Lieferung eines GC/Triple-Quadrupol-Massenspektrometer-Systems
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kronprinzenstr. 37
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 201/178-1431/1461
Fax: +49 201/178-1435
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines GC/Triple-Quadrupol-Massenspektrometer-Systems
Lieferung eines Gaschromatographie-Massenspektrometer-Systems (GC/Triple-Quadrupol-MS/MS)
45128 Essen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung eines fabrikneuen hochempfindlichen GC/Triple-Quadrupol-Massenspektrometer Systems der höchsten Leistungsklasse für die Analyse von Wasserproben auf organische Spurenstoffe.
Die Lieferzeit beträgt maximal 8 Wochen nach Zuschlagserteilung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe der Handelsregisternummer und Sitz des Amtsgerichts, Bieter aus dem europäischen Ausland haben vergleichbare Daten anzugeben.
2. Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB. Es sind die Formblätter aus den Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese sind im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Für Unterauftragnehmer sind die Erklärungen spätestens vor Auftragsvergabe einzureichen.
3. Nachweis bzw. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten
4. Angabe zu den Gesamtumsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
5. Angabe von mindestens drei Referenzen über auf den Lieferumfang bezogene vergleichbare Aufträge
Der Ruhrverband ist verpflichtet, bei Aufträgen über 30 000 EUR netto für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. Die hierzu erforderlichen Angaben sind an entsprechender Stelle in den Vergabeunterlagen einzutragen. Gemäß EU-Verordnung darf der Auftraggeber den Auftrag nicht an Bieter erteilen, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind. Die Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Anlage D) ist einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 VgV sind Bieter bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS von der Auftragsplattform der Fa. subreport durchgeführt. Alle Vergabeunterlagen sind elektronisch bei subreport (https://www.subreport.de/E28564675) herunterzuladen. Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform unter der ELViS-ID E28564675 nur als Download zur Verfügung. Ein Versand der Vergabeunterlagen in Papierform oder per E-Mail erfolgt nicht. Der Download der Vergabeunterlagen kann ohne vorherige Registrierung bei subreport ELViS erfolgen. Der Ruhrverband empfiehlt aber allen Bewerbern dringend, sich kostenfrei zu registrieren und erst anschließend die Vergabeunterlagen herunterzuladen, um an einer möglichen
Bieterkommunikation teilnehmen zu können. Auskünfte im Verlauf des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ausschließlich schriftlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS erteilt. Angebote können nur elektronisch in Textform (verschlüsselt, ohne Signatur) über die Vergabeplattform ELViS der Fa. subreport abgegeben werden. Hierzu ist der Download der Vergabeunterlagen nach Registrierung zwingende Voraussetzung.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.