Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: EU-2023-004-GBG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Glockengasse 5
Ort: Geldern
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47608
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geldern-bau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenbelagsarbeiten
Neubau städtische Realschule Geldern;
Gewerk: Bodenbelagsarbeiten
Neubau städtische Realschule, Am Rodenbusch 19 b, 47608 Geldern
Neubau städtische Realschule in Geldern:
Gewerk: Bodenbelagsarbeiten
.
3.500 m² Linoleum liefern und verlegen; 740 m² Teppichfliesen liefern und verlegen; 140 m² Industrieparkett liefern und verlegen; 730 m Sockelleisten liefern und verlegen.
.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bodenbelagsarbeiten
Postanschrift: Bergsheide 12
Ort: Dülmen-Hiddingsel
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48249
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2590-9171-0
Fax: +49 2590-9171-50
Internet-Adresse: https://www.werner-austermann.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTY65D0LN
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221-147-3045
Fax: +49 221-147-2889
.
Nach § 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.