WBW Neubau einer Dreifachsporthalle

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Lotte
Postanschrift: Westerkappelner Straße 19
Ort: Lotte
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49504
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Lotte, Westerkappelner Straße 19, 49504 Lotte
E-Mail:
Telefon: +49 54058890
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lotte.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-LOTTE-BAU-2023-0011
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

WBW Neubau einer Dreifachsporthalle

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die im Tecklenburger Land an der Landesgrenze zu Niedersachsen gelegene nordrhein-westfälische Gemeinde Lotte besteht seit 1975 aus den Ortsteilen Lotte, Büren, Halen und Wersen.

Gemäß der Vorgaben des 'Masterplans 2030' für das Sportzentrum Lotte soll im Zugangsbereich des zukünftigen Campus eine Dreifach-Sporthalle mit Tribüne entstehen, die den Schulsport für die benachbarte Grundschule sicherstellen sowie für die ortsansässigen Sportvereine angemessene Angebote bereithalten soll.

Erwartet werden Entwürfe, die Grundlage für die weitere Planung und Realisierung werden können.

Das Wettbewerbsergebnis wird dabei mit 45% Wichtung in die VgV-Wertungsmatrix einfließen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Es Handelt sich um einen nichtoffenen Wettbewerb. Der Wettbewerb ist einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde.

Der Wettbewerb ist ein Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet. Den Auslobungsunterlagen liegt die Blankette der VgV-Vergabematrix bei.

Die Teilnehmerzahl wird auf insgesamt 15 Wettbewerbsteilnehmer*innen begrenzt, davon 5 gesetzte und 10 zugeloste (nach EU-Bekanntmachung).

Interessent*innen können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Sind mehr als 10 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird von der Ausloberin durch Los ermittelt.

Die ausgewählten Teilnehmer*innen werden umgehend im Anschluss an den Lostermin benachrichtigt.

Die Bewerbung und die Kommunikation erfolgen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform über den Link www.deutsches-ausschreibungsblatt.de.

Das Bewerbungsverfahren steht ebenfalls unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung.

Zur Bewerbung muss das Bewerbungsformular mit den erforderlichen Anlagen spätestens bis zum 18.08.2023; 12:00 Uhr elektronisch eingegangen sein.

Zum Bewerbungsverfahren wird nur zugelassen, wer diese Bewerbungsformulare verwendet und fristgerecht einreicht. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.

Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Unterlagen hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben; ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

Bei Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Bewerber, die zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien ausnahmslos genügen.

Geforderte Nachweise:

- ausgefülltes und von Bewerber unterschriebenes Bewerbungsformular (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren).

- Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Kopie der Eintragsurkunde in die Architektenkammer (Architekt(in)).

- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung

- verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerbungsformular.

Eingang des Bewerbungsformulars spätestens bis zum 18.08.2023, 12:00 Uhr

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Architekt(innen)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
agn Niederberghaus & Partner GmbH, Ibbenbüren
Ahrens + Pörtner Architekten GmbH, Hilter am Teutoburger Wald
Flatau Architekten PartGmbB, Osnabrück
Architekturbüro Mutert, Bramsche
Reinders Architekt GmbH, Osnabrück
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die Wettbewerbsarbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf:

- Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen)

- Städtebauliche und architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung)

- Erschließung, Funktion und Nutzung

- Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung

- Berücksichtigung ökologische Aspekte (Nachhaltigkeit / energetische Konzeption)

- Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/08/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 25/08/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Gesamtpreissumme 40.000,00 € inkl. NK und MwSt.

1. Preis 16.000,00 €

2. Preis 10.000,00 €

3. Preis 6.000,00 €

Für Anerkennungen (2) 8.000,00

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
N.N, Bürgermeister/in Gemeinde Lotte (SP)
Petra Tepe, Allgemeine Vertreterin des/der Bürgermeisters/in gemeinde Lotte (SP)
Susanne Siemering, Fraktion SPD, Lotte (SP)
Georg Holtgrewe, Fraktion CDU, Lotte (SP)
Thomas Schmitt, Fraktion Die Grünen, Lotte (SP)
Christoph Achterkamp, Architekt BDA, Steinfurt (FP)
Prof. Jürgen Arendt, Architekt BDA Oldenburg (FP)
Dirk Betz, Architekt BDA, Münster (FP)
Beate Burhoff, Architektin BDA, Münster (FP)
Prof. Dr. Volker Droste, Architekt BDA, Oldenburg (FP)
Björn Fortmeyer, Leitung Gebäudemanagement Gemeinde Lotte (FP)
Stefan Litke, Fachbereichsleitung Finanzen Gemeinde Lotte (stv. SP)
Kerstin Hoppe, Sachgebietsleitung Bildung Jugendsport und Kultur Gemeinde Lotte (stv. SP)
Markus Hövels, Fraktion SPD (stv. SP)
Sabine Lockstedt, Fraktion CDU (stv. SP)
Björn Schonhorst Ottl, Fraktion Die Grünen (stv. SP)
Hanno Garthaus, Stadtplaner BDA, Osnabrück (stv. FP)
Marc Hehn, Architekt BDA, Münster (stv. FP)
Patrick Storck, Sachgebietsleiter Ortsentwicklung Gemeinde Lotte (SB)
Mechthild Athmer, Schulleitung Grundschule Lotte (SB)
N.N., Vertreter/ Vertreterin SF Lotte (SB)
Gers Sies, Vertreter SC Halen, Halen (SB)
N.N., Vertreter / Vertreterin SF Büren (SB)
Dr. Günther Fischer, Vertreter TuS Lotte, Lotte (SB)
Ina Michels, Vertreterin Gemeindesportverband Lotte e.V., Büren (SB)
Horst Petersson, Fraktionsloses Ratsmitglied, Lotte (SB)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Voraussichtliche Terminkette im Wettbewerbsverfahren

Versand Auslobung: 35. KW 23 (30.08.23)

Kolloquium: 37. KW 23 (12.09.23)

Abgabe Wettbewerbsarbeiten: 41. KW 23 (13.10.23)

Abgabe Modelle: 42. KW 23 (20.10.23)

Preisgerichtssitzung: 46. KW 23, voraussichtlich

Bitte beachten Sie die Bestimmungen zur Eignungsleihe; 5 47 Absatz 1 - 4 GWB:

(1) Ein(e) Bewerber*in oder Bieter*in kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn sie er nachweist, dass ihr/ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem sie/er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen der/dem Bewerber*in oder Bieter*in und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein(e) Bewerber*in oder Bieter*in kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach 5 46 Absatz 3 Nummer 6 oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

(2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten die/der Bewerber*in oder Bieter*in für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt die/der Bewerber*in oder Bieter*in eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach 5 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass die/der Bewerber*in oder Bieter*in ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach 5 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass die/der Bewerber*in oder Bieter*in auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach 5 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann der/dem Bewerber +in oder Bieter*in dafür eine Frist setzen.

(3) Nimmt ein(e) Bewerber*in oder Bieter*in die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften.

Bekanntmachungs-lD: S-LOTTE-BAU-2023-0011

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Vergabekammer Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach §160 GWB. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/07/2023

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