TGA-Planung Sanierung und Erweiterung Bezirksbücherei Hamm-Rhynern Referenznummer der Bekanntmachung: 5342-2/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Postanschrift: Münsterstraße 1-3
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolter-hoppenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planung Sanierung und Erweiterung Bezirksbücherei Hamm-Rhynern
Die Stadt Hamm beabsichtigt die Erweiterung und Nachnutzung des Gebäudes Unnaer Straße 15 in Hamm-Rhynern als Bezirksbücherei. Das aus dem Jahr 1900 stammende Gebäude wurde als Bahnhofsgebäude Rhynern für die Kleinbahn Hamm-Unna errichtet. Nach Stilllegung der Kleinbahn in den Nachkriegsjahren wurde das Gelände als zunächst als Kohlenhandlung und ab den 70er-Jahren als Gaststätte, später auch mit Hotelbetrieb, genutzt. Die Stadt Hamm hat das Grundstück mit dem Bestandsgebäude inzwischen erworben und das Gebäude in einem ersten Schritt von nachträglich hinzugefügten Anbauten bereinigt. Zielsetzung des Vorhabens ist die Verlagerung der Bezirksbücherei Rhynern, die sich derzeit in zu kleinen und nicht barrierefreien Räumen befindet, in das Gebäude, das hierzu erweitert werden soll. Hierbei soll ein Ort der Begegnung und des Austauschs für Besucher:innen geschaffen werden, der sich zusätzlich als Bildungspartner für Schulen in Form von Leseförderung versteht. Für das Vorhaben wurde verwaltungsseitig ein erstes Vorplanungskonzept erstellt, durch das die Machbarkeit des Vorhabens bestätigt wurde. Das Vorhaben soll nach Möglichkeit auf der Grundlage dieses Vorplanungskonzepts weiterverfolgt werden.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die (losweise) Vergabe der Ingenieurleistungen zur Fachplanung der Technischen Ausrüstung.
HLS: Anlagengruppen 1 bis 3
59065 Hamm
Gegenstand dieses Loses sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen und 3 (Lufttechnische Anlagen).
Es werden mit Zuschlagserteilung zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt; für die weiteren Leistungsphasen ist eine spätere stufenweise Beauftragung (siehe Abschnitt II.2.11) vorgesehen, auf die der Auftragnehmer allerdings keinen Rechtsanspruch hat.
1) Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen im Bereich HLS in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85 %), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit - Grundkriterium - (Gewicht 25%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war u.a. der Umbau, die Erneuerung und/oder die Erweiterung der technischen Ausrüstung in einem Bestandsgebäude.
b) Für dieses Vorhaben wurde die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 3 bearbeitet.
c) Mindestens eine der Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 für die genannten Anlagengruppen ist (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge) bereits abgeschlossen. Hierzu genügt bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich aller Schlitz- und Durchbruchspläne und bei LPh 8 die werkvertragliche Abnahme (ggf. auch unter Mängelvorbehalt) aller Ausführungsleistungen für die Anlagengruppen durch den Bauherrn.
d) Die Anlagengruppen 1, 2 und 3 entsprachen jeweils mindestens der Honorarzone II gemäß HOAI 2013/2021.
e) Die Summe der Baukosten für die Anlagengruppen 1 bis 3 (KG 410 bis 430 entspr. DIN 276) betrug mind. 75.000 EUR (ohne MwSt.).
f) Die Leistungen zu den o. g. Anlagengruppen wurden nicht vor dem 01.09.2018 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor diesem Datum.
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Vorhabens war auch die Umrüstung auf erneuerbare Energien. (Gewicht 15 %);
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge) abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 40 %);
1.4) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5%).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
2.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 6 %);
2.2) aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in oder Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4 %).
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
ELT: Anlagengruppen 4 und 5
59065 Hamm
Gegenstand dieses Loses sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen) und 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen).
Es werden mit Zuschlagserteilung zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt; für die weiteren Leistungsphasen ist eine spätere stufenweise Beauftragung (siehe Abschnitt II.2.11) vorgesehen, auf die der Auftragnehmer allerdings keinen Rechtsanspruch hat.
1) Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen im Bereich ELT in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85 %), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit - Grundkriterium - (Gewicht 25%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war u.a. der Umbau, die Erneuerung und/oder die Erweiterung der technischen Ausrüstung in einem Bestandsgebäude.
b) Für dieses Vorhaben wurde die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4 und 5 bearbeitet.
c) Mindestens eine der Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 für die genannten Anlagengruppen ist (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge) bereits abgeschlossen. Hierzu genügt bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich aller Schlitz- und Durchbruchspläne und bei LPh 8 die werkvertragliche Abnahme (ggf. auch unter Mängelvorbehalt) aller Ausführungsleistungen für die Anlagengruppen durch den Bauherrn.
d) Die Anlagengruppen 4 und 5 entsprachen jeweils mindestens der Honorarzone II gemäß HOAI 2013/2021.
e) Die Summe der Baukosten für die Anlagengruppen 4 und 5 (KG 440+450 entspr. DIN 276) betrug mind. 75.000 EUR (ohne MwSt.).
f) Die Leistungen zu den o. g. Anlagengruppen wurden nicht vor dem 01.09.2018 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor diesem Datum.
