Ludwigsburg
jährlich ca. 6.500 Postzustellungsaufträge
Der Vertrag kann zweimal um ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen
soll. Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht
beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach -sei es als einzelnes
Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer- an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Ziff. III.1.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie III.1.3) (technische Leistungsfähigkeit) Anwendung.
Geforderte Nachweise:
1.1.1
Eigenerklärung zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des jeweiligen Herkunftslandes [Eine Kopie des aktuellen (nicht älter als 3 Monate) und vollständigen Nachweises über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des jeweiligen Herkunftslandes, aus dem die allgemeine Vertretungsregelung und die Rechtsverhältnisse (Kommanditisten o.Ä.) hervorgeht und aus dem sich der Gesellschafterverlauf der letzten 3 Jahre ergibt, kann auf Verlangen vorgelegt werden.]
1.1.2
Kopie der für die jeweilige Leistung von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen erforderlichen für den Leistungszeitraum gültige Lizenz - auf sich bzw. bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit auf die vertretungs- bzw. geschäftsführungsbefugten Gesellschafter lautend. Ebenso für jeden benannten Nachunternehmer.
1.1.3
Eigenerklärung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren bei der Bundesnetzagentur eingeleitet ist.
1.1.4
Aktuelle und vollständige Entgeltgenehmigung/-en der Bundesnetzagentur für die genehmigungspflichtigen Bestandteile das /der angebotenen Preise/s. Falls Teil des Angebots: Kopie der aktuellen Entgeltgenehmigung für die Durchführung der förmlichen Zustellung im Gebiet der BRD gem. § 34 PostG. Bei Auftragsvergabe ist auf Verlangen das Original vorzulegen.
1.2.1
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens und über den Umsatz seines Unternehmens bezüglich der besonderen Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sowie die Anzahl der beförderten und zugestellten Sendungen je ausgeschriebener Leistungsart und Geschäftsjahr. Ebenso für jeden benannten Nachunternehmer, betreffend die ihm übertragenen Leistungen.
1.2.2
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem AN zu schließen, mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personenschäden 2 Mio. EURO, Sachschäden 1 Mio. EURO, Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EURO. Die Risikodeckung ist spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung durch die AG nachzuweisen
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch das
ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im
Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. der EEE angegebene Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Es wird ein Mindestumsatz von brutto [Betrag gelöscht] EURO verlangt.
1.3.1
Darstellung der Unternehmensstruktur, Angabe der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen Führungskräften, technischem Leitungspersonal, Vollzeitkräften, Teilzeitkräften und Auszubildenden.
1.3.2
Referenzen: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Postdienstleistungen aus den letzten 3 Jahren.
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: Bezeichnung des Auftrags, kurze Beschreibung des Leistungsumfangs, Name des Auftraggebers (mit Adresse, Te-lefonnummer und Ansprechpartner/in), des Rechnungswertes, Vertragslaufzeit, Anzahl der beförder-ten und zugestellten Sendungen je ausgeschriebener Leistungsart (Sendungsvolumen) ebenso für jeden benannten Nachunternehmer, betreffend die ihm übertragenen Leistungen inkl. Ansprechpartner.
1.3.3
Nachweis der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001. Andere gleichwertige Nachweise für vergleichbare Qualitätssicherungsmaßnahmen werden anerkannt.
1.3.4
Nachweis/Erklärung wie der Auftragnehmer die ökologischen und sozialen Auswirkungen seiner Leis-tungen auf Basis eines Umweltmanagementsystems optimiert. Als Nachweis anerkannt wird die Zerti-fizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut. Akzeptierte Zertifikate: EMAS, ISO 14001 oder gleich-wertig. Akzeptiert werden kann außerdem die ausführliche Darstellung der betrieblichen Umweltmaß-nahmen auf maximal 3 DIN A4 Seiten (Arial, 10 Punkte)
1.3.5
Nachunternehmerliste, Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer
Es gilt folgende Mindestanforderung für Los 1: Vorlage von mindestens 2 Referenzen über Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber mit einem Sendungsvolumen von mindestens 400.000 Sendungen pro Jahr für die Dauer von mindestens zwei Jahren.
Es gilt folgende Mindestanforderung für Los 2: Vorlage von mindestens 2 Referenzen über Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber mit einem Sendungsvolumen von mindestens 6.000 Sendungen pro Jahr für die Dauer von mindestens zwei Jahren.
Dem Angebot ist beizufügen:
2.2.1 Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
2.2.2 Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen
2.2.3 Eigenerklärung zur Einhaltung der Mindestvorgaben des SaubFahrzeugBeschG
2.2.4 Die Bieter sowie ggf. von diesen vorgesehenen Nachunternehmer bzw. Verleihunternehmer haben die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Erklärungen (u. a. zur Tariftreue und Mindestlohnzahlungen ) nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind bis spätestens 11.08.2023 ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor.
Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und
uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Ludwigsburg stellt daher ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung.
Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Ludwigsburg teilnehmen wollen?
- Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL
oder das Kiosk-System
- Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung
- Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
- automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen
- verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Ludwigsburg
- verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
- Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg unter +49 711 66601 476
- Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zu der in den Vergabeunterlagen genannten Frist ausschließlich elektronisch über die
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Auskünfte
im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des
Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Es gilt das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Wilhelmstraße 11
Ort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland