Digitaler Postausgang Verbandsmitglieder (Hybrid Versand) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-KDVZ-082
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bonnstraße 16
Ort: Frechen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50226
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kdvz.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Digitaler Postausgang Verbandsmitglieder (Hybrid Versand)
Bereitstellung einer Lösung für digitalen Postversand (Hybrid Versand)
Verbandsgebiet KDVZ Rhein-Erft-Rur Bonnstraße 16 50226 Frechen
Bereitstellung einer Lösung für digitalen Postversand (Hybrid Versand). Die Lösung soll allen Verbandsmitgliedern (2 Kreise und 31 Kommunen) der KDVZ Rhein-Erft-Rur zur Verfügung gestellt werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Umsatz - Mit dem Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Mit dem Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 1 Jahr)
Einzureichende Unterlagen:
- Ausgeführte Leistungen - Mit dem Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Spätestens in 6 Jahren, siehe Vergabeunterlagen
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYRY16Q109PD
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221-147-2889
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221-147-2889