Rahmenvertrag über Deutsch-Sprachkurse für Stipendiat*innen des DAAD Referenznummer der Bekanntmachung: 220/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kennedyallee 50
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Deutsch-Sprachkurse für Stipendiat*innen des DAAD
Langzeitstipendiaten des DAAD müssen vor Aufnahme des Studiums in Deutschland in der Regel eine sprachliche Hochschulzugangsprüfung nachweisen. Da viele ausländische Stipendiaten über keine ausreichenden (in Ausnahmefällen gar keine) Deutschkenntnisse verfügen, müssen sie in entsprechenden Sprachkursen auf die Hochschulzugangsprüfung vorbereitet werden.
Dies geschieht vor allem durch die Teilnahme an mehrmonatigen intensiven Präsenzsprachkursen.
Ausgeschrieben werden daher mehrere Rahmenverträge über Deutsch-Sprachkurse für ca. 900 bis 1.100 Stipendiaten des DAAD pro Jahr inklusive Unterkünfte sowie kulturellem und landeskundlichem Rahmenprogramm.
Es werden sechs Regionallose (Teillose) als Rahmenvereinbarungen für folgende Regionen ausgeschrieben:
1. Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie Hamburg und Bremen
2. Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie Berlin
3. Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen
4. Bayern und Baden-Württemberg
5. Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
6. NRW
Darüber hinaus wird den Stipendiaten aber auch die Möglichkeit angeboten, ihre Deutschkenntnisse sowohl während des Stipendienaufenthalts als auch bereits in der Vorbereitung darauf bzw. studienbegleitend mit fachsprachlichen Kursen mittels Online-Sprachkursen (Los 7) zu erwerben oder zu verbessern.
Einzelheiten sind den Leistungsbeschreibungen für Los 1-6 in Anlage 02a und für Los 7 in Anlage 02b der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie Hamburg und Bremen
Verschiedene Standorte in Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie Hamburg und Bremen
Ausgeschrieben werden mehrere Rahmenverträge über Deutsch-Sprachkurse für ca. 900 bis 1.100 Stipendiaten des DAAD pro Jahr (für alle Regionallose zusammen) inklusive Unterkünfte sowie kulturellem und landeskundlichem Rahmenprogramm. Der größte Bedarf entsteht im Sommer in den Monaten August und September.
Langzeitstipendiaten des DAAD müssen vor Aufnahme des Studiums in Deutschland in der Regel eine sprachliche Hochschulzugangsprüfung nachweisen. Da viele ausländische Stipendiaten über keine ausreichenden (in Ausnahmefällen gar keine) Deutschkenntnisse verfügen, müssen sie in entsprechenden Sprachkursen auf die Hochschulzugangsprüfung vorbereitet werden.
Aufteilung auf Regionallose
Es werden sechs Regionallose (Teillose) als Rahmenvereinbarungen für folgende Regionen ausgeschrieben:
1. Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie Hamburg und Bremen (dieses Los)
2. Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie Berlin
3. Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen
4. Bayern und Baden-Württemberg
5. Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
6. NRW
Bei der Verteilung auf diese sechs Regionallose gehen wir von einem rechnerischen Kontingent von 180 Plätzen je Kalenderjahr und Los zur Verteilung der voraussichtlichen Anzahl an Stipendiaten aus (Grundkontingent). Hinzu kommen geschätzt weitere 180 Plätze pro Los und Kalenderjahr für zusätzliche Schulungen und für den Fall, dass eine Rahmenvereinbarung nicht bezuschlagt oder vorzeitig beendet und eine Umverteilung erforderlich wird (zusätzliches Kontingent).
Es können demnach von einem Bieter pro Los bis zu 360 Plätze je Kalenderjahr angeboten werden. Die Bieter sind (nur) verpflichtet, die Anzahl an Plätzen, die sie für ein Los tatsächlich anbieten, über die Vertragslaufzeit vorzuhalten (Vorhaltemenge). Bietet ein Bieter etwa 180 Plätze an, so ist er verpflichtet, 180 Plätze vorzuhalten.