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Vorhabens war auch die Umrüstung auf erneuerbare Energien. (Gewicht 15 %);
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge) abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 40 %);
1.4) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5%).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
2.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 6 %);
2.2) aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in oder Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4 %);
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1: Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1.) der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Los 2: Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1.) der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Zur Nachweisführung genügt jeweils die Vorlage eines entsprechenden Studiennachweises in Kopie. Der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
1.1) bei Los 1 (HLS):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war u.a. der Umbau, die Erneuerung und/oder die Erweiterung der technischen Ausrüstung in einem Bestandsgebäude.
b) Für dieses Vorhaben wurde die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 3 bearbeitet.
c) Mindestens eine der Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 für die genannten Anlagengruppen ist (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge) bereits abgeschlossen. Hierzu genügt bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich aller Schlitz- und Durchbruchspläne und bei LPh 8 die werkvertragliche Abnahme (ggf. auch unter Mängelvorbehalt) aller Ausführungsleistungen für die Anlagengruppen durch den Bauherrn.
d) Die Anlagengruppen 1, 2 und 3 entsprachen jeweils mindestens der Honorarzone II gemäß HOAI 2013/2021.
e) Die Summe der Baukosten für die Anlagengruppen 1 bis 3 (KG 410 bis 430 entspr. DIN 276) betrug mind. 75.000 EUR (ohne MwSt.).
f) Die Leistungen zu den o. g. Anlagengruppen wurden nicht vor dem 01.09.2018 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor diesem Datum.
1.2) bei Los 2 (ELT):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war u.a. der Umbau, die Erneuerung und/oder die Erweiterung der technischen Ausrüstung in einem Bestandsgebäude.
b) Für dieses Vorhaben wurde die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4 und 5 bearbeitet.
c) Mindestens eine der Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 für die genannten Anlagengruppen ist (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge) bereits abgeschlossen. Hierzu genügt bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich aller Schlitz- und Durchbruchspläne und bei LPh 8 die werkvertragliche Abnahme (ggf. auch unter Mängelvorbehalt) aller Ausführungsleistungen für die Anlagengruppen durch den Bauherrn.
d) Die Anlagengruppen 4 und 5 entsprachen jeweils mindestens der Honorarzone II gemäß HOAI 2013/2021.
e) Die Summe der Baukosten für die Anlagengruppen 4 und 5 (KG 440+450 entspr. DIN 276) betrug mind. 75.000 EUR (ohne MwSt.).
f) Die Leistungen zu den o. g. Anlagengruppen wurden nicht vor dem 01.09.2018 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor diesem Datum.
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen-Äquivalente) jeweils durchschnittlich für die Jahre 2020, 2021 und 2022 sowie aktuell, aufgeschlüsselt für folgende Mitarbeitergruppen:
a) Ingenieur:innen der Fachrichtung Versorgungstechnik (Los 1) bzw. der Fachrichtung Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik (Los 2) oder einer jeweils vergleichbaren Fachrichtung;
b) Techniker:innen der Fachrichtung Versorgungstechnik (Los 1) bzw. der Fachrichtung Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik (Los 2) oder einer jeweils vergleichbaren Fachrichtung.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Zu 1) Die zu einem Los angegebenen Referenzen, die alle für dieses Los unter Ziffer 1 definierten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen, müssen zumindest in Summe jeweils die (bearbeiteten und abgeschlossenen) Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 8 abgedeckt werden, sonst gilt der Bewerber als für dieses Los ungeeignet und wird für dieses Los nicht berücksichtigt.
Zu 2) Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) darf - bezogen auf die folgenden Mitarbeitergruppen je Los - jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 als auch aktuell nicht unter 2,00 liegen:
a) für das Los 1 bezogen auf die Gesamtanzahl aller Ingenieur:innen und Techniker:innen (zusammen) der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung
b) für Los 2 bezogen auf die Gesamtanzahl aller Ingenieur:innen und Techniker:innen (zusammen) der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind - zusätzlich zu den in Abschnitt III.1) aufgezählten Unterlagen - folgende Eigenerklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz;
- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014.
Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Teilnahmeunterlagen unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar
2.
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
3.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6GN4
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland