Landkreis Bodenseekreis - Geschwindigkeitsmessanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/280
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Glärnisch-Str. 1-3
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechts- und Ordnungsamt
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bodenseekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Bodenseekreis - Geschwindigkeitsmessanlagen
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist Lieferung, Montage und Einrichtung von zwei neuen stationären Anlagen sowie der Austausch von vier bereits bestehenden Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung (inkl. Servicedienstleistungen) ab Juli 2023 an Standorten im Landkreis Bodenseekreis. Die Leistung wird in drei Losen vergeben.
Lieferung von drei Überwachungssäulen und drei Messgeräten
versch. Standorte im Landkreis Bodenseekreis
Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
- Lieferung von drei Überwachungssäulen und drei Messgeräten (Messeinschub und Laserscanner) zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung. Es muss eine Messung in beide Fahrtrichtungen möglich sein.
- Aufstellung und Montage der stationären Anlagen am vorgegebenen Standort einschließlich der notwendigen baulichen Maßnahmen (z.B. Herstellung Fundament).
- Erstinstallation und Inbetriebnahme der Messgeräte.
- Schulungsleistungen zur Bedienung der Überwachungsanlagen.
- Service- und Wartungsleistungen für die Überwachungsanlagen für fünf Jahre.
- Lieferung von drei Transportkoffern für die Messgeräte.
- Ausstattung der Überwachungsanlagen mit Technik und Software zur Datenfernübertragung / Ferndiagnose.
- Lieferung je Standort von zwei Blitzeinschüben (insgesamt sechs).
Option auf den Erwerb von drei weiteren Säulen und drei Messgeräten. Der Erwerb der Säulen sowie der Messgeräte muss einzeln möglich sein. Abrufbar bis zum 31.12.2026, ohne Abnahmeverpflichtung durch den Landkreis Bodenseekreis.
Lieferung von zwei Überwachungssäulen und vier Messgeräten (Messeinschub und Laserscanner) zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung in zwei Richtungen
Landkreis Bodenseekrei´s Friedrichshafen
Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
- Lieferung von zwei Überwachungssäulen und vier Messgeräten (Messeinschub und Laserscanner) zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung. Es muss eine Messung in beide Fahrtrichtungen möglich sein. Von den vier Messgeräten sollen je zwei in einer Säule (unterschiedliche Richtungen) eingesetzt werden.
- Das eingesetzte Messsystem muss erweiterbar für mobile Zweiradmessungen mit abgesetzter Kamera zur Aufnahme eines Front- und Heckfotos sein.
- Aufstellung und Montage der stationären Anlagen am vorgegebenen Standort einschließlich der notwendigen baulichen Maßnahmen (z.B. Herstellung Fundament).
- Erstinstallation und Inbetriebnahme der Messgeräte.
- Schulungsleistungen zur Bedienung der Überwachungsanlagen.
- Service- und Wartungsleistungen für die Überwachungsanlagen für fünf Jahre.
- Lieferung von vier Transportkoffern für die Messgeräte.
- Ausstattung der Überwachungsanlagen mit Technik und Software zur Datenfernübertragung / Ferndiagnose.
- Lieferung je Standort von zwei Blitzeinschüben (insgesamt vier).
Lieferung von einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage und einem Messgerät (Messeinschub und Laserscanner) zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung mit besonderer Höhenanforderung
Standort im Landkreis Bodenseekreis
Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
- Lieferung von einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage und einem Messgerät (Messeinschub und Laserscanner) zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung. Es muss eine Messung in bis zu drei Metern Höhe über dem Fahrbahnniveau möglich sein. Die stationäre Anlage selbst kann dabei auch als Mast ausgestaltet sein.
- Aufstellung und Montage der stationären Anlage am vorgegebenen Standort einschließlich der notwendigen baulichen Maßnahmen (z.B. Herstellung Fundament).
- Erstinstallation und Inbetriebnahme des Messgeräts.
- Schulungsleistungen zur Bedienung der Überwachungsanlage.
- Service- und Wartungsleistungen für die Überwachungsanlagen für fünf Jahre.
- Lieferung eines Transportkoffers für das Messgerät.
- Ausstattung der Überwachungsanlagen mit Technik und Software zur Datenfernübertragung / Ferndiagnose.
- Lieferung eines Blitzeinschubs.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landkreis Bodenseekreis - Geschwindigkeitsmessanlagen
Postanschrift: Hasengartenstraße 14
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6QU6
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.