Kreishaussanierung / VE 1.328 Trockenbauarbeiten inkl. Innentüren Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-23-137/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreishaussanierung / VE 1.328 Trockenbauarbeiten inkl. Innentüren
Der Kreis Recklinghausen plant die Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf den Brandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade und die Umgestaltung der Außenanlagen in 4 Bauabschnitten.
Die zugrundeliegende Ausschreibung umfasst Trockenbauarbeiten inkl. Innentüren für den 1. Bauabschnitt der Kreishaussanierung.
Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Kreis Recklinghausen Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen
Leistungsumfang dieser Ausschreibung sind folgende Arbeiten:
- Errichtung von Gipskartonwänden mit und ohne Brandschutzanforderungen und unterschiedlichen Schallschutzanforderungen
- Installationswände und Vorsatzschalen
- Trockenputz
- Bekleidungen von Fassadenstützen aus Stahlbeton
- Fassadenschwertanschlüsse
- Wandabsorber
- Abgehängte Decken aus Gipskarton, Mineralfaser und Metall
- Glas-Systemtrennwände
- Innentüren aus Holz, Stahl und Aluminium-Glas
einschl. der Wartung während der Gewährleistung
- Einbau von Gebäudetrennfugen als Profile
- Innenfensterbänke aus Holz
- Mobile Trennwand
- Blendschutz als Vertikaljalousie
- Ausbau von 2 Musterbüros
im Bauabschnitt 1.
Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Projektnummer oder -referenz: Zuschuss Nr. 17186808, Programm BEG Kummunen-Zuschuss (464).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf Verlangen der Vergabestelle nach Abgabe des Angebotes vorzulegen:
- Eintrag ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes,
- Auszug IHK/Handeslregister,
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen, der Verwaltungs- und Berufsgenossenschaften
- Bescheinigung Haftpflichtversicherung
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
(Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124)
Mit Angebotsabgabe sind Referenzbescheinigungen gem. Vergabehandbuch Formblatt 444 einzureichen.
Drei vergleichbare Projekte mit einer Nettoauftragssumme von mind. 1.000.000.- EUR innerhalb der letzten 5 Jahre. Für diese Projekte ist eine Referenzbescheinigung gem. Vergabehandbuch Formblatt 444 vorzulegen.
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Für die Vertragserfüllung und Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadenersatz kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Formular 523 EU).
Abschnitt IV: Verfahren
Kreishaus Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die elektronische Vergabe-Plattform www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Alle weiteren Informationen und Unterlagen in diesem Verfahren erhalten die Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform. Auf der Vergabeplattform stehen den Bietern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Angebots benötigen. Das Angebot ist unter Berücksichtigung dieser Informationen und unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft, der/die (zumindest teilweise) nicht selbst über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Vertragsausführung verfügt, kann hinsichtlich der ihm/ihr fehlenden Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten/Ressourcen von Drittunternehmen (z.B. eines konzernverbundenem Unternehmen oder eines Subunternehmers) zurückgreifen (sog. Eignungsleihe). In diesem Fall muss er durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens (Vordruck 533 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihm dessen Mittel und Kapazitäten im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Die zum Nachweis der Eignung vom Bieter geforderten Nachweise und Erklärungen sind hinsichtlich der von dem eignungsverleihenden Unternehmen zu stellenden Kapazitäten von diesem beizubringen und mit dem Angebot vorzulegen. Beruft sich ein Unternehmen also z.B. zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Referenzen eines anderen Unternehmens, muss er die Referenzen dieses Unternehmens mit dem Angebot vorlegen. Ein Bieter darf im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder Referenzen, die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Bieterfragen sind längstens bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VgV.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DL59
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.