Die Bieter haben jedoch pro Los insgesamt mindestens 180 Plätze pro Kalenderjahr anzubieten und vorzuhalten, davon mindestens 100 Plätze für den 2-Monats-Kurs im August/September (Mindestvorhaltemenge). Bietet ein Bieter weniger Plätze an, wird sein Angebot ausgeschlossen.
Der DAAD wird pro Los und Kalenderjahr eine Mindestmenge von 60 Plätzen abrufen.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02a der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt mit Bezuschlagung.
Die Lieferung/Leistung erfolgt/beginnt am 01.01.2024.
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 31.12.2027.
Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie Berlin
Verschiedene Standorte in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie Berlin
Ausgeschrieben werden mehrere Rahmenverträge über Deutsch-Sprachkurse für ca. 900 bis 1.100 Stipendiaten des DAAD pro Jahr (für alle Regionallose zusammen) inklusive Unterkünfte sowie kulturellem und landeskundlichem Rahmenprogramm. Der größte Bedarf entsteht im Sommer in den Monaten August und September.
Langzeitstipendiaten des DAAD müssen vor Aufnahme des Studiums in Deutschland in der Regel eine sprachliche Hochschulzugangsprüfung nachweisen. Da viele ausländische Stipendiaten über keine ausreichenden (in Ausnahmefällen gar keine) Deutschkenntnisse verfügen, müssen sie in entsprechenden Sprachkursen auf die Hochschulzugangsprüfung vorbereitet werden.
Aufteilung auf Regionallose
Es werden sechs Regionallose (Teillose) als Rahmenvereinbarungen für folgende Regionen ausgeschrieben:
1. Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie Hamburg und Bremen
2. Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie Berlin (dieses Los)
3. Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen
4. Bayern und Baden-Württemberg
5. Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
6. NRW
Bei der Verteilung auf diese sechs Regionallose gehen wir von einem rechnerischen Kontingent von 180 Plätzen je Kalenderjahr und Los zur Verteilung der voraussichtlichen Anzahl an Stipendiaten aus (Grundkontingent). Hinzu kommen geschätzt weitere 180 Plätze pro Los und Kalenderjahr für zusätzliche Schulungen und für den Fall, dass eine Rahmenvereinbarung nicht bezuschlagt oder vorzeitig beendet und eine Umverteilung erforderlich wird (zusätzliches Kontingent).
Es können demnach von einem Bieter pro Los bis zu 360 Plätze je Kalenderjahr angeboten werden. Die Bieter sind (nur) verpflichtet, die Anzahl an Plätzen, die sie für ein Los tatsächlich anbieten, über die Vertragslaufzeit vorzuhalten (Vorhaltemenge). Bietet ein Bieter etwa 180 Plätze an, so ist er verpflichtet, 180 Plätze vorzuhalten.
Die Bieter haben jedoch pro Los insgesamt mindestens 180 Plätze pro Kalenderjahr anzubieten und vorzuhalten, davon mindestens 100 Plätze für den 2-Monats-Kurs im August/September (Mindestvorhaltemenge). Bietet ein Bieter weniger Plätze an, wird sein Angebot ausgeschlossen.
Der DAAD wird pro Los und Kalenderjahr eine Mindestmenge von 60 Plätzen abrufen.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02a der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt mit Bezuschlagung.
Die Lieferung/Leistung erfolgt/beginnt am 01.01.2024.
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 31.12.2027.
Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen
Verschiedene Standorte in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen
Ausgeschrieben werden mehrere Rahmenverträge über Deutsch-Sprachkurse für ca. 900 bis 1.100 Stipendiaten des DAAD pro Jahr (für alle Regionallose zusammen) inklusive Unterkünfte sowie kulturellem und landeskundlichem Rahmenprogramm. Der größte Bedarf entsteht im Sommer in den Monaten August und September.
Langzeitstipendiaten des DAAD müssen vor Aufnahme des Studiums in Deutschland in der Regel eine sprachliche Hochschulzugangsprüfung nachweisen. Da viele ausländische Stipendiaten über keine ausreichenden (in Ausnahmefällen gar keine) Deutschkenntnisse verfügen, müssen sie in entsprechenden Sprachkursen auf die Hochschulzugangsprüfung vorbereitet werden.
