JZV Wartung und Prüfung Feuerlöscher Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0516
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willi-Becker-Allee 10
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2118996905
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
JZV Wartung und Prüfung Feuerlöscher
Jahreszeitvertrag vom 01.11.2023 - 30.10.2025 zur Wartung und Prüfung der Feuerlöscher gemäß beigefügten Vergabeunterlagen in 4 Losen
Betriebs- und Bürodienstgebäude
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Prüfung und Wartung von Feuerlöschgeräten nach DIN 14406,Teil4 und BetrSichV in allen stadtischen Gebäude der Landeshauptstadt Düsseldorf. Los 1 - Betriebs- und Bürogebäude - 1800 Stck
Kultur- und Gewerbegebäude
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Prüfung und Wartung von Feuerlöschgeräten nach DIN 14406,Teil4 und BetrSichV in allen stadtischen Gebäude der Landeshauptstadt Düsseldorf. Los 2 - Kultur- und Gewerbegebäude - 1400 Stck
Jugend- und Sozialgebäude
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Prüfung und Wartung von Feuerlöschgeräten nach DIN 14406,Teil4 und BetrSichV in allen stadtischen Gebäude der Landeshauptstadt Düsseldorf. Los 3 - Jugend- und Sozialgebäude - 1800 Stck /
Schul- und Sportgebäude
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Prüfung und Wartung von Feuerlöschgeräten nach DIN 14406,Teil4 und BetrSichV in allen stadtischen Gebäude der Landeshauptstadt Düsseldorf. Los 4 - Schul- und Sportgebäude - 5200 Stck
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das Berufs-/Handelsregister. (Sofern für den Bieter eine Eintragung in die entsprechenden Register rechtlich nicht möglich/erforderlich ist, sind die Gründe für die fehlende Eintragungspflicht nachzuweisen.);
-Gewerbeanmeldung;
- ZV2_Eigenerklärung_Ausschlussgründe, mit folgendem Inhalt: Ich/Wir erkläre(n), dass - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). - gegen mich keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - mein/unser Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmen in Frage gestellt wird).
- Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer Bestätigung durch den Versicherer (nicht älter als 1 Jahr) (Eigenerklärungen oder Beitragsrechnungen genügen nicht)
- >für Personenschäden 5.000.000 EUR
-> für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) 250.000 EUR;
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis von 3 geeigneten Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Form einer Liste. Diese Liste muss mindestens die folgenden Punkte enthalten: Angabe des Auftragswerts, Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt/Dauer der Leistungserbringung, Umfang und Art des Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrags und die Angabe des öffentlichen oder privaten Empfängers. Als vergleichbar gelten Leistungen, die den nachfolgend benannten Kriterien entsprechen. (Soweit keine Eintragung erfolgt, wird eine Vergleichbarkeit der jeweiligen Leistung angenommen, wenn diese im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung erlauben.);
-Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.