Beleihung nach § 29 Absatz 2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Referenznummer der Bekanntmachung: VIII 1 - 1400/27-1 - VSBG 5/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Adenauerallee 99-103
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53094
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat VIII 1
E-Mail:
Telefon: +49 228-41040
Fax: +49 228-4105050
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesjustizamt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beleihung nach § 29 Absatz 2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG)
Das Bundesamt für Justiz (nachfolgend auch als BfJ bezeichnet) erfüllt als zentraler Dienstleister der Bundesjustiz, als Ansprechpartner für Verbraucher und im Rahmen des internationalen Rechtsverkehrs vielfältige Aufgaben.
Durch das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG) wurden dem BfJ weitere Aufgaben im Bereich der Verbraucherschlichtung übertragen, darunter die Anerkennung bestimmter privater Schlichtungsstellen sowie die Aufgaben einer Zentralen Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung für die Europäische Kommission.
Nach § 29 Absatz 1 VSBG errichtet der Bund eine ergänzende Verbraucherschlichtungsstelle (Universalschlichtungsstelle des Bundes). Gemäß § 30 Absatz 1 VSBG führt die Universalschlichtungsstelle des Bundes auf Antrag eines Verbrauchers Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 VSBG durch, sofern es sich nicht um Streitigkeiten gemäß § 30 Absatz 1 Satz 2 VSBG handelt.
Durch den Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle erfüllt der Bund die Verpflichtung nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, sog. ADR-Richtlinie), im Bundesgebiet für eine flächendeckende Infrastruktur von Verbraucherschlichtungsstellen für Verbraucherstreitigkeiten zu sorgen.
Nach § 29 Absatz 2 VSBG kann der Bund entweder selbst eine behördliche Universalschlichtungsstelle errichten (Nummer 1), eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit der Aufgabe der bundesweiten Universalschlichtungsstelle beleihen (Nummer 2) oder beauftragen (Nummer 3). Wird eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit der Aufgabe der bundesweiten Universalschlichtungsstelle beliehen, wird ihr zugleich die Befugnis verliehen, wie eine behördliche Universalschlichtungsstelle Gebühren nach § 31 VSBG zu erheben.
§ 29 Absatz 3 VSBG weist dem BfJ die Rechts- und Fachaufsicht über die behördliche Universalschlichtungsstelle oder die gemäß § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 VSBG beliehene anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle sowie die Zuständigkeit für die Beleihung und Beauftragung einer geeigneten anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle mit der Aufgabe der bundesweiten Universalschlichtung zu.
Das BfJ beabsichtigt, gemäß § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 VSBG eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle (hierzu zählt auch der Träger einer bereits eingerichteten Universalschlichtungsstelle) mit der Aufgabe der Universalschlichtungsstelle einschließlich der Befugnis, für die Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens Gebühren zu erheben, zu beleihen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in einem Berufs-, Handels- oder Vereinsregister des Niederlassungsstaats des Bieterunternehmens. Nachweis durch Einreichung einer Kopie eines Registerauszugs. Dieser darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein. Kann der Nachweis mangels Eintragungspflicht nicht erbracht werden, ist darauf mit Angebotsabgabe hinzuweisen.
2. Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle oder Träger einer bereits eingerichteten Universalschlichtungsstelle. Nachweis durch Kopie eines Nachweises über die Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle bzw. darüber, dass es sich um den Träger einer bereits eingerichteten Universalschlichtungsstelle handelt.
1. Jahresumsatz in den letzten drei Jahren
2. Haftpflichtversicherung
1. Jahresumsatz von mindestens 200.000 € pro Jahr in den letzten drei Jahren. Nachweis durch Erklärung über den in den vergangenen drei Jahren jeweils erzielten Jahresumsatz
2. Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 100.000 € pro Schadensfall. Eine Begrenzung der jährlich abgesicherten Schadensfälle auf die mindestens zweifache Versicherungssumme ist möglich Nachweis durch Bescheinigung der Versicherung, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein darf. Sie muss insbesondere die Höhe der Deckungssummen ausweisen.
Bereitstellung von sachlichen Ressourcen, um den Auftrag sachgerecht zu erfüllen.
Erforderlich ist eine übliche Büroausstattung und Internetzugang für alle zur Aufgabenerfüllung eingesetzten Mitarbeiter, sowie das Vorhandensein einer Internetseite. Nachweis durch Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern der Auftraggeberin gemeinsam durchgeführt und dokumentiert. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind schriftlich an folgende Adresse zu richten:
Bundesamt für Justiz
Referat VIII 1
Hausanschrift:
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Postanschrift:
53094 Bonn
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang der entsprechenden Mitteilung der Vergabestelle eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer (Punkt 2.17) einreichen kann.
Postanschrift: 53094 Bonn
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland