Social Card Kasse.HH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gasstraße 27
Ort: Altona, Bahrenfeld
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22761
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Projekt ERP 4.0
E-Mail:
Telefon: +49 40428232295
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/kasse
Postanschrift: Gasstraße 27
Ort: Altona, Bahrenfeld
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22761
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Projekt ERP 4.0
E-Mail:
Telefon: +49 40428232295
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/kasse
Abschnitt II: Gegenstand
Social Card Kasse.HH
Über diese Veröffentlichung sucht die Freie und Hansestadt Hamburg einen Vertragspartner für die Ausgabe und Beladung von virtuellen und physischen guthabenbasierten Kredit-Debitkarten als sogenannte „Sozialkarte“ ab Sommer 2023 für die Dauer von zunächst vier Jahren. Diese sollen als virtuelle und als Kunststoffkarte ausgegeben werden. Die Bewerber sollen ein schriftliches Angebot abgeben und die Durchführung vorstellen.
Die FHH ist gesetzlich verpflichtet, zu vorgegebenen Terminen regelmäßige Geldleistungen an leistungsberechtigte Personen nach dem SGB für Asyl- und Sozialhilfeleistungen auszuzahlen.
22761 Altona, Bahrenfeld
Für Leistungsberechtigte ohne Girokonto werden aus dem Sozialhilfeverfahren PROSOZ automatisiert Überweisungen an die SAP-Barkasse getätigt, die den Leistungsberechtigten in Zahlstellen der FHH bar ausgezahlt werden. Dieses Verfahren muss zukünftig abgelöst werden, da die logistischen und personellen Kapazitäten erschöpft sind, der Kundenservice verbessert und der bargeldlose Zahlungsverkehr im Rahmen zunehmender Digitalisierung forciert werden soll. Da auch in sehr geringem Umfang weitere Barauszahlungen über die Zahlstelle abgewickelt werden, sollen die „Sozialkarten“ auch aus anderen Fachverfahren, wie z. B. Drive, neben PROSOZ aufgeladen werden können.
Es sollen virtuelle und physische Guthabenbasierten Kredit-Debitkarten, sogenannte „Sozialkarten“, ausgegeben werden, die über virtuelle IBAN (1:1 Beziehung) treuhänderisch über die Software des Anbieters mit Guthabenbeträgen aufgeladen werden können. Die hinter den Karten liegenden Konten dürfen nur im Guthaben geführt werden. Eine Überziehung darf nicht möglich sein.
Den berechtigten Leistungsempfängern soll auf elektronischem Weg auf die vom Fachbereich Soziales erfassten E-Mail-Adressen ein Link zur Installation einer Smartphone-App und zur Speicherung der digitalen Guthabenbasierten Kredit-Debitkarten gesendet werden. Die virtuellen guthabenbasierten Kredit-Debitkarten sollen im Anschluss via ApplePay oder GooglePay genutzt werden können. Hierfür werden geheime PINs, alternativ Face-ID verwendet. In der auf dem Smartphone zu installierenden App sollen die Leistungsempfänger einen Überblick über Zahlungsein- und Zahlungsausgänge erhalten. Nutzer der Kunststoffkarte sollen diesen Überblick über einen individuellen Log-in auf einer Internetseite des Auftragnehmers bekommen.
Für jeden Leistungsempfänger muss eine individuelle virtuelle technische IBAN eingerichtet werden. Die notwendigen persönlichen Daten werden vom jeweils zuständigen Fachbereich übermittelt. Auf die IBAN zahlt der Fachbereich die zur Beladung der Karte vorgesehenen Geldbeträge per SEPA-Überweisung ein. Der Vertragspartner soll diese auf einem gesicherten Treuhandkonto entgegennehmen und sie auf den jeweiligen guthabenbasierten Kredit-Debitkarten verfügbar machen. Mit der guthabenbasierten Kredit-Debitkarte soll eine Bargeldabhebung an Geldautomaten und eine bargeldlose Zahlung im Einzelhandel und im Internet ermöglicht werden.
Den jeweiligen Fachbereichen muss es möglich sein, durch berechtigte Mitarbeitende, über ein Portal des Auftragnehmers, jederzeit einzelne Karten zu sperren, Sofortzahlungen vozurnehmen und wenn notwendig, einzelne Branchen (z.B. Glückspiel) von der Bezahlmöglichkeit auszuschließen.
Für Leistungsempfänger ohne Smartphone benötigt die FHH anfänglich 300 physische Karten (Kunststoffkarten), die sich optisch nicht von den herkömmlich ausgegebenen Kreditkarten unterscheiden und ebenfalls elektronisch über die Software des Anbieters über eine zugehörige virtuellen IBAN aufgeladen werden können. Eine Nachbestellung mit Lieferfrist von max. 14 Tagen muss möglich sein.
Siehe Aufruf zum Teilnahmewettbewerb
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestanforderung: Der Bewerber oder sein eingesetzter Partner muss ein von der BaFin zugelassenes Zahlungsinstitut sein und unter anderem über eine Erlaubnis für das Finanztransfergeschäft und für Ausgabe von Zahlungsinstrumenten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 und 6 ZAG verfügen..
• Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren
• Angaben über Art und Umfang der in den letzten drei Geschäftsjahren ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit Angabe des Rechnungswertes, des Lieferumfangs und der auftraggebenden Person.
• Angaben über den Ort des vom Ausführungsort nächstgelegenen Vertriebs- und Servicestützpunktes.
Der Bewerber muss sicherstellen, dass die Einführung der guthabenbasierten Kredit-Debitkarten zum Spätsommer/Herbst 2023, spätestens zum 1.1.2024 erfolgt, ein vorheriger Testlauf wäre wünschenswert.
Das neue Verfahren muss im Zusammenwirken mit den im im Einsatz befindlichen Fachverfahren für Sozialhilfe „PROSOZ“ sowie „DRIVE-IT“ eine 1:1-Beziehung zwischen Leistungsberechtigtem und dem Zahlungsvorgang abbilden, damit es nicht zu Doppelzahlungen etc. kommt. Überweisungen auf die individuellen, virtuellen IBAN müssen direkt aus den o. g. Fachverfahren vorgenommen werden können, wie auf jede andere IBAN bei Geschäftsbanken.
Die Zahlungen müssen jederzeit auswertbar und einwandfrei einem Berechtigten zuzuordnen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag in elektronischer Form:
Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind bis zum Ende der Teilnahmefrist zusammen mit den Anlagen elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de zu übermitteln.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D451317140 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Teilnahmeantrag -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 40427923080
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüberdem Auftraggeber gerügtwerden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.