Lieferauftrag von Transportern Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Büchsenstraße 54
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 711227440
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lgl-bw.de/
Postanschrift: Lenzhalde 83-85
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70192
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 711227440
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferauftrag von Transportern
Lieferauftrag von 22 kurzen Transportern (Los 1) und 2 langen Transportern (Los 2)
Los 1 (22 kurze Transporter)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferauftrag über 22 kurze Transporter.
Los 2 (2 lange Transporter)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferauftrag über 2 lange Transporter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
Eigenerklärung über
1) Gesamtjahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Zu (2)
Der Bieter hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass er spätestens zu Beginn der Auftragsausführung bei einem oder mehreren in der EU niedergelassenen Versicherungsunternehmen über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden verfügt und diese mindestens bis zur Beendigung des Vertrags aufrechterhält. Die Deckungssumme dieser Versicherungen muss – einheitlich für alle Angebote – pro Schadensfall mindestens [Betrag gelöscht] Euro betragen.
Los 1:
A) Eigenerklärung: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
B) Eigenerklärung, dass der Bieter keine Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können.
C) Eigenerklärung über mindestens zwei (2) Referenzaufträge, im Zeitraum 19.07.2020 bis 18.07.2023 erbracht (in diesem Zeitraum vollständig oder zu einem erheblichen Teil erbracht) und im Hinblick auf alle wesentlichen Anforderungen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar, unter Angabe
- des Namens und der Kontaktdaten des damaligen Auftraggebers
- des Namens und der Kontaktdaten eines informierten Ansprechpartners des damaligen Auftraggebers und
- der Leistungszeit.
Los 2:
A) Eigenerklärung: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
B) Eigenerklärung, dass der Bieter keine Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können.
Zu Los 1, C) Referenzauftrag
Mehrere frühere Aufträge, die nur in ihrer Gesamtheit den nachstehenden (Mindest-)Anforderungen an eine Referenz entsprechen, sind für den Nachweis einer Referenz nicht ausreichend.
Jeder Referenzauftrag
• wurde im Zeitraum 19.07.2020 bis 18.07.2023 vollständig oder zu mindestens 50% des Referenzauftragsvolumens erbracht; und
• beinhaltete die Lieferung von Neufahrzeugen der Klasse M1 in geschlossener Bauweise mit einer Ladefläche von mindestens 3 m² und einem Volumen des Laderaums von mindestens 4 m3 („Transporter“); und
• hatte einen Gesamtwert (d.h. ein Referenzauftragsvolumen) von insgesamt [Betrag gelöscht] Euro oder mehr (netto ohne Umsatzsteuer).
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (Los 1 und Los 2) ist der Kauf von insgesamt 24 neuen Kraftfahrzeugen der Klasse M1 gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a Unterbuchstabe i der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG (ABl. L 151 vom 14.6.2018, S. 1, in der Fassung aller Änderungen und Berichtigungen, zuletzt in ABl. L 304 vom 24.11.2022, S. 103) mit folgenden Eigenschaften gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz – SaubFahrzeugBeschG):
- Anzahl aller sauberen leichten Nutzfahrzeuge: 0 Fahrzeuge;
- Anzahl aller sauberen schweren Nutzfahrzeuge: 0 Fahrzeuge;
- Anzahl aller emissionsfreien schweren Nutzfahrzeuge: 0 Fahrzeuge.
>Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing, Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
2. Der Auftragnehmer übernimmt eine Garantie (§ 276 Absatz 1 Satz 1 BGB) für die tatsächliche Bereitstellung der Transporter beim Auftragnehmer spätestens 15 Monate nach dem Tag des Vertragsschlusses gemäß § 9 Abs. 4 des Kaufvertrags Los 1 bzw. Los 2. Im Fall des Verzugs mit der tatsächlichen Bereitstellung der Transporter beim Auftragnehmer verwirkt der Auftragnehmer Vertragsstrafen gemäß § 9 Abs. 5 des Kaufvertrags Los 1 bzw. Los 2.
3. Als Belege über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen werden anerkannt im Fall von
- § 123 Abs. 1-3 GWB: Eigenerklärung;
- § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Steuern): Bescheinigung des zuständigen Finanzamts oder der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters, bei Vorlage höchstens 60 Tage alt;
- § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Beiträge zur Sozialversicherung): Bescheinigung der Krankenkasse oder der
Berufsgenossenschaft oder der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters, bei Vorlage höchstens 60 Tage alt;
- § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 und Abs. 2 GWB: Eigenerklärung.
- Artikel 5k VO (EU) Nr. 833 /2014 über restriktive Maßnahmen gegen Russland wegen Destabilisierung der Ukraine: Eigenerklärung.
4. Mit jedem Angebot sind Nachweise über die Einhaltung der für den Bieter geltenden gesetzlichen Auftragsausführungsbedingungen einzureichen:
- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden,
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt,
- Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) – LTMG-BVB.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gemäß § 135 GWB gilt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.