ORBIS Datenbanklizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.16 - 0647/22/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE22 Niederbayern
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentralstelle für IT-Beschaffung
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-3535
Fax: +49 22899610-3537
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
ORBIS Datenbanklizenzen
Zwei (2) Lizenzen der Datenbank Orbis
Bonn
Zwei (2) Lizenzen der Datenbank Orbis für jeweils ein Jahr in nachfolgender Ausprägung (Module): - Grunddatenbank - Beneficial Owner (wirtschaftlich Berechtigter) - T-Rank - T-Rank Power Coalitions - State Owned Entities - Pathfinder - Pep & Sanktionslisten/negative Berichterstattung Weltversion - Compliance Catalyst - Zephyr (ORBIS M&A)
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen
erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb
vorhanden ist. (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ORBIS Datenbanklizenzen
Postanschrift: Hanauer Landstrasse 175-179
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.