Innenfensterbänke (Natur- und Betonwerksteinarbeiten) Referenznummer der Bekanntmachung: EU-2023-017-GBG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Glockengasse 5
Ort: Geldern
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47608
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geldern-bau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Innenfensterbänke (Natur- und Betonwerksteinarbeiten)
Neubau städtische Realschule Geldern;
Gewerk: Innenfensterbänke (Natur- und Betonwerksteinarbeiten)
Neubau städtische Realschule, Am Rodenbusch 19 b, 47608 Geldern
Neubau städtische Realschule in Geldern:
Gewerk: Innenfensterbänke (Natur- und Betonwerksteinarbeiten)
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370 m Innenfensterbänke aus Kunststein, harzgebunden, liefern und verlegen inkl. versiegeln der Fugen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Innenfensterbänke (Natur- und Betonwerksteinarbeiten)
Postanschrift: Zum Dicken Stein 3
Ort: Schermbeck
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46514
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2853-2025
Fax: +49 2853-5125
Internet-Adresse: https://www.marmorkontor.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTY65D0LV
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221-147-3045
Fax: +49 221-147-2889
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Nach § 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
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§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.