Wartung und Instandhaltung Brandmeldeanlagen BMA
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str 12
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2203/404502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Instandhaltung Brandmeldeanlagen BMA
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH beabsichtigt die Vergabe der Wartung und Instandhaltung Brandmeldeanlagen BMA mit Rufbereitschaft und Störungsdienst.
Das Leistungsziel umfasst die behördlich vorgeschriebenen, vorbeugenden Wartungsarbeiten der Brandmeldeanlagen am Flughafen Köln/Bonn, den Stromversorgungseinrichtungen (Ladeeinrichtung der Batterien), den Alarm-, Anzeigen- und Ansteuerungseinrichtungen sowie an allen Meldern.
Bereitstellung der zur Wartung erforderlichen Spezialwerkzeuge, Mess- und Kontrollgeräte sowie der Werkzeuge und Hilfsmittel für die Instandhaltung und Reinigung der Anlage.
Durchführung behördlich vorgeschriebener Funktionsprüfungen, Instandhaltung der Zentrale, der Stromversorgungseinrichtungen, der Melde-, Steuer- und Alarmeinrichtungen mit Alarm und Störungsmeldungsüberprüfung in die Leitzentrale Feuerwache 1.
Zurzeit ist ein hierarchisches Brandmeldesystem (bestehend aus ca. 50 Unterzentralen und ca.22.000 Brandmeldern) und der Hauptzentrale in der Feuerwache 1 in Betrieb.
Die Bedienung erfolgt über ein Sicherheitsinformationssystem (TOPSIS).
Sollten eine der Verbindungen von der Hauptzentrale zu den Unterzentralen ausfallen, ist jederzeit eine Bedienung an den Standorten der Unterzentralen bzw. in weiterer Folge auch an den in den Stationen eingesetzten Unterzentralen möglich.
Bestehender Schutzumfang der Brandmeldeanlagen sind diverse Gebäude am Flughafen Köln/Bonn
Im Sicherheitsbereich der Flughafen Köln/Bonn GmbH.
Der Flughafen Köln/Bonn betreibt ein vernetztes Gefahrenmanagementsystem vom Typ TOP SIS 8.4 mit den untergeordneten Brandmeldezentralen vom Typ SM 88 / D100 – Sigmasys und Sinteso FS 20. Zurzeit ist ein hierarchisches Brandmeldesystem (bestehend aus 67 Unterzentralen und ca. 15.000 Brandmeldern) aus einer Hauptzentrale und einer Redundanzzentrale in Betrieb.
Die Bedienung und Anzeige erfolgt durch die Flughafenfeuerwehr mit zusätzlichen, abgesetzten Bedienplätzen (6 Stück Clients).
Die Brandmeldeanlagen des Betreibers UPS und der Deutschen Bahn AG sind ebenfalls bidirektional in das Netzwerk integriert (separate Verträge).
Die höchstmögliche Verfügbarkeit des Systems bei minimaler Störanfälligkeit ist für den Betrieb des Flughafens unerlässlich.
Für die Teilnahme an der Ausschreibung zur Instandhaltung dieser Anlage ist daher zwingend ein Nachweis über die Zertifizierung des Bewerbers neben der DIN 14675 für die genannten Anlagen erforderlich, hierzu gehört auch die Lieferzusage und Schulungszusage des Herstellers zur Instandsetzung gemäß VDE 0833 innerhalb der vorgesehenen Fristen.
Die Anlagen SM 88 / D 100 System Siemens, BMS 32/80 System Siemens, Sigmasys/Sigmanet System Siemens und Sinteso FS 20 System Siemens sind im Rahmen der Wartung regelmäßig auf die Einhaltung der VdS-Richtlinien zu überprüfen, die Zertifizierung des Unternehmens als VdS-anerkannter Errichter und Instandhalter der aufgeführten Systeme ist daher Voraussetzung für die Zulassung zur Teilnahme.
Gemäß VDE 0833 sind automatische Melder innerhalb des vorgeschriebenen Reinigungsintervalls gegen gereinigte Austauschmelder zu ersetzen.
Die Vorab-Bereitstellung ist ebenfalls im Liefernachweis zu belegen.
Der Leistungsumfang besteht aus:
Inspektion :
Die Inspektion beinhaltet Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes und ist abhängig von Art und Grad der Anlage 2 x jährlich oder 4 x jährlich auf bestimmungsgemäße Funktion zu überprüfen:
- Funktion der überwachten äußeren Verbindungen (Primärleitungen) mit zerstörungsfrei prüfbaren Meldern/ Übertragungseinrichtungen / Automatischen Wähl- und Übertragungsgeräten
- Anzeige der Herkunft von Meldungen in Übereinstimmung mit dem Sicherungskonzept
- Signalgeber
- Anzeige- und / oder Betätigungseinrichtungen in oder außerhalb der Zentrale
- Schalteinrichtungen
- Ansteuereinrichtungen in Verbindung mit Übertragungseinrichtungen, Automatischen Wähl- und Übertragungsgeräten, Steuer-, Alarmierungseinrichtungen
- Energieversorgung
- Übertragungswege vom Koppelglied zur Zentrale, wenn Unteranlagen (Zentralen) oder sonstige periphere Einrichtungen angeschlossen sind.
Im Rahmen einer der oben genannten Inspektionen werden 1 x jährlich geprüft:
- Alle zerstörungsfrei prüfbaren Melder sowie Primärleitungen mit nicht zerstörungsfrei prüfbaren Meldern.
