AfSta23007 Quartiersmanagement in drei City-Quartieren im Stadtgebiet Karlsruhe
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 14-18
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/133-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
AfSta23007 Quartiersmanagement in drei City-Quartieren im Stadtgebiet Karlsruhe
Im Rahmen des Bundesförderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ hat die Stadt Karlsruhe für das Projekt „City-Transformation“ Fördermittel erhalten. Das Projekt „City-Transformation“ hat ein Gesamtprojektvolumen von rund 4,7 Mio. Euro. Ziel des Projekts ist es, innerstädtische Quartiere zu entwickeln und damit die Karlsruher Innenstadt insgesamt zu stärken.
In einem partizipativen Prozess soll die Neuausrichtung und Profilierung von vier innerstädtischen Quartieren („City-Quartiere“) aktiv gesteuert werden. Begleitet durch ein Quartiers- und Kommunikationsmanagement sollen die Quartiersakteure jeweils zusammengeführt werden und gemeinsam Ideen für „ihr“ Quartier entwickeln und umsetzen. Flankiert wird dieser Ansatz durch weitere Maßnahmen des Projekts „City-Transformation“ (u.a. Reallabore, Quartiersimpulse, temporäre Anmietungen).
Quartiersmanagement für das City-Quartier Zentrale Kaiserstraße
Karlsruhe
1. City Quartier: Zentrale Kaiserstraße
Von der Shoppingmeile mit leerstehenden Einzelhandelsflächen zum individuellen, Karlsruhe- spezifischen durchgängigen Einkaufsquartier (Resiliente Einkaufsmeile)
Ausgangslage und Zielsetzung
Die Zentrale Kaiserstraße ist die 1A-Einzelhandelslage in der Karlsruher City, geprägt durch große filialisierte Magnetbetriebe und kleinteilige Gebäude aus der Nachkriegszeit. Die Lage hat insbesondere wegen des Rückzugs von Filialisten erheblich mit den Folgen der COVID-19- Pandemie zu kämpfen: 15,1 % der Einzelhandelsflächen in diesem Gebiet stehen derzeit leer. Insbesondere der Textileinzelhandel hat in den letzten Monaten stark an Präsenz verloren.
Sofern Nachnutzungen erfolgten, konzentrierten sich diese auf gastronomische Angebote (insbes. Burger) oder Dienstleistungsbetriebe (insbes. Optiker). In den Obergeschossen befinden sich vornehmlich gewerbliche Nutzungen. Wohnnutzungen sind kaum vorhanden.
Eigentümerseitig ist die Zentrale Kaiserstraße durch institutionelle Immobilieneigentümer und Großeigentümer geprägt, die in Gesprächen mit der Stadtverwaltung bereits im Jahr 2018 von sinkenden Mietdauern und -preisen berichtet haben. Diese Entwicklung hat sich auch durch die Folgen der COVID-19-Pandemie in den letzten Monaten fortgesetzt bzw. verstärkt.
Die Karlstraße mit hohem Kfz-Verkehrsaufkommen stellt eine Barriere innerhalb der Einkaufslage dar. Ebenso erfordern die Kaiserpassage und der Passagehof eine gesonderte Betrachtung, da hier noch einmal eigene Problemlagen und besondere Entwicklungspotentiale liegen.
In der Zentralen Kaiserstraße gibt es bisher nur wenige Akteurskooperationen. Die Stadtverwaltung ist insbesondere im Austausch mit den Immobilieneigentümern um den Europaplatz. Anlassbezogen werden im Rahmen der „IG Europaplatz“ Gespräche geführt und Maßnahmen vereinbart.
Durch das Großprojekt „Kombilösung“ ist die Zentrale Kaiserstraße seit dem 12.12.2021 frei von Bahnverkehr, eine ansprechende Neugestaltung erfolgt ab dem Jahr 2023. Die Zentrale Kaiserstraße liegt im Anfang Juni 2022 in das Städtebauförderprogramm aufgenommene Sanierungsgebiet Kaiserstraße-West, welches vorrangig die städtebaulichen Missstände in den Fokus nimmt.
Die Zentrale Kaiserstraße soll zu einem individuellen, Karlsruhe-spezifischen durchgängigen Einkaufsquartier (Resiliente Einkaufsmeile) entwickelt werden. Hierzu sind u.a. folgende Maßnahmen im Förderprojekt vorgesehen. Weitere Projekte und Maßnahmen können unter anderem durch die Inanspruchnahme von Verfügungsfonds hinzukommen.
Struktureller Generalplan sowie Profilierungs- und Nutzungskonzept Kaiserpassage (Q2-Q4, 2023) inkl. Gründung einer IG Passagehof
Fachkonzept „Vertikale Nutzungsmischung Zentrale Kaiserstraße“ (Q2-Q3, 2024)
Lichtplanung „Weihnachtsbeleuchtung“ vor dem Hintergrund der Quartiersausrichtung (Q1-Q3, 2025)
Vorübergehende Anmietung von Ladenlokalen (Q1, 2023 - Q3, 2025)
Quartiersspezifische Anforderungen an das Quartiersmanagement
Im Rahmen des Quartiersmanagements wird die wiederholte Ansprache insbesondere der der Gewerbetreibenden vor Ort notwendig sein, um hier gemeinsame Aktionen zu fördern.
