Dienstleistungskonzession für die Bewirtschaftung der Cafeteria und Lieferung der Mittagsverpflegung für das Märkische Gymnasium der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/23/021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stadthausstr. 3
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungskonzession für die Bewirtschaftung der Cafeteria und Lieferung der Mittagsverpflegung für das Märkische Gymnasium der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Konzession zur Bewirtschaftung der Cafeteria und der Lieferung der Mittagsverpflegung im Märkischen Gymnasium der Stadt Hamm europaweit aus. Gegenstand der Dienstleistungskonzession ist die Sicherstellung der Schulverpflegung für die Sekundarstufen 1 und 2 im Märkischen Gymnasium inklusive der Bewirtschaftung der Cafeteria.
Märkisches Gymnasium Wilhelm-Liebknecht-Straße 11 59067 Hamm Die Verwendungsstelle ist die Mensa der Schule. Diese liegt im Erdgeschoss und ist barrierefrei erreichbar.
Der Auftragnehmer hat an den Liefertagen drei preisgleiche Gerichte zu liefern, eines davon als vegetarisches Gericht (i. d. R. Ovo-Lacto).
Des Weiteren ist ein Nudelbuffet mit wechselnden Saucen/Pestos und ein Salatbuffet anzubieten.
Ein Tagesgericht (ohne Dessert) setzt sich dabei wie folgt zusammen:
a) eine eiweißreiche Komponente wie Fleisch oder Fisch (beim vegetarischen Gericht ist
diese entsprechend zu ersetzen)
b) eine Stärkekomponente
c) eine Gemüsekomponente oder ein Beilagensalat oder Rohkost
d) ein Dessert (gegen Aufpreis).
Trinkwasser ist immer kostenlos anzubieten. Trinkwasserspender (vom Schulträger gestellt) sind in den vorgeschriebenen Intervallen zu reinigen und auf Rechnung des Bewirtschafters mit Ersatzpatronen für die Kohlensäurezufuhr zu versorgen.
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der Einrichtungsgegenstände, etc. in der Schule können die Verpflegungsformen "Cook & Hold" (Warmverpflegung) oder Cook & Chill" angeboten werden.
Die im Rahmen des Cafeteria-/Kioskbetriebs angebotene Zwischenverpflegung leistet bei optimaler Lebensmittelauswahl einen wichtigen Beitrag zur täglichen Nährstoffzufuhr. Sie ist immer im Zusammenhang mit der Mittagsmahlzeit zu sehen. Das spezifische Angebot soll an die Vorgaben zur Mittagsverpflegung angelehnt werden und hat in Absprache mit der Schule zu erfolgen. Schule und Schulträger sind berechtigt, die Abgabe- bzw. Größenmengen z. B. von Backwaren und Konfekt/ Süßigkeiten vorzugeben.
Auf Wunsch der Schulleitung sollen zusätzlich Snacks (Wraps, Baguettes, Obst, Salate, o. ä.) angeboten werden.
Der Auftragnehmer hat folgende Gerichte mit besonderen Anforderungen preisgleich zum regulären Mittagessen anzubieten:
- Schonkost
- vegetarische Kost
- spezielle Kost bei Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten
- kulturspezifischen/religiösen Ansprüchen genügende Kost
Durch Abgabe eines Angebots sichert der Bieter zu, dass die genannten optionalen Gerichte preisgleich angeboten werden.
Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. In der Probezeit ist eine Kündigung durch den Auftraggeber mit einer Frist 4 Wochen zum Monatsende möglich.
Das Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen unterliegt nicht unmittelbar den vergaberechtlichen Bestimmungen. Es soll jedoch ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Daher wird diese Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der VgV wie eine Europaweite Ausschreibung gestaltet. Die Stadt Hamm bindet sich hiermit jedoch nicht an die Vorschriften der VgV. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen unter Einhaltung der allgemeinen Vergabegrundsätze. Die Anforderungen an den bzw. die Konzessionsnehmer ergeben sich aus der nachfolgenden Leistungsbeschreibung bzw. den Besonderen Konzessionsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Messingweg 8
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen".
(1.2) Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug"
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.3.1) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der eigens unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen.
(1.4) Bei Eignungsleihe:
(1.4.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.4.2) Eigenerklärung des Bieters (Eignungsleihender) zum Bezug zu Russland
(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz:
(1.5.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.5.2) Eigenerklärung des Bieters (Nachunternehmer) zum Bezug zu Russland
(1.6) Angebot (Vordruck)
(1.7) Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(1.8) Speisenplan (Zeitraum 4 Wochen)
(1.9) Datenschutzvereinbarung
(1.10) Erklärung über vorhandene DGE-Zertifizierung im Leistungsverzeichnis
(1.11) Nachweis über die DGE-Zertifizierung
(1.12) Erklärung über vorhandene Bio-Zertifizierung im Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(1.13) Nachweis über die BIO-Zertifizierung
(1.14) Erklärung zur Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems im Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(1.15) Unternehmensangaben (Vordruck) inklusive Anlage
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nachweis der Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems
(3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(5.1) Leistungsbeschreibung
(5.2) DGE_Qualitaetsstandard_Schule
(5.3) Bewertungsmatrix
(5.4) Bewerbungsbedingungen
(5.5) BVB Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen
(5.6) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(5.7) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(5.8) Informationsblatt DSGVO
(6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDL5T
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html