Architektenleistungen der Objektplanung zur energetischen Sanierung des Schulzentrums Rankestraße, Erkrath Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-07-06#127
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnstraße 16
Ort: Erkrath
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40699
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 21124073005
Fax: +49 21124071033
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erkrath.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen der Objektplanung zur energetischen Sanierung des Schulzentrums Rankestraße, Erkrath
Die Stadt Erkrath schreibt in diesem Vergabeverfahren Architektenleistungen der Objektplanung für die energetische Sanierung sowie optional die Fenstersanierung des Schulzentrums Rankestraße 4-6 in Erkrath aus. Das Schulgebäude stammt aus den 1970er Jahren. Das Schulzentrum an der Rankestraße muss im Hinblick auf den baulichen Brandschutz saniert werden. Neben den Sanierungsmaßnahmen, die den Brandschutz betreffen, weist das Gebäude eine Reihe anderer, durch das Gebäudealter bzw. durch gestiegene Anforderungen entstandene Defizite auf. Insbesondere befinden sich die Fassaden mit Ausnahme der Fenster- und Türanlagen, die 2012 vollständig erneuert wurden, noch immer weitgehend im Originalzustand der Planungs- und Erbauungszeit 1974-1976.
40699 Erkrath
Neben der aktuell, im laufenden Schulbetrieb erfolgenden Brandschutzsanierung am Schulzentrum Hochdahl beabsichtigt die Stadt Erkrath, auch eine energetische Sanierung der Fassadenflächen planen und ausführen zu lassen. Laut der vorliegenden Machbarkeitsstudie ist eine Teilsynchronisierung der Baumaßnahmen unter Einhaltung des Terminplanes ab 2024 möglich. Die Planungsleistungen (LPH 1-8) für die Fassadensanierung werden stufenweise beauftragt (Stufe 1: LPH 1-3; Stufe 2: LPH 4; Stufe 3: LPH 5-7 und Stufe 4: LPH 8). Im Umfang der ersten Auftragsstufe muss im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft werden, ob die Fassadensanierung um weitere mögliche und sinnvolle energetische Maßnahmen, wie z.B. Fenstersanierung, Dachdämmung, etc. erweitert werden kann. Wird anhand der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie beschlossen, auch die Fensteranlagen zu erneuern, gelten die vom Bieter in seinem Angebot angegebenen Pauschalhonorare für seine entsprechenden, optional abrufbaren Planungsleistungen. Die Kosten der KG 300 belaufen sich laut Machbarkeitsstudie für die energetische Fassadensanierung auf ca. 6.503.000,00 EUR netto. Die Erneuerung der Fensteranlagen wird auf ca. 900.000 EUR netto zusätzlich geschätzt. Die Stadt Erkrath setzt folgende wesentliche Fristen voraus: LPH 1-3: 11.09.2023-21.03.2024; LPH 4-7: 22.03.2024-04.10.2024. Die Ausführung in 4 Bauabschnitten: 28.10.2024-31.07.2028. Detailliertere verbindliche Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Eine Einzelmaßnahmenförderung ist vorgesehen. Im Rahmen der Planung wird geprüft, ob eine alternative, höhere Förderung möglich ist, welche dann angestrebt wird.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zudem darf die Stadt Erkrath weitere Planungsleistungen zur energetischen Sanierung, insbesondere die optional abgefragte Fenstersanierung, beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Anlage 3, Ziffer 5.A) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Anlage 3, Ziffer 5.A) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Bescheinigung, dass keine Rückstände an öffentlichen Abgaben (Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts), Krankenkassenbeiträgen u. Berufsgenossenschaftsbeiträgen bestehen (jeweils nicht älter als 6 Monate) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Nachweis über die Eintragung in das Handels-/Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (nicht älter als 6 Monate) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 3, Ziffer 5.B) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens 2,5 Mio. EUR.
alternativ:
Bieter wird im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß den vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken.
- Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 3, Ziffer 5.B) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bruttogesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2019 - 2021 oder 2020 - 2022).
Nur informativ (kein Ausschlusskriterium).
Newcomer sind zugelassen, insoweit ist eine dreijährige Geschäftstätigkeit keine Mindestanforderung.
- Hinsichtlich der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gelten folgende Mindestanforderungen:
Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens 2,5 Mio. EUR.
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung über das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Referenzen für Architektenleistungen der Objektplanung (Anlage 3, Ziffer 5.C.) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Qualifikation der Projektleitung/Stellvertretenden Projektleitung (Anlage 3, Ziffer 5.C.) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Hinsichtlich der Referenzen für Architektenleistungen der Objektplanung gelten folgende Mindestanforderungen:
Mindestens 2 Referenzen für jeweils die energetische Sanierung eines Schulgebäudes (oder vergleichbares Gebäude für Kinder/Jugendliche) mit Bruttogrundfläche > 2.500 m2 im Bestand bei laufendem Betrieb aus den letzten 10 Jahren (gerechnet vom Abschluss der Leistungsphase 8, ab 05/2013) mit Projektkosten (KG 300 nach DIN 276) über mindestens 2 Mio. EUR (netto) mit den Leistungsphasen 1 bis 8 (Leistungsphase 8 muss abgeschlossen sein), mindestens Honorarzone II
- Hinsichtlich der Qualifikation der Projektleitung/Stellvertretenden Projektleitung gelten folgende Mindestanforderungen:
Da die Maßnahmen zur energetischen Fassadensanierung mit der Brandschutzsanierung synchronisiert und verknüpft werden, muss mindestens die Projektleiterin / der Projektleiter oder alternativ deren / dessen Stellvertretung Sachverständige/r für Brandschutz sein. Dies ist zwingend erforderlich, da für die Fassadensanierung das Brandschutzkonzept beachtet und eingearbeitet werden muss und viele Überschneidungen und zu berücksichtigende brandschutztechnische Punkte bestehen (z.B. Fluchtwegsituation im Bauzustand, Bewertung entsprechender Ersatzmaßnahmen etc.).
1) Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "ArchitektIn"/"IngenieurIn" zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als IngenieurIn/ArchitektIn verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
2) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter/bevollmächtigte VertreterIn der juristischen Person und die verantwortliche Projektleiterin/der verantwortliche Projektleiter die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
3) Bietergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen: Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Soweit mehr als ein Mitglied Planungsleistungen im Bereich Architektur-/Ingenieurleistungen erbringt, muss auch dieses Mitglied die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
40699 Erkrath, Bahnstraße 16, Fachbereich 30
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche hier online eingestellten Unterlagen sind bei Bedarf vom Bieter auf eigene Kosten auszudrucken.
Eine Einreichung der Angebote ist ausschließlich elektronisch möglich. Bitte achten Sie hierbei auf die Vollständigkeit und die Einhaltung der Textform.
Bei etwaigen Rückfragen oder Unstimmigkeiten werden Sie gebeten, sich umgehend elektronisch über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes an die Vergabestelle der Stadt Erkrath zu wenden.
Bekanntmachungs-ID: CXT4YYDY156PWBTX
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889