Stehleuchten für die AOK NordWest Referenznummer der Bekanntmachung: BüvA_2023-05-11-NW-PEN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stehleuchten für die AOK NordWest
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von 2 Rahmenvereinbarungen über die Lieferung und Inbetriebnahme von Stehleuchten.
Westfalen-Lippe
Gebiet Westfalen-Lippe
Der Leistungsumfang bezieht sich auf die Lieferung und Inbetriebnahme von Stehleuchten in verschiedenen Mengen, z. B. einzelne Neu-/Ersatzbeschaffungen und/oder die Ausstattung neu angemieteter Standorte der Auftraggeberin. Das geschätztes Volumen für 4 Jahre wird auf 520 Stehleuchten beziffert. Die o. a. Werte sollen als Richtwert dienen, stellen jedoch keine garantierten Abnahmemengen dar.
(1) Die maximale Höchstmenge für 4 Jahre: 780 Stück
Schleswig-Holstein
Gebiet Schleswig-Holstein
Der Leistungsumfang bezieht sich auf die Lieferung und Inbetriebnahme von Stehleuchten in verschiedenen Mengen, z. B. einzelne Neu-/Ersatzbeschaffungen und/oder die Ausstattung neu angemieteter Standorte der Auftraggeberin. Das geschätztes Volumen für 4 Jahre wird auf 280 Stehleuchten beziffert. Die o. a. Werte sollen als Richtwert dienen, stellen jedoch keine garantierten Abnahmemengen dar.
(1) Die maximale Höchstmenge für 4 Jahre: 420 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Westfalen-Lippe
Postanschrift: Peter-henlein-Straße 5
Ort: VS-Schwenningen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 78056
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schleswig-Holstein
Postanschrift: Peter-henlein-Straße 5
Ort: VS-Schwenningen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 78056
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wurde im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK67HZ
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
§ 135 GWB
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber ...
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
...
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den
Zuschlag erhalten soll, umfassen."
§ 168 GWB
...
"(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...".