Wiederaufbau nach der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe 2021 gem. WAP Nachrodt-Wiblingwerde Proj.-Nr. 3 „Kanalbefahrung“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hagener Str. 76
Ort: Nachrodt-Wiblingwerde
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58769
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 211/9425650
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nachrodt-wiblingwerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wiederaufbau nach der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe 2021 gem. WAP Nachrodt-Wiblingwerde Proj.-Nr. 3 „Kanalbefahrung“
Das kommunale Kanalnetz der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde wurde durch das Hochwasserereignis 2021 geschädigt. Das Kanalnetze wird vom Abwasserwerk der Stadt Altena betrieben, die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde ist durch einen Vertrag zur interkommunalen Zusammenarbeit geregelt. Im Rahmen der Erstellung eines Wiederaufbauplans zur Hochwasserschadensbeseitigung ist es daher erforderlich das öffentliche Kanalnetz vollständig zu reinigen und zu inspizieren.
Die Leistungen beinhalten sowohl Schmutz-, Regen- als auch Mischwasserkanäle in den Nennweiten DN 150 bis DN 3500 sowie die zugehörigen Schächte bzw. Schachtbauwerke. In den zu untersuchenden Längen sind Kanal-Sonderbauwerke wie z.B. Stauraumkanäle und Düker enthalten.
Weiterhin ist die Reinigung (ohne Inspektion) der Sinkkästen und deren Anschlussleitungen erforderlich. Private Hausanschlussleitungen sind nicht Bestandteil der Leistungen.
Parallel zu den vorgesehenen Arbeiten erfolgen im Kanalnetz der benachbarten Stadt Altena (Anlagenbetreiber ist ebenfalls das Abwasserwerk Altena) erfolgen ebenfalls Arbeiten zur Kanalreinigung und –befahrung, welche in gesonderten Verfahren vergeben und beauftragt werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Ausführungslose 4.1 und 4.2 des Plangebietes PG 4. Die Vergabe erfolgt losweise.
Die Leistungserbringung in den jeweiligen Losen hat immer im Tal zu beginnen und richtet sich nach im Vorfeld festgelegten Befahrungsgebieten.
Die zu untersuchenden Kanalbestände und Schächte sowie vorhandene Sonderbauwerke sind in der entsprechenden Reihenfolge der Leistungserbringung plangebiets- und losweise in der Anlage 10 VgV-ANG-Informationsmaterial zusammengefasst.
Die Ortslage Nachrodt-Wiblingwerde ist geprägt von teils langgezogenen engen Tallagen entlang der Lenne, der Rahmede sowie der Nette im Lennegebirge. Entlang der Gewässer dominieren auf großen Strecken Industrie- und Gewerbeansiedlungen. Die Kanäle bzw. Schächte liegen überwiegend in öffentlichen Bereichen, jedoch können einzelne Schächte auf Privatgrundstücken oder unbefestigten Flächen neben der befahrbaren Straße liegen. Die Zufahrtsmöglichkeiten können durch die engen Tallagen sowie zusätzlich sowohl durch Hochwasserschäden als auch Schadensbeseitigungsmaßnahmen anderer Träger beschränkt sein. Die Anfahrbarkeit ist nicht immer gegeben. Die Erschwernisse bei der Arbeitsstelleneinrichtung sind entsprechend zu berücksichtigen.
Es handelt sich um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. Sept. 2021.
Kanalreinigung und -inspektion in dem Plangebiet PG 4
Nachrodt-Wiblingwerde
Gegenstand des in 2 Losen zu vergebenden Auftrages sind Leistungen für die Reinigung und TV-Befahrung. Die Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt, vgl. die Ausführungen in der Anlage 7.3-VgV-ANG bis 7.4-VgV-ANG.
- PG4, Los 4.1: Kanalreinigung und -inspektion Nachrodt-Wiblingwerde Nord - Netzlänge ca. 27.275 m, 990 Schächte
Kanalreinigung und -inspektion in dem Plangebiet PG 4
Nachrodt-Wiblingwerde
Gegenstand des in 2 Losen zu vergebenden Auftrages sind Leistungen für die Reinigung und TV-Befahrung. Die Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt, vgl. die Ausführungen in der Anlage 7.3-VgV-ANG bis 7.4-VgV-ANG.
- PG4, Los 4.2: Kanalreinigung Nachrodt-Wiblingwerde Süd - Netzlänge ca. 22.712 m, 756 Schächte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Jährlicher Gesamtumsatz des Bieters/die Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von
o mind. 380.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr in Los PG 4.1,
o mind. 300.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr in Los PG 4.2,
Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an.
• Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:
o mindestens 5.000.000,00 EUR je Versicherungsfall für Personenschäden sowie
o mindestens 3.000.000,00 EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden).
Weitere Anforderung:
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat.
• Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die in Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
• Eigenerklärung zum Vorliegen personenbezogener Zertifikate und Nachweise betreffend das vorgesehene einzusetzende Personal wie folgt:
o Mindestens 2 Inspekteure des Unternehmens müssen über einen KI Pass oder gleichwertigen Nachweis verfügen. (Bei der Inspektion vor Ort muss mindestens ein Mitarbeiter mit KI Pass für die Inspektionsergebnisse verantwortlich tätig sein)
o Schulungen der Mitarbeiter im Umgang mit Kanalinformtionssystemen
o Fahrerlaubnis mit Kennziffer 95 für den gewerbsmäßigen Transport nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
o Mindestens eine am Leistungsort tätige Person muss über den Nachweis der Fachkunde zur Verkehrssicherung MVAS 99 oder einen vergleichbaren Fachkundenachweis verfügen
• Eigenerklärung, zur Tauglichkeit der Fahrzeugbesatzung durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G26, G41 sowie G42
• Eigenerklärung zu der für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Fahrzeugtechnik (Reinigungs- und Inspektionsfahrzeuge) inkl. Personalausstattung. Als Mindestanforderung je Ausführungslos muss über folgende Fahrzeugtechnik inkl. Personalausstattung verfügt werden:
o 1 Saug- und Spülfahrzeug (mit Wasserrückgewinnung, besetzt mit zwei Personen)
o 2 Inspektionsfahrzeuge (jeweils mit Schwenkkopfkamera für Kanalhaltungen)
o 1 Inspektionsfahrzeug (Scannerkamera für Schächte, besetzt mit zwei Personen)
• Eigenerklärung zur technisch gewährleisteten Nutzung der geforderten Austauschformate (DWA-M 150) sowie der geforderten Art der Kodierung (DIN EN 13508 in Verbindung mit dem Merkblatt DWA-M 149-2)
• Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind zudem die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen sowie die vom Auftraggeber gesondert geforderten Unterlagen betreffend die Eignung auch für die benannten Unterauftragnehmer vorzulegen.
• Nachweis, dass die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe R und I erfüllt sind. Die Anforderungen sind aufrufbar unter:
o http://kanalbau.com/de/bietereignung/guete-pruefbestimmungen.html
Die Anforderungen sind erfüllt, wenn das Unternehmen im Besitz eines entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau ist (Beurteilungsgruppen: R und I).
Eine gleichwertige Nachweisführung ist ausreichend. Ersatzweise sind die Anforderungen erfüllt, wenn das Unternehmen einen entsprechenden Nachweis gemäß Abschnitt 4.1 RAL-GZ 961 vorlegt und mit Beginn der Arbeiten eine Fremdüberwachung gemäß 4.3 RAL-GZ 961 bestehen.
Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Der Bieter muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Dies geschieht durch die Beibringung der „Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe“
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tarfteure- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW).
Im Ürigen gelten die Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B (VOL/B), Fassung 2003.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für alle Lose gilt:
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Diese Erklärung beinhaltet die Bildung einer Bietergemeinschaft im Falle der Angebotsbearbeitung und einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung sowie die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung durch die Bietergemeinschaft und eine Auflistung ihrer Mitglieder. Schließlich soll die Erklärung die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, beinhalten. Bei Bietergemeinschaften sind geforderte Erklärungen bzw. Nachweise für
jedes Bietergemeinschaftsmitglied mit dem Angebot einzureichen, sofern dies nicht anders ausgewiesen ist. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen. Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber
kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich
Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Anlage 6.9-VgV-ANG - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser
Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Angebot z.B. beizubringen:
- Anlage 6.10-VgV-ANG Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (sofern einschlägig)
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren
Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die
entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für
die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/
der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das
jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind,
hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist
die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3). Sofern der Bieter/die
Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die
Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt
(Anlage 6.8-VgV-ANG - Nachunternehmererklärung).
Die Bieter/Bietergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben
(wenn dieser bei Abgabe des Angebotes noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den
Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig
benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist
z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der
Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der
Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die
folgenden Nachweise beizubringen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
- Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig),
- Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG,
- Eigenerklärung zur Betriebspflichtversicherung mit den Spezifikationen nach Ziff. III.1.2),
- Eigenerklärung zu personenbezogenen Zertifikaten und Nachweisen nach Ziff. III.1.3),
- Eigenerklärung zu den technischen Fachkräften/technischen Stellen,
- Eigenerklärung zur technischen Ausstattung nach Ziff. III.1.3),
- Eigenerklärung zur Tauglichkeit bzgl. arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nach Ziff. III.1.3),
- Eigenerklärung zur technisch gewährleisteten Nutzung geforderter Austauschformate und Kodierung nach Ziff. III.1.3)
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren netto,
- Eigenerklärung/ Angaben zu geeigneten Referenzen betreffend Leistungen, die mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der
Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, grundsätzlich nicht. Die Anzahl der erforderlichen Teammitglieder richtet sich nach Art und Umfang des vorgesehenen Unterauftrags.
Hinweis:
Bedient sich der Bieter oder das/die Mitglied/er einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit (bspw. Referenzen) anderer Unternehmen, so hat der Bieter oder das/die Mitglied/er einer Bietergemeinschaft diese Unternehmen zwingend als Nachunternehmer anzugeben. Der Auftraggeber überprüft sodann im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot unter Verwendung der bereitgestellten Vordrucke beizubringen. Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der je Los für den Zuschlag vorgesehen ist, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen. Abschließender Hinweis: Es handelt sich um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach §
160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.