Fachplanerleistungen Technische Gebäudeausrüstung - HLS nach § 55 HOAI Sanierung Funkhaus Stuttgart Ebene 2 bis 5 - 1. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-02-BAU-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE1
Postanschrift: Neckarstraße 230
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Baueinkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanerleistungen Technische Gebäudeausrüstung - HLS nach § 55 HOAI Sanierung Funkhaus Stuttgart Ebene 2 bis 5 - 1. Bauabschnitt
Das Funkhaus Stuttgart wird bereits seit einigen Jahren abschnittsweise und umfassend umgebaut und saniert. Als nächste Stufe sollen die unteren Ebenen 2 bis 5 saniert werden. Umfang dieses Verfahrens ist der 1. von 5 Bauabschnitten, welcher die Sanierung der Ebenen 2 bis 5 im Bauteil C umfasst. Darin enthalten sind im Wesentlichen die Nutzungsbereiche der IDA (Information, Dokumentation, Archive) in den Ebenen 3 und 4 sowie der TuP (Technik und Produktion) in Ebene 5. Die Büroräume in allen Ebenen werden entsprechend dem SWR-Standard saniert. Die BGF des 1. BA beträgt ca. 8.900 m². Für die KG 300+400 wurde ein Kostenrahmen von ca. 6,5 Mio. € (inkl. MwSt) als Obergrenze festgelegt. Den Nutzeransprüchen an die Gestaltung und Ausstattung der Arbeitsplätze im Haus und den heutigen Abläufen mit all Ihren Facetten muss Rechnung getragen werden und die Gegenwart soll Einzug halten.
Der zu erbringende Leistungsumfang umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5-8 (optional 9) der HOAI für die Planung der Technischen Gebäudeausrüstung der Kostengruppen KG 410, 420, 430, 470 und KG 480 exklusive folgender Leistungen:
LPH 2:
e) Vorverhandlung mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den beteiligten Stellen der Infrastruktur.
LPH 3:
e) Verhandlung mit Behörden und mit anderen beteiligten Stellen über die Genehmigungsfähigkeit
LPH 7:
a) Einholen von Angeboten (erfolgt durch den Baueinkauf des AG)
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Die vorläufigen anrechenbaren Kosten (netto) belaufen sich auf:
KG 410: ca. 80.000 €
KG 420: ca. 505.000 €
KG 430: ca. 909.000 €
KG 470: ca. 121.000 €
KG 480: ca. 404.000 €
Hinzu kommen folgende besondere Leistungen (für die KG 410, 420, 430, 470 und 450), die vom SWR im Bedarfsfall abgerufen werden:
Übergeordnet
Sichten, einarbeiten sowie prüfen der in der Machbarkeitsstudie ausgearbeiteten Varianten bzw. der empfohlenen Varianten inkl. Kostenprüfung /Bestätigung für den 1.-5 BA. Analysieren der komplexen Nutzung und ggf. Ausarbeitung von Optimierungsvorschlägen in Bezug auf Kosten, Termine und Nutzungsanforderungen in der fortgeschriebene Entwurfsplanung des Objektplaners sowie den Auflagen aus der Baugenehmigung
innerhalb der folgenden TGA-Leistungsphasen für den 1.BA. Die Planungsunterlagen sowie alle anderen relevanten Unterlagen wie Gutachten o.ä. werden als PDF zur Verfügung gestellt.
LPH 2:
1) Durchführung einer thermischen Simulation über die 3 ausgearbeiteten Klimatisierungsvarianten je für ein Eck- und ein Standard 2-Achsbüro unter Einbezug der bauphysikalischen Gegebenheiten. Präsentation der Ergebnisse als PowerPoint, Abschlussbericht und Empfehlung.
2) Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches
LPH 3:
1) Fortschreibung des technischen Teils eines Raumtypenbuches
2) Mitwirken beim Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix
3) Erstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix
LPH 7:
1) Mitwirkung bei der Prüfung von bauwirtschaftlichen begründeten Angeboten (Claimabwehr)
2) Prüfen und Werten von Nebenangeboten
LPH 9:
1) Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Geplante Projektdauer:
Start Planungsphase 3. Quartal 2023
Baubeginn 2. Quartal 2024
Inbetriebnahme / Fertigstellung 3. Quartal 2025
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanerleistungen Technische Gebäudeausrüstung - HLS nach § 55 HOAI Sanierung Funkhaus Stuttgart Ebene 2 bis 5 - 1. Bauabschnitt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass zu keinem Zeitpunkt im Vergabeverfahren von den Bewerbern oder Bietern die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verlangt wird. Unaufgefordert eingereichte Lösungsvorschläge werden nicht berücksichtigt.
(2) Fragen sind nur schriftlich an die angegebene Kontaktstelle über den Link zu richten.
Fragen zur Ausschreibung können bis spätestens Dienstag, 28.03.2023 per Mail an gerichtet werden. Sofern für alle Bewerberinnen und Bewerber interessant, werden die Antworten als Bewerberrundschreiben zum Download unter www.swr.de/ausschreibungen zur Verfügung gestellt. Jede Bewerberin und jeder Bewerber ist verpflichtet, sich während des Vergabeverfahrens selbständig auf der Homepage zu informieren. Die Beantwortung der Fragen erfolgt fortlaufend, spätestens bis Dienstag, 04.04.2023.
Es sind nur digitale Angebote zugelassen. Diese sind unter Verwendung des unter I.3) genannten Links elektronisch einzureichen. Bitte beachten Sie die Anlage "Hinweise elektronischer Submissionsbriefkasten" in den Vergabeunterlagen. Die Abgabe eines Angebotes in Papier oder per E-Mail wird nicht akzeptiert.
(3) Die Bewerbungen sind über die zur Verfügung gestellte Plattform einzureichen. (Link siehe I.3 der Bekanntmachung) Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig.
(4) Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
(5) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
(6) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE ist unter Verwendung des Standardformulars gemäß Anhang 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 zu übermitteln.
(7) FEHLENDE UNTERLAGEN: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
(8) BEWERBUNGSFORMULAR, KOMMUNIKATION, ANGEBOTSABGABE und BIETERPLATTFORM: Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular/
Teilnahmeformular zu verwenden, das auf der zur Verfügung gestellten Plattform heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
(9) FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
- Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und Abs.3 VgV
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
(10) RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
- Eigenerklärung,dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt § 73 Abs. 3 VgV
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-0
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-0
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-0