Dienstleistungskonzession für die Bewirtschaftung der Cafeteria und Lieferung der Mittagsverpflegung für das Märkische Gymnasium der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/23/021

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Amt für schulische Bildung
Postanschrift: Stadthausstr. 3
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungskonzession für die Bewirtschaftung der Cafeteria und Lieferung der Mittagsverpflegung für das Märkische Gymnasium der Stadt Hamm

Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/23/021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
15894210 Schulmahlzeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Konzession zur Bewirtschaftung der Cafeteria und der Lieferung der Mittagsverpflegung im Märkischen Gymnasium der Stadt Hamm europaweit aus. Gegenstand der Dienstleistungskonzession ist die Sicherstellung der Schulverpflegung für die Sekundarstufen 1 und 2 im Märkischen Gymnasium inklusive der Bewirtschaftung der Cafeteria.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 4.50 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55521200 Auslieferung von Mahlzeiten
55322000 Kochen von Mahlzeiten
55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
55510000 Dienstleistungen von Kantinen
55511000 Dienstleistungen von Kantinen und anderen nicht öffentlichen Cafeterias
55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Märkisches Gymnasium Wilhelm-Liebknecht-Straße 11 59067 Hamm Die Verwendungsstelle ist die Mensa der Schule. Diese liegt im Erdgeschoss und ist barrierefrei erreichbar.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer hat an den Liefertagen drei preisgleiche Gerichte zu liefern, eines davon als vegetarisches Gericht (i. d. R. Ovo-Lacto).

Des Weiteren ist ein Nudelbuffet mit wechselnden Saucen/Pestos und ein Salatbuffet anzubieten.

Ein Tagesgericht (ohne Dessert) setzt sich dabei wie folgt zusammen:

a) eine eiweißreiche Komponente wie Fleisch oder Fisch (beim vegetarischen Gericht ist

diese entsprechend zu ersetzen)

b) eine Stärkekomponente

c) eine Gemüsekomponente oder ein Beilagensalat oder Rohkost

d) ein Dessert (gegen Aufpreis).

Trinkwasser ist immer kostenlos anzubieten. Trinkwasserspender (vom Schulträger gestellt) sind in den vorgeschriebenen Intervallen zu reinigen und auf Rechnung des Bewirtschafters mit Ersatzpatronen für die Kohlensäurezufuhr zu versorgen.

Aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der Einrichtungsgegenstände, etc. in der Schule können die Verpflegungsformen "Cook & Hold" (Warmverpflegung) oder Cook & Chill" angeboten werden.

Die im Rahmen des Cafeteria-/Kioskbetriebs angebotene Zwischenverpflegung leistet bei optimaler Lebensmittelauswahl einen wichtigen Beitrag zur täglichen Nährstoffzufuhr. Sie ist immer im Zusammenhang mit der Mittagsmahlzeit zu sehen. Das spezifische Angebot soll an die Vorgaben zur Mittagsverpflegung angelehnt werden und hat in Absprache mit der Schule zu erfolgen. Schule und Schulträger sind berechtigt, die Abgabe- bzw. Größenmengen z. B. von Backwaren und Konfekt/ Süßigkeiten vorzugeben.

Auf Wunsch der Schulleitung sollen zusätzlich Snacks (Wraps, Baguettes, Obst, Salate, o. ä.) angeboten werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: DGE- u. Bio-Zertifizierung / Gewichtung: 10%
Qualitätskriterium - Name: Kooperation und Qualität / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 40%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftragnehmer hat folgende Gerichte mit besonderen Anforderungen preisgleich zum regulären Mittagessen anzubieten:

- Schonkost

- vegetarische Kost

- spezielle Kost bei Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten

- kulturspezifischen/religiösen Ansprüchen genügende Kost

Durch Abgabe eines Angebots sichert der Bieter zu, dass die genannten optionalen Gerichte preisgleich angeboten werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. In der Probezeit ist eine Kündigung durch den Auftraggeber mit einer Frist 4 Wochen zum Monatsende möglich.

Das Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen unterliegt nicht unmittelbar den vergaberechtlichen Bestimmungen. Es soll jedoch ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Daher wird diese Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der VgV wie eine Europaweite Ausschreibung gestaltet. Die Stadt Hamm bindet sich hiermit jedoch nicht an die Vorschriften der VgV. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen unter Einhaltung der allgemeinen Vergabegrundsätze. Die Anforderungen an den bzw. die Konzessionsnehmer ergeben sich aus der nachfolgenden Leistungsbeschreibung bzw. den Besonderen Konzessionsbedingungen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 063-187771
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
26/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Star Catering
Postanschrift: Messingweg 8
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4.50 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

(1) Mit dem Angebot einzureichen:

(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen".

(1.2) Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug"

(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:

(1.3.1) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"

(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der eigens unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"

(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen.

(1.4) Bei Eignungsleihe:

(1.4.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"

(1.4.2) Eigenerklärung des Bieters (Eignungsleihender) zum Bezug zu Russland

(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz:

(1.5.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"

(1.5.2) Eigenerklärung des Bieters (Nachunternehmer) zum Bezug zu Russland

(1.6) Angebot (Vordruck)

(1.7) Leistungsverzeichnis (Vordruck)

(1.8) Speisenplan (Zeitraum 4 Wochen)

(1.9) Datenschutzvereinbarung

(1.10) Erklärung über vorhandene DGE-Zertifizierung im Leistungsverzeichnis

(1.11) Nachweis über die DGE-Zertifizierung

(1.12) Erklärung über vorhandene Bio-Zertifizierung im Leistungsverzeichnis (Vordruck)

(1.13) Nachweis über die BIO-Zertifizierung

(1.14) Erklärung zur Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems im Leistungsverzeichnis (Vordruck)

(1.15) Unternehmensangaben (Vordruck) inklusive Anlage

(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:

(2.1) Nachweis der Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems

(3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.

(4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.

(5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:

(5.1) Leistungsbeschreibung

(5.2) DGE_Qualitaetsstandard_Schule

(5.3) Bewertungsmatrix

(5.4) Bewerbungsbedingungen

(5.5) BVB Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen

(5.6) Zusätzliche Vertragsbedingungen

(5.7) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe

(5.8) Informationsblatt DSGVO

(6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.

Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDL5T

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/07/2023

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