6002418204-Gebaeudereinigung am Standort Hoexter Referenznummer der Bekanntmachung: 6002418204-BwDLZ Augustdorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 6002418204
Postanschrift: Lopshorner Weg 49
Ort: Augustdorf
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32832
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BwDLZ Augustdorf Beschaffung (IUD)
E-Mail:
Telefon: +49 523791-1735
Fax: +49 523791-1669
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
6002418204-Gebaeudereinigung am Standort Hoexter
Abschluss eines Gebaeudereinigungsvertrages für mehrere Liegenschaften am Standort Hoexter.
Hoexter
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Gebaeudereinigung am Standort Hoexter. Dieser umfasst die folgenden Liegenschaften: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Augustdorf - Objektmanagement Hoexter, Triftweg 2, 37671 Höxter, General-Weber-Kaserne, Brenkhaeuser Straße 28, 37671 Hoexter, Pionierübungsplatz (Wasser) Hoexter, Im Brückfeld, 37671 Hoexter, Pionierübungsplatz (Land) Hoexter, Pionierstraße, 37671 Hoexter, Standortschießanlage 353/1 Hoexter, Taubenborn, 37671 Hoexter, Radarstation Auenhausen, Zum Roehn 2a, 33034 Brakel-Auenhausen, Funksendestelle Siddessen, Frohnhauser Straße, 33034 Brakel-Siddessen. Die Fußbodenflaeche belaeuft sich auf 16.183,59 m². Der Vertrag wird für einen Zeitraum von 4 Jahren ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
6002418204-Gebaeudereinigung am Standort Hoexter
Postanschrift: Königswinterer Straße 730
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupetet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/_134.html
§ 135 GWB Unwirksamkeit