Aufteilung auf Regionallose
Es werden sechs Regionallose (Teillose) als Rahmenvereinbarungen für folgende Regionen ausgeschrieben:
1. Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie Hamburg und Bremen
2. Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie Berlin
3. Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen (dieses Los)
4. Bayern und Baden-Württemberg
5. Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
6. NRW
Bei der Verteilung auf diese sechs Regionallose gehen wir von einem rechnerischen Kontingent von 180 Plätzen je Kalenderjahr und Los zur Verteilung der voraussichtlichen Anzahl an Stipendiaten aus (Grundkontingent). Hinzu kommen geschätzt weitere 180 Plätze pro Los und Kalenderjahr für zusätzliche Schulungen und für den Fall, dass eine Rahmenvereinbarung nicht bezuschlagt oder vorzeitig beendet und eine Umverteilung erforderlich wird (zusätzliches Kontingent).
Es können demnach von einem Bieter pro Los bis zu 360 Plätze je Kalenderjahr angeboten werden. Die Bieter sind (nur) verpflichtet, die Anzahl an Plätzen, die sie für ein Los tatsächlich anbieten, über die Vertragslaufzeit vorzuhalten (Vorhaltemenge). Bietet ein Bieter etwa 180 Plätze an, so ist er verpflichtet, 180 Plätze vorzuhalten.
Die Bieter haben jedoch pro Los insgesamt mindestens 180 Plätze pro Kalenderjahr anzubieten und vorzuhalten, davon mindestens 100 Plätze für den 2-Monats-Kurs im August/September (Mindestvorhaltemenge). Bietet ein Bieter weniger Plätze an, wird sein Angebot ausgeschlossen.
Der DAAD wird pro Los und Kalenderjahr eine Mindestmenge von 60 Plätzen abrufen.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02a der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt mit Bezuschlagung.
Die Lieferung/Leistung erfolgt/beginnt am 01.01.2024.
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 31.12.2027.
Bayern und Baden-Württemberg
Verschiedene Standorte in Bayern und Baden-Württemberg
Ausgeschrieben werden mehrere Rahmenverträge über Deutsch-Sprachkurse für ca. 900 bis 1.100 Stipendiaten des DAAD pro Jahr (für alle Regionallose zusammen) inklusive Unterkünfte sowie kulturellem und landeskundlichem Rahmenprogramm. Der größte Bedarf entsteht im Sommer in den Monaten August und September.
Langzeitstipendiaten des DAAD müssen vor Aufnahme des Studiums in Deutschland in der Regel eine sprachliche Hochschulzugangsprüfung nachweisen. Da viele ausländische Stipendiaten über keine ausreichenden (in Ausnahmefällen gar keine) Deutschkenntnisse verfügen, müssen sie in entsprechenden Sprachkursen auf die Hochschulzugangsprüfung vorbereitet werden.
Aufteilung auf Regionallose
Es werden sechs Regionallose (Teillose) als Rahmenvereinbarungen für folgende Regionen ausgeschrieben:
1. Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie Hamburg und Bremen
2. Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie Berlin
3. Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen
4. Bayern und Baden-Württemberg (dieses Los)
5. Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
6. NRW
Bei der Verteilung auf diese sechs Regionallose gehen wir von einem rechnerischen Kontingent von 180 Plätzen je Kalenderjahr und Los zur Verteilung der voraussichtlichen Anzahl an Stipendiaten aus (Grundkontingent). Hinzu kommen geschätzt weitere 180 Plätze pro Los und Kalenderjahr für zusätzliche Schulungen und für den Fall, dass eine Rahmenvereinbarung nicht bezuschlagt oder vorzeitig beendet und eine Umverteilung erforderlich wird (zusätzliches Kontingent).
Es können demnach von einem Bieter pro Los bis zu 360 Plätze je Kalenderjahr angeboten werden. Die Bieter sind (nur) verpflichtet, die Anzahl an Plätzen, die sie für ein Los tatsächlich anbieten, über die Vertragslaufzeit vorzuhalten (Vorhaltemenge). Bietet ein Bieter etwa 180 Plätze an, so ist er verpflichtet, 180 Plätze vorzuhalten.