Wartung:
Die Wartung beinhaltet Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes und wird 1 x jährlich ausgeführt:
- die Zentrale (einschl. Anzeige- und Betätigungseinrichtungen außerhalb der Zentrale)
- die Energieversorgung (Ladeeinrichtung und Batterie)
- und die Alarmierungseinrichtungen
warten, sofern notwendig werden in diesem Zusammenhang u.a. folgende Leistungen erbracht:
- Auswechseln von Anlagenteilen (z.B. Melder) und Bauelementen (z.B. Akkumulatoren, Geräte- und
Speicherbatterien) mit begrenzter Lebensdauer (gegen gesonderte Berechnung)
- Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten
- Meldungen oder Aufnahmen auslösen/durchführen
- bei Anlagen mit Bildaufnahmegeräten den Film oder sonstigen Bildträger gegen einen vom Kunden beizustellenden neuen auswechseln
Instandsetzung :
Die Maßnahmen zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes beinhalten bei Störungen, die bei allgemein üblichen Umgebungsbedingungen durch natürliche Abnutzung entstanden sind,
- die Ursache analysieren
- die Störungen beseitigen
- geringwertige Bauteile (Komponenten bis zu einem Gesamtwert von 25,-€ je Störeinsatz) ersetzen;
der Austausch höherwertigerer Bauteile und die Reparatur gestörter Baugruppen wird hingegen gesondert in Rechnung gestellt
Melderreinigung :
In regelmäßigen Zeitabständen ist eine Melderreinigung durchzuführen :
- entweder an Ort und Stelle reinigen
- oder fabrikmäßig gereinigte und geprüfte Meldereinsätze zur Verfügung stellen.
- Letzteres erfolgt im Tauschverfahren, wobei das Eigentum an den alten Meldern an den Auftragnehmer,
das Eigentum an den ausgetauschten, gereinigten Meldern an den Kunden übergeht.
Zusatzleistungen:
Der Auftragnehmer hat einen Telefonservice einzurichten um,
- den Auftraggeber auf dessen Anfrage bei der Benutzung von Hardware und Betriebssoftware zu beraten
- bei Störungen die Ursachen zu analysieren
Hierzu steht dem Auftraggeber die Service Leitstelle an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr unter zur Verfügung.
Die Vertragslaufzeit kann sich optional maximal 2-mal um jeweils 12 Monate verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (max. 6 Monate alt, maßgebend ist der Schlusstermin für die Teilnahmeanträge);
c) Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung mit 5,0 Mio. Deckungssumme jeweils für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden;
d) Eigenerklärung zur positiven Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG.
a) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
zu a) Dabei muss der Mindestumsatz pro Jahr für vergleichbare Leistungen 750.000 EUR (netto) betragen.
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Arbeitskräfte am zuständigen Firmenstandort (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im bewerbungsspezifischen Bereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
b) Erklärung des Bewerbers über die Reaktionszeiten für die Störungsbeseitigung;
c) Nachweis über die VDS Zertifizierung für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 sowie Zertifizierung des Bewerbers neben der DIN 14675 für die im Leistungsverzeichnis genannten Anlagen (vgl. Ziffer II.1.4 und II.2.4 der Bekanntmachung), hierzu gehört auch die Lieferzusage und Schulungszusage des Herstellers zur Instandsetzung gemäß VDE 0833 innerhalb der vorgesehenen Fristen;
d) Nachweis der Zertifizierung als VdS-anerkannter Errichter und Instandhalter der im Leistungsverzeichnis (vgl. Ziffer II.1.4 und II.2.4 der Bekanntmachung) aufgeführten Systeme;
e) Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystem (QM-System) nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar;
f) Angaben von realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 10 Jahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit den einzelnen aufgeführten Angaben.
zu a) Die Anzahl der techn. Mitarbeiter im bewerbungsspezifischen Bereich am zuständigen Standort muss mindestens 25 Mitarbeiter betragen.
zu b) Der Bereitschaftsdienst soll täglich 24h mit einer Reaktionszeit von 0,5 Stunden zur Verfügung stehen.
Die Störungsbeseitigung im Störungsfall gliedert sich wie folgt:
- Vollausfall von wesentliche Anlageteile 2,0 Stunden
- Teilausfall von Anlagenteilen 4,0 Stunden
- Unterstützungsmaßnahmen 1 Tag Vorlauf
Der Auftragnehmer beseitigt Betriebsstörungen der Anlage(n) rund um die Uhr sowie an Wochenenden und an Feiertagen.
Mehrarbeitszuschläge und sonstige Notbereitschaftspauschalen werden nicht berechnet;
zu f) Dabei sind mindestens 4 Referenzprojekte Wartung von Brandmeldeanlagen mit einer Anlagenzahl >20 Anlagen je Standort und einem Gesamtvolumen von mindestens 5 Mio. EUR zu benennen.
Gemäß Verdingungsunterlagen
Gemäß Verdingungsunterlagen
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist.
Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bietergemeinschaft zu benennen.
Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Im Angebot ist detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der vor genannten Erklärungen mit dem Angebot führt für die Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist zunächst der Bewerbungsbogen nebst den geforderten Nachweisen bis zum unter Ziffer IV.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Termin über die Vergabeplattform einzureichen.
Der Teilnahmeantrag und in den darauffolgenden Angebots-/Verhandlungsrunden die Angebote, sind ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66, E-Mail: .
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/147-3045/3055
Fax: +49 221/147-2889
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.