Bochumer Landstraße - Altlastensanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 23-038-OV

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Postanschrift: Alfredstraße 163
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten - FB 66-1-2
E-Mail:
Telefon: +49 2018866120
Fax: +49 2018866006
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bochumer Landstraße - Altlastensanierung

Referenznummer der Bekanntmachung: 23-038-OV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Zuge des B-Plan-Verfahrens 25/18 Bochumer Landstraße/Sachsenring plant die Stadt Essen die Umnutzung und teilweise Veräußerung eines Areals an der Bochumer Landstraße/Ecke Sachsenring.

Auf dem Gelände soll ein Einkaufszentrum mit Büro- und Wohnräumen sowie einer Tiefgarage entstehen.

Im Zuge der Umgestaltung ist weiterhin der verbreiterte Ausbau des Sachsenrings und der Bochumer Landstraße, sowie die Neuanlegung einer Anliegerstraße als Ersatz für den durch die künftige Bebauung entfallenden Zufahrtsweg einiger Anwohner über den Hellweg vorgesehen.

Vor Beginn der Umgestaltung ist noch eine Bodenverunreinigung zu sanieren, welche bei Erkundungsarbeiten festgestellt wurde.

Es handelt sich hierbei um den Bereich einer ehemaligen Tankstelle, welche sich auf der Altlastverdachtsfläche 45/5.02 im Dreieck zwischen Bochumer Landstraße, Sachsenring und Hellweg befindet

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 34 690.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45112360 Bodensanierungsarbeiten
90522400 Bodensanierung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bochumer Landstraße 45279 Essen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Zuge des B-Plan-Verfahrens 25/18 Bochumer Landstraße/Sachsenring plant die Stadt Essen die Umnutzung und teilweise Veräußerung eines Areals an der Bochumer Landstraße/Ecke Sachsenring.

Auf dem Gelände soll ein Einkaufszentrum mit Büro- und Wohnräumen sowie einer Tiefgarage entstehen.

Im Zuge der Umgestaltung ist weiterhin der verbreiterte Ausbau des Sachsenrings und der Bochumer Landstraße, sowie die Neuanlegung einer Anliegerstraße als Ersatz für den durch die künftige Bebauung entfallenden Zufahrtsweg einiger Anwohner über den Hellweg vorgesehen.

Vor Beginn der Umgestaltung ist noch eine Bodenverunreinigung zu sanieren, welche bei Erkundungsarbeiten festgestellt wurde.

Es handelt sich hierbei um den Bereich einer ehemaligen Tankstelle, welche sich auf der Altlastverdachtsfläche 45/5.02 im Dreieck zwischen Bochumer Landstraße, Sachsenring und Hellweg befindet

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 097-302277
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Hermann Bergfort GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 7
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Hermann Bergfort GmbH
Postanschrift: Bosselberg 20
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45134
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 34 690.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZY15SW5Q8D

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/07/2023

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