Lieferung von Medizintechnik zur Ausstattung von Rettungstransportwagen Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0305-38-VgV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2241/13-3165
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Ausschreibungen/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Medizintechnik zur Ausstattung von Rettungstransportwagen
Lieferung von Medizintechnik zur Ausstattung von Rettungswagen
Notfallbeatmungsgeräte sowei manuelle Absauggeräte inkl. Zubehör
Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg
Lieferung von
- 10 Stück Notfallbeatmungsgeräte
- 10 Stück Tragesystem
- 10 Stück T-Verteiler
- 10 Stück Druckschlauch
- 10 Stück Winkelanschlusstülle
- 10 Stück Druckminderer OXYWAY Fast II
- 10 Stück Druckschlauch für Sauerstoffbordnetzadaption
- 9 Stück Geräteschienenhalterung
- 10 Stück Netz-/Ladegerät
- 8 Stück Elektrische Absaugpumpe ACCUVAC Pro
- 8 Stück Netz- und Ladegerät
- 16 Stück Wandhalterung in zwei Ausführungen
sowie betriebsbereite Montage, Funktionsprüfung und Einweisung
Aufgrund einer zwingend erforderlichen einheitlichen Ausstattung vorhandener und neuer Rettungsfahrzeuge sind die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Produkte, die jetzt für neue Rettungsfahrzeuge benötigt werden, zwingend anzubieten.
Notfallbeatmungsgeräte inkl. Zubehör
Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg
Lieferung von
- 3 Stück Notfallbeatmungsgeräte
- 3 Stück Tragesystem
- 3 Stück Druckschlauch
- 3 Stück Winkelanschlusstülle
- 3 Stück Druckminderer OXYWAY Fast II
- 3 Stück Druckschlauch für Sauerstoffbordnetzadaption
- 3 Stück Wandhalterung
- 3 Stück Netz-/Ladegerät
sowie betriebsbereite Montage, Funktionsprüfung und Einweisung
Aufgrund einer zwingend erforderlichen einheitlichen Ausstattung vorhandener und neuer Rettungsfahrzeuge sind die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Produkte, die jetzt für neue Rettungsfahrzeuge benötigt werden, zwingend anzubieten.
Defibrillatoren und Reanimationshilfen
Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg
Lieferung von
- 21 Stück Defibrillatoren
- 21 Stück Seitentaschensystem
- 3 Stück Halterungssystem
- 2 Stück Masimo SpMet /SpCO Finger-Clip-Sensor
- 4 Stück AutoPuls(R) System "Plus"
- 9 Stück AutoPuls Li-Ion Battery
- 1 Stück AutoPuls Multi-Chemestry Battery Charger
- 8 Stück AutoPuls LifeBand
- 4 Stück AutoPuls Tragetasche
sowie betriebsbereite Montage, Erstinbetriebnahme, Funktionsprüfung und Einweisung
Aufgrund einer zwingend erforderlichen einheitlichen Ausstattung vorhandener und neuer Rettungsfahrzeuge sind die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Produkte, die jetzt für neue Rettungsfahrzeuge benötigt werden, zwingend anzubieten.
Gerätehalterungssystem für Defibrillatoren
Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg
Lieferung von
- 36 Stück Halterungssysteme in zwei Ausführungen
- 36 Stück Netzteilhalter
- 36 Stück Halterung Geräteadapter
sowie betriebsbereite Montage, Funktionsprüfung und Einweisung
Aufgrund einer zwingend erforderlichen einheitlichen Ausstattung vorhandener und neuer Rettungsfahrzeuge sind die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Produkte, die jetzt für neue Rettungsfahrzeuge benötigt werden, zwingend anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Bestandteil des Angebotsformulars) zu erklären. Die Erklärung ist - auf Verlangen der Vergabestelle - für alle vorgesehenen Nachunternehmer fristgerecht vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben auf Anforderung der Vergabestelle eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachangebote von Einzelbietern und/oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebotes in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen. Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabeportal eingesehen und heruntergeladen werden.
a) Referenzliste mit mindestens zwei Projekten - unter Angabe des Auftraggebers (Name, Ansprechpartner, Kontaktdaten), der Art der Medizintechnik sowie des Lieferzeitraums
b) Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen für Nachunternehmer
- Lieferung von Medizintechnik (vergleichbar mit den angebotenen Artikeln)
- Referenzzeitraum: 01.08.2020 - Ablauf Angebotsfrist
Für den Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen wird die Verwendung des Formblattes "Referenzen" empfohlen (s. Sonstige Nachweise).
Die Erklärungen zu den Referenzen werden stichprobenartig geprüft. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Referenzprojektes. Sofern hierdurch die Mindestanzahl der geforderten Referenzprojekte unterschritten wird, muss das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
Eine Nachbesserung bereits abgegebener Referenzen ist unzulässig.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat und diese dem Auftraggeber auf Verlangen kurzfristig vorgelegt werden können.
Neben der Gesetzestreue, Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten folgende Bedingungen:
1. Der Abschluss des Integritätsvertrags ist zwingende Voraussetzung für die Erteilung des Auftrages. Dieser ist der Vergabestelle auf Verlangen in unterzeichneter Ausfertigung vorzulegen.
2. Eintragungen im Wettbewerbsregister und im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind nur Vertreter der Auftraggeber zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Angebotsunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die auf dem Vergabeportal registrierten Bewerber mittels Bewerberkommunikation unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Abgabe der Angebote die Aktualität der auf dem Vergabeportal hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
Erklärungen u. Nachweise, die zwingend unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung mit dem Angebot abzugeben sind u. die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
- ausgefülltes Angebotsformular,
- ausgefüllte Leistungsbeschreibung je Los,
- Formblatt "Unteraufträge" (nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern)
- Bietergemeinschaftserklärung (nur von Bietergemeinschaften auszufüllen, Textform ausreichend).
Erklärungen u. Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nach gefordert werden können:
- Eigenerklärung "Ausschlussgründe"
- Formblatt "Referenzen"
- Eigenerklärung "Sanktionen 5 EU"
Erklärungen u. Nachweise die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert/nur für Bietergemeinschaften)
- Verpflichtungserklärungen und Nachweise für Nachunternehmer (nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern)
- unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen u. Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungs- und die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines PQ-Verfahrens erworben wurden, sind - unter Angabe der PQ-Nummer - zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Dies gilt auch für Unternehmen, die aktuell in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Interessenten wird dennoch dringend die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist die jeweils aktuellste Version zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden registrierte Bewerber mittels Bewerberkommunikation unterrichtet.
Die Bieterinformationen gemäß § 134 GWB erfolgen ausschließlich über das Vergabeportal.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBD09F
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/147-3055
Fax: +49 221/147-2889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.