Die Bieter haben jedoch pro Los insgesamt mindestens 180 Plätze pro Kalenderjahr anzubieten und vorzuhalten, davon mindestens 100 Plätze für den 2-Monats-Kurs im August/September (Mindestvorhaltemenge). Bietet ein Bieter weniger Plätze an, wird sein Angebot ausgeschlossen.
Der DAAD wird pro Los und Kalenderjahr eine Mindestmenge von 60 Plätzen abrufen.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02a der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt mit Bezuschlagung.
Die Lieferung/Leistung erfolgt/beginnt am 01.01.2024.
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 31.12.2027.
Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Verschiedene Standorte in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Ausgeschrieben werden mehrere Rahmenverträge über Deutsch-Sprachkurse für ca. 900 bis 1.100 Stipendiaten des DAAD pro Jahr (für alle Regionallose zusammen) inklusive Unterkünfte sowie kulturellem und landeskundlichem Rahmenprogramm. Der größte Bedarf entsteht im Sommer in den Monaten August und September.
Langzeitstipendiaten des DAAD müssen vor Aufnahme des Studiums in Deutschland in der Regel eine sprachliche Hochschulzugangsprüfung nachweisen. Da viele ausländische Stipendiaten über keine ausreichenden (in Ausnahmefällen gar keine) Deutschkenntnisse verfügen, müssen sie in entsprechenden Sprachkursen auf die Hochschulzugangsprüfung vorbereitet werden.
Aufteilung auf Regionallose
Es werden sechs Regionallose (Teillose) als Rahmenvereinbarungen für folgende Regionen ausgeschrieben:
1. Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie Hamburg und Bremen
2. Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie Berlin
3. Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen
4. Bayern und Baden-Württemberg
5. Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland (dieses Los)
6. NRW
Bei der Verteilung auf diese sechs Regionallose gehen wir von einem rechnerischen Kontingent von 180 Plätzen je Kalenderjahr und Los zur Verteilung der voraussichtlichen Anzahl an Stipendiaten aus (Grundkontingent). Hinzu kommen geschätzt weitere 180 Plätze pro Los und Kalenderjahr für zusätzliche Schulungen und für den Fall, dass eine Rahmenvereinbarung nicht bezuschlagt oder vorzeitig beendet und eine Umverteilung erforderlich wird (zusätzliches Kontingent).
Es können demnach von einem Bieter pro Los bis zu 360 Plätze je Kalenderjahr angeboten werden. Die Bieter sind (nur) verpflichtet, die Anzahl an Plätzen, die sie für ein Los tatsächlich anbieten, über die Vertragslaufzeit vorzuhalten (Vorhaltemenge). Bietet ein Bieter etwa 180 Plätze an, so ist er verpflichtet, 180 Plätze vorzuhalten.
Die Bieter haben jedoch pro Los insgesamt mindestens 180 Plätze pro Kalenderjahr anzubieten und vorzuhalten, davon mindestens 100 Plätze für den 2-Monats-Kurs im August/September (Mindestvorhaltemenge). Bietet ein Bieter weniger Plätze an, wird sein Angebot ausgeschlossen.
Der DAAD wird pro Los und Kalenderjahr eine Mindestmenge von 60 Plätzen abrufen.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02a der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt mit Bezuschlagung.
Die Lieferung/Leistung erfolgt/beginnt am 01.01.2024.
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 31.12.2027.
NRW
Verschiedene Standorte in NRW
Ausgeschrieben werden mehrere Rahmenverträge über Deutsch-Sprachkurse für ca. 900 bis 1.100 Stipendiaten des DAAD pro Jahr (für alle Regionallose zusammen) inklusive Unterkünfte sowie kulturellem und landeskundlichem Rahmenprogramm. Der größte Bedarf entsteht im Sommer in den Monaten August und September.
Langzeitstipendiaten des DAAD müssen vor Aufnahme des Studiums in Deutschland in der Regel eine sprachliche Hochschulzugangsprüfung nachweisen. Da viele ausländische Stipendiaten über keine ausreichenden (in Ausnahmefällen gar keine) Deutschkenntnisse verfügen, müssen sie in entsprechenden Sprachkursen auf die Hochschulzugangsprüfung vorbereitet werden.
