Beleihung nach § 29 Absatz 2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Referenznummer der Bekanntmachung: VIII 1 - 1400/27-1 - VSBG 5/2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Justiz
Postanschrift: Adenauerallee 99-103
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53094
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat VIII 1
E-Mail:
Telefon: +49 228-41040
Fax: +49 228-4105050
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesjustizamt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=525153
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=525153
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beleihung nach § 29 Absatz 2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Referenznummer der Bekanntmachung: VIII 1 - 1400/27-1 - VSBG 5/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 3 565 332.85 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Bundesamt für Justiz (nachfolgend auch als BfJ bezeichnet) erfüllt als zentraler Dienstleister der Bundesjustiz, als Ansprechpartner für Verbraucher und im Rahmen des internationalen Rechtsverkehrs vielfältige Aufgaben.

Durch das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG) wurden dem BfJ weitere Aufgaben im Bereich der Verbraucherschlichtung übertragen, darunter die Anerkennung bestimmter privater Schlichtungsstellen sowie die Aufgaben einer Zentralen Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung für die Europäische Kommission.

Nach § 29 Absatz 1 VSBG errichtet der Bund eine ergänzende Verbraucherschlichtungsstelle (Universalschlichtungsstelle des Bundes). Gemäß § 30 Absatz 1 VSBG führt die Universalschlichtungsstelle des Bundes auf Antrag eines Verbrauchers Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 VSBG durch, sofern es sich nicht um Streitigkeiten gemäß § 30 Absatz 1 Satz 2 VSBG handelt.

Durch den Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle erfüllt der Bund die Verpflichtung nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, sog. ADR-Richtlinie), im Bundesgebiet für eine flächendeckende Infrastruktur von Verbraucherschlichtungsstellen für Verbraucherstreitigkeiten zu sorgen.

Nach § 29 Absatz 2 VSBG kann der Bund entweder selbst eine behördliche Universalschlichtungsstelle errichten (Nummer 1), eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit der Aufgabe der bundesweiten Universalschlichtungsstelle beleihen (Nummer 2) oder beauftragen (Nummer 3). Wird eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit der Aufgabe der bundesweiten Universalschlichtungsstelle beliehen, wird ihr zugleich die Befugnis verliehen, wie eine behördliche Universalschlichtungsstelle Gebühren nach § 31 VSBG zu erheben.

§ 29 Absatz 3 VSBG weist dem BfJ die Rechts- und Fachaufsicht über die behördliche Universalschlichtungsstelle oder die gemäß § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 VSBG beliehene anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle sowie die Zuständigkeit für die Beleihung und Beauftragung einer geeigneten anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle mit der Aufgabe der bundesweiten Universalschlichtung zu.

Das BfJ beabsichtigt, gemäß § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 VSBG eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle (hierzu zählt auch der Träger einer bereits eingerichteten Universalschlichtungsstelle) mit der Aufgabe der Universalschlichtungsstelle einschließlich der Befugnis, für die Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens Gebühren zu erheben, zu beleihen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 3 565 332.85 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eintragung in einem Berufs-, Handels- oder Vereinsregister des Niederlassungsstaats des Bieterunternehmens. Nachweis durch Einreichung einer Kopie eines Registerauszugs. Dieser darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein. Kann der Nachweis mangels Eintragungspflicht nicht erbracht werden, ist darauf mit Angebotsabgabe hinzuweisen.

2. Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle oder Träger einer bereits eingerichteten Universalschlichtungsstelle. Nachweis durch Kopie eines Nachweises über die Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle bzw. darüber, dass es sich um den Träger einer bereits eingerichteten Universalschlichtungsstelle handelt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Jahresumsatz in den letzten drei Jahren

2. Haftpflichtversicherung

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Jahresumsatz von mindestens 200.000 € pro Jahr in den letzten drei Jahren. Nachweis durch Erklärung über den in den vergangenen drei Jahren jeweils erzielten Jahresumsatz

2. Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 100.000 € pro Schadensfall. Eine Begrenzung der jährlich abgesicherten Schadensfälle auf die mindestens zweifache Versicherungssumme ist möglich Nachweis durch Bescheinigung der Versicherung, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein darf. Sie muss insbesondere die Höhe der Deckungssummen ausweisen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Bereitstellung von sachlichen Ressourcen, um den Auftrag sachgerecht zu erfüllen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Erforderlich ist eine übliche Büroausstattung und Internetzugang für alle zur Aufgabenerfüllung eingesetzten Mitarbeiter, sowie das Vorhandensein einer Internetseite. Nachweis durch Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter für die Ausführung des Auftrags verfügt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/08/2023
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/10/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/08/2023
Ortszeit: 14:15
Ort:

Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern der Auftraggeberin gemeinsam durchgeführt und dokumentiert. Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind schriftlich an folgende Adresse zu richten:

Bundesamt für Justiz

Referat VIII 1

Hausanschrift:

Adenauerallee 99-103

53113 Bonn

Postanschrift:

53094 Bonn

Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang der entsprechenden Mitteilung der Vergabestelle eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer (Punkt 2.17) einreichen kann.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Justiz, Referat VIII 1
Postanschrift: 53094 Bonn
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/07/2023

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