Lieferung von Fällmittel zur Phosphatfällung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktstraße 26
Ort: Leutkirch im Allgäu
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88299
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 756187357
Fax: +49 7561875357
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://leutkirch.de
Adresse des Beschafferprofils: https://leutkirch.de
Postanschrift: Marktstraße 26
Ort: Leutkirch im Allgäu
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88299
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
E-Mail:
Telefon: +49 756187264
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://leutkirch.de
Adresse des Beschafferprofils: https://leutkirch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Fällmittel zur Phosphatfällung
Die Kläranlage Leutkirch betreibt eine auf 100.000 EW ausgelegte kommunale Kläranlage mit vorgeschalteter Denitrifikation und chemischer Phosphatfällung.
Zur Phosphatfällung können Fällmittelprodukte mit 2-wertigem (FeCl2) oder 3-wertigem Eisen (FeCl3 / FeClSO4 / Fe2(SO4)3) eingesetzt werden.
Für die Fällmittellagerung stehen zwei Lagerbehälter aus PE-HD mit einem Volumen von je 30 m³ zur Verfügung (Gesamtvolumen 60 m³).
Bezogen auf die Wirksubstanz beträgt der jährliche Fällmittelverbrauch ca. 2.300 kmol.
Das Fällmittel muss einen Wirksubstanzgehalt von mindestens 2 Mol pro Liter aufweisen. Das angebotene Produkt muss zudem froststabil bis maximal – 15° C sein (beginnende Kristallisation).
Zugelassene Fällmittel als flüssige Lösung sind:
Eisen(II)-chlorid (FeCl2)
Eisen(III)-chlorid (FeCl3)
Eisen(III)-chloridsulfat (FeClSO4)
Eisen(lll)-sulfat (Fe2(SO4)3)
Leutkirch im Allgäu
Die Kläranlage Leutkirch betreibt eine auf 100.000 EW ausgelegte kommunale Kläranlage mit vorgeschalteter Denitrifikation und chemischer Phosphatfällung.
Zur Phosphatfällung können Fällmittelprodukte mit 2-wertigem (FeCl2) oder 3-wertigem Eisen (FeCl3 / FeClSO4 / Fe2(SO4)3) eingesetzt werden.
Für die Fällmittellagerung stehen zwei Lagerbehälter aus PE-HD mit einem Volumen von je 30 m³ zur Verfügung (Gesamtvolumen 60 m³).
Bezogen auf die Wirksubstanz beträgt der jährliche Fällmittelverbrauch ca. 2.300 kmol.
Das Fällmittel muss einen Wirksubstanzgehalt von mindestens 2 Mol pro Liter aufweisen. Das angebotene Produkt muss zudem froststabil bis maximal – 15° C sein (beginnende Kristallisation).
Zugelassene Fällmittel als flüssige Lösung sind:
Eisen(II)-chlorid (FeCl2)
Eisen(III)-chlorid (FeCl3)
Eisen(III)-chloridsulfat (FeClSO4)
Eisen(lll)-sulfat (Fe2(SO4)3)
Die Anlieferung des Fällmittels hat im Tankzug (ca. 22 bis 26 Tonnen) – nach Abruf innerhalb von 5 Werktagen – zu erfolgen. Die angelieferten Mengen sind mit amtlichen Wiegescheinen zu belegen, aus denen die Gewichte Brutto, Tara, Netto sowie die amtlichen Kennzeichen der Fahrzeuge hervorgehen.
Die Bestellungen des Fällmittels auf Eisenbasis erfolgen etwa 1 bis 2 Mal pro Woche.
Es ist vorgesehen, den Vertrag über die Lieferung von Phosphatfällungsmitteln mit Option zur Verlängerung bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren abzuschließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggfs. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlagen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) geführt werden ggfs. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der bekannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zu Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Siehe Beschaffungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzende Auskünfte zu den Spezifikationen und den zusätzlichen Unterlagen erteilt der Auftraggeber allen am Vergabeverfahren teilnehmenden Bietern, sofern sie rechtzeitig angefordert worden sind.
Anfragen sind bis spätestens 23.08.2023, 6 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Angebote, zu stellen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelung in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de