Aufteilung auf Regionallose
Es werden sechs Regionallose (Teillose) als Rahmenvereinbarungen für folgende Regionen ausgeschrieben:
1. Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie Hamburg und Bremen
2. Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie Berlin
3. Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen
4. Bayern und Baden-Württemberg
5. Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
6. NRW (dieses Los)
Bei der Verteilung auf diese sechs Regionallose gehen wir von einem rechnerischen Kontingent von 180 Plätzen je Kalenderjahr und Los zur Verteilung der voraussichtlichen Anzahl an Stipendiaten aus (Grundkontingent). Hinzu kommen geschätzt weitere 180 Plätze pro Los und Kalenderjahr für zusätzliche Schulungen und für den Fall, dass eine Rahmenvereinbarung nicht bezuschlagt oder vorzeitig beendet und eine Umverteilung erforderlich wird (zusätzliches Kontingent).
Es können demnach von einem Bieter pro Los bis zu 360 Plätze je Kalenderjahr angeboten werden. Die Bieter sind (nur) verpflichtet, die Anzahl an Plätzen, die sie für ein Los tatsächlich anbieten, über die Vertragslaufzeit vorzuhalten (Vorhaltemenge). Bietet ein Bieter etwa 180 Plätze an, so ist er verpflichtet, 180 Plätze vorzuhalten.
Die Bieter haben jedoch pro Los insgesamt mindestens 180 Plätze pro Kalenderjahr anzubieten und vorzuhalten, davon mindestens 100 Plätze für den 2-Monats-Kurs im August/September (Mindestvorhaltemenge). Bietet ein Bieter weniger Plätze an, wird sein Angebot ausgeschlossen.
Der DAAD wird pro Los und Kalenderjahr eine Mindestmenge von 60 Plätzen abrufen.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02a der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt mit Bezuschlagung.
Die Lieferung/Leistung erfolgt/beginnt am 01.01.2024.
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 31.12.2027.
Online-Sprachkurse
bundesweit bzw. remote
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung von lizenzbasierten Online-Deutschsprachkursen für ausländische DAAD-Geförderte
sowie die Schulung/ Einweisung von Lehrkräften in den digitalen Sprachkurs in Verbindung mit Präsenztutorien im Blended Learning-Format.
a)Zielgruppen
Die Online-Deutschsprachkurse sollen Geförderten des DAAD im Rahmen ihrer jeweiligen Förderungen zur Verfügung gestellt werden und deren Spracherwerb sowohl für die Vorbereitung des Aufenthalts in Deutschland und eines Studiums an einer deutschen Hochschule als auch während dieses Aufenthalts ermöglichen und unterstützen.
Zudem sollen Lehrkräfte im Umgang mit den Sprachkursen geschult werden, um diese zur Unterstützung ihrer Lehrtätigkeit vor Ort einsetzen zu können.
b) Online-Deutschsprachkurse in den Standardprogrammen des DAAD
Im Folgenden wird die Nutzung von Online-Deutschsprachkursen in den langfristigen Standardprogrammen des DAAD dargestellt.
Aktuell nutzt der DAAD digitale Sprachlernangebote im Rahmen der Individualförderung für seine Geförderten aus dem Ausland. Er erwirbt dazu auf deren Wunsch Lizenzen für digitales Deutschlernen. Dabei haben sie die Möglichkeit, selbstständig ein Modul aus dem Angebots-Portfolio auszuwählen und zu belegen. Hier stehen alle Niveaustufen von A1 bis C1 zur Verfügung. Im Bereich der Niveaustufe C1 kommt zudem auch eine fachliche Spezialisierung auf die Fächergruppen Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Humanmedizin, Mathematik und Naturwissenschaften, Ingenieurswissenschaften sowie Sprach- und Kulturwissenschaften hinzu.
