Beratung zur Umsetzung eines Schulungskonzepts im Themenbereich Digitalisierung beim Gesundheitsamt der Stadt Essen Referenznummer der Bekanntmachung: V-2023-0198
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathaus, Porscheplatz 1
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 201-8811330
Fax: +49 201-889111330
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung zur Umsetzung eines Schulungskonzepts im Themenbereich Digitalisierung beim Gesundheitsamt der Stadt Essen
Die Stadt Essen schreibt entsprechend eine Beratung zur Umsetzung eines Schulungskonzepts im Themenbereich Digitalisierung basierend auf wissenschaftlich begründeter Herleitung beim Gesundheitsamt der Stadt Essen sowie resultierende Präsenzschulungen im Bereich Sensibilisierung zur Digitalisierung und Sensibilisierung zum Prozessdenken aus.
45127 Essen
Im Rahmen des Förderaufrufs Digitales Gesundheitsamt 2025 durch den Bund, hat es sich das Gesundheitsamt Essen zum Ziel gesetzt, die gesamte Belegschaft ihren jeweiligen Voraussetzungen entsprechend mit digitalen Grundkenntnissen vertraut zu machen und in einem weiteren wesentlichen Schritt das digitale Prozessdenken in den Arbeitsmittelpunkt zu rücken. Basierend darauf soll dann sukzessive das gesamte Amt weitgehend digital ausgerichtet werden.
Sowohl die Zielvorgabe als auch das Arbeitsrecht setzen voraus, dass Mitarbeitende zielgenau geschult, an praxisnahen Lerneinheiten wie Workshops beteiligt und inhaltlich zur Unterstützung des digitalen Wandels motiviert werden. Somit entsteht der Bedarf nach einem darauf abgestimmten Schulungskonzept und dessen initialer Umsetzung.
Im Rahmen des Förderaufrufs "Digitales Gesundheitsamt 2025" wird insbesondere auch die Möglichkeit einer Nachnutzung des zu entwickelnden Schulungskonzepts in anderen Gesundheitsämtern angestrebt. Ein solches a) Schulungskonzept abgestimmt auf das Gesundheitsamt Essen und vergleichbarer Ämter sowie b) zielgruppenspezifische Schulungen zur Sensibilisierung zur Digitalisierung im Gesundheitswesen und darauf aufbauenden Schulungen zur Sensibilisierung des Prozessdenkens wurde nach unserem Kenntnisstand bis dato weder erforscht noch auf wissenschaftlich fundierter Basis entwickelt. Eine wissenschaftliche Begleitung des wissenschaftlich fundierten Digitalisierungsvorhabens mit dem Ziel der Erarbeitung eines zielgruppenadäquaten Schulungskonzepts im Bereich der Digitalisierung ist somit unabdingbar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind die nachfolgenden Angaben gem. Eigenerklärung (Anlage 03 der Vergabeunterlagen) zu tätigen:
- Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften
- Eintragungen im Berufsregister
- Eintragungen im Handelsregister
Es ist die nachfolgende Angabe gem. Eigenerklärung (Anlage 03 der Vergabeunterlagen) zu tätigen:
- Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Es sind die nachfolgenden Angaben gem. Eigenerklärung (Anlage 03 der Vergabeunterlagen) zu tätigen:
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- Zuverlässigkeitserklärungen (§ 122 ff. GWB)
Des Weiteren müssen bereits Projekte bzw. Kooperationen mit der öffentlichen Verwaltung nachweisbar sein. Es müssen Projekte im Bereich der Digitalisierung nachweisbar sein. Als Nachweise sind Publikationen in einschlägigen wissenschaftlichen Fachzeitschriften erforderlich. Dabei ist eine Mindestanzahl von 9 Publikationen vorzulegen, wobei jeweils mindestens drei Publikationen in den Bereichen Schulung, Digitalisierung und Projekte mit Verwaltungen nachzuweisen sind. Die Autoren der Publikation müssen zum Erscheinungszeitpunkt in einem Projekt des Bieters beschäftigt gewesen sein, es ist jedoch nicht erforderlich, dass die Autoren deckungsgleich mit dem Personal für die hiesige Auftragsleistung sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68Y15SQ8S6M
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) der ursprünglichen Bekanntmachung genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der ursprünglichen Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889