Im Jahr 2022 wurden hierfür insgesamt 620 Lizenzen für insgesamt 6-monatige Online -Kurse mit 3-monatiger Tutorisierung erworben.
c) Online-Sprachkurse und Schulungen von geförderten Tutorinnen und Tutoren in weiteren DAAD-Programmen
Planmäßig erwirbt der DAAD im Rahmen des Programms „Sprachen ohne Grenzen“, das seit 2016 gemeinsam mit dem brasilianischen Bildungsministerium MEC angeboten wird, Lizenzen zum digitalen Deutschlernen für Studierende von 16 brasilianischen Hochschulen.
Aufgrund der Pandemielage wurde dieses Programm seit 2020 ausgesetzt. Aktuell ist jedoch vorgesehen, das Programm ab 2024 wieder aufzunehmen.
Alle Sprachkurse im Rahmen des Programms „Sprachen ohne Grenzen“ werden von Online-Tutoren betreut; zudem werden für alle Lerner des Einsteigerniveaus A1.1 zusätzliche Präsenztutorien angeboten. Der digitale Sprachkurs wird hier in Verbindung mit den Präsenztutorien im Blended Learning-Format verwendet.
Dabei werden die für den Präsenzkurs zuständigen Tutorinnen und Tutoren durch den Anbieter der digitalen Sprachkurse im Rahmen eines eintägigen Trainings, welches einmal jährlich in den Räumlichkeiten des DAAD in Bonn stattfindet, in den digitalen Sprachkurs eingewiesen. Diese Tutorinnen und Tutoren sind Geförderte in einem Stipendienprogramm des DAAD (ähnlich dem Programm „Deutschlehren.International) und werden speziell für dieses Programm ausgewählt. Zudem erfolgt eine e-Betreuung / Schulung über Webinare. Im Jahr 2019 wurden im Rahmen des Programms „Sprachen ohne Grenzen“ insgesamt 1000 Lizenzen für Sprachlernende erworben.
Im Lektorenprogramm des DAAD werden bis zu maximal zehn interessierte DAAD-Lektorinnen und Lektoren für die Nutzung der digitalen Sprachkurse geschult, damit sie selbst die Tutorenrolle in den digitalen Sprachkursen übernehmen. Für die eigenständige Tutorentätigkeit der Lektorinnen und Lektoren stellt der Auftragnehmer bis zu zehn Klassenlizenzen für jeweils 20-30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Verfügung.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 20b der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt mit Bezuschlagung.
Die Lieferung/Leistung erfolgt/beginnt am 01.01.2024.
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 31.12.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Firmenprofil (kurze Beschreibung des Unternehmens, Historie, Portfolio, Personalstruktur)
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Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre.
Das Formular in Anlage 09 ist zu verwenden.
Sollten Sie aus berechtigtem Grund keine Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre angeben können, teilen Sie uns dies bitte in dem Formular mit, damit wir gegebenenfalls die Vorlage anderer geeigneter Unterlagen zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit von Ihnen fordern können.
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Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die den Tätigkeitsbereich des Auftrags abdeckt,
oder Erklärung, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen und diese für die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
Der Bewerber muss innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre einen durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz (brutto) von mindestens: € 800.000 erzielt haben.
Der Bewerber muss innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre einen durchschnittlichen Jahresumsatz (brutto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (in dem für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld des Unternehmens) von mindestens:
€ 600.000 erzielt haben.
Das Formular in Anlage 09 ist zu verwenden.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste ausschließlich der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Geeignet ist eine Referenz, wenn die erbrachten Leistungen mit den hier ausgeschriebenen vergleichbar waren, d.h. insbesondere Leistungen in den Bereichen Organisation und Durchführung vergleichbarer Deutsch-Schulungen inkl. der Organisation der Unterbringung der Schüler mit Rahmenprogramm (bei Los 1 bis 6). Für Los 7 ist eine Referenz vergleichbar, wenn sie insbesondere die Organisation und Durchführung von Online-Deutsch-Schulungen zum Gegenstand hatte.
Das Formular in Anlage 10 ist hierfür zu verwenden.
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Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
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Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt sowie zusätzlich für den Leistungsbereich dieser Ausschreibung in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Das Formular Anlage 09 ist zu verwenden.
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Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmerverzeichnis gemäß Anlage 11)
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen je Los vorzulegen.
Ausgefüllte Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 22 LkSG und Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576, Anlage 08
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).