Bei der Kalkulation des Angebotspreises für Los 1 sind sowohl die quartiersspezifischen Erfordernisse als auch die unter Ziffer 2 aufgeführten Vorgaben und Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Das zur Verfügung stehende Budget für „Quartiersmanagement für das City-Quartier Zentrale Kaiserstraße“ (Los 1) liegt bei maximal [Betrag gelöscht] Euro inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer. Das Budget teilt sich jahresscharf folgendermaßen auf: 2023 (ab 01.07): maximal [Betrag gelöscht] Euro, 2024: maximal [Betrag gelöscht] Euro, 2025 (bis 31.08.): maximal [Betrag gelöscht] Euro. Angebotspreise, die das vorgegebene Budget überschreiten, scheiden aus und werden nicht in der Auswahl berücksichtigt.
Alle weiteren Informationen können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen.
Quartiersmanagement für das City-Quartier Marktplatz
Karlsruhe
City-Quartier: Marktplatz
Vom mangelnden Interaktions- und Aufenthaltsraum zum touristischen Hot-Spot („Herzstück“
der City)
Ausgangslage und Zielsetzung:
Der klassizistische Marktplatz als historisches Ensemble unterbricht die Einkaufszone. Auf ihm befindet sich in direkter Sichtachse zum Karlsruher Schloss mit dem pyramidenförmigen Grabmal des Stadtgründers Karl Wilhelm von Baden-Durlach ein Wahrzeichen der
(Innenstadt-)Stadt. Zu den umliegenden Gebäuden zählt auch das Karlsruher Rathaus. Ebenso befindet sich die Tourist-Information Karlsruhe als zentrale Anlaufstelle vor allem für Gäste von außerhalb am Marktplatz. Immobilienseitig sind am Marktplatz mit heterogener Eigentümerstruktur keine Leerstände zu verzeichnen. Jedoch weißt ein Großteil der arrondierenden Nutzungen eine geringe Platzinteraktion auf und trägt somit kaum zur Belebung bei.
Aufgrund der hohen Hitzeentwicklung im Sommer – der Marktplatz ist der „Hot Spot“ in der Innenstadt – ist die Aufenthaltsqualität auf dem im Zuge der Kombilösung bereits neu gestalteten Marktplatz gering. Im Hinblick auf Belebung, Frequentierung und Scharnierfunktion wird der Marktplatz seiner Bedeutung als zentraler identifikationsstiftender Ort – nicht nur für die Karlsruherinnen und Karlsruher, sondern auch für die Gäste von außerhalb – nicht gerecht.
Institutionalisierte Akteurskooperationen gibt es am Marktplatz aktuell nicht. Allerdings ist das Projekt „Erlebnisraumkonzept Marktplatz“ / „Touristischer Hot Spot“ (Q1-Q2, 2023) bereits angelaufen. Mit diesem ist auch eine entsprechende Anrainerkommunikation und -beteiligung gestartet, an die angeknüpft werden kann.
Der Marktplatz soll zum touristischen Hot-Spot („Herzstück“ der City) entwickelt werden. Hierzu sind u.a. folgende Maßnahmen im Förderprojekt vorgesehen. Weitere Projekte und Maßnahmen können unter anderem durch die Inanspruchnahme von Verfügungsfonds hinzukommen.
Fachkonzept „Öffnung der EG-Zonen Marktplatz Ostseite“ (Q2, 2023)
Samstägliche Veranstaltungsreihe „Karlsruhe trifft sich“ (Q2-Q4, 2023)
„Erlebnisraumkonzept Marktplatz“ / „Touristischer Hot Spot“ (Q1-Q2, 2023)
„Schattenspendende Gestaltungselemente“ (Q2-Q3, 2023)
„Leuchtelemente Christkindlesmarkt“ (Q3, 2025)
Quartiersspezifische Anforderungen an das Quartiersmanagement
Die Situation am Marktplatz erfordert die Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Akteuren, sowohl eigentümer- als auch nutzerseitig, unter anderem aus Kirche, Kultur, Einzelhandel und Gastronomie.
Bei der Kalkulation des Angebotspreises für Los 2 sind sowohl die quartiersspezifischen Erfordernisse als auch die unter Ziffer 2 aufgeführten Vorgaben und Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und detailliert darzustellen. Das zur Verfügung stehende Budget für
„Quartiersmanagement für das City-Quartier Marktplatz“ (Los 2) liegt bei maximal [Betrag gelöscht] Euro inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer. Das Budget teilt sich jahresscharf folgendermaßen auf: 2023 (ab 01.07.): maximal [Betrag gelöscht] Euro, 2024: maximal [Betrag gelöscht] Euro, 2025 (bis 31.08.): maximal [Betrag gelöscht] Euro. Angebotspreise, die das vorgegebene Budget überschreiten, scheiden aus und werden nicht in der Auswahl berücksichtigt.
Alle weiteren Unterlagen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Quartiersmanagement für das City-Quartier Wald-, Karl-, Herren- und Erbprinzenstraße
Karlsruhe
City-Quartier: Wald-, Karl-, Herren-, Erbprinzenstraße
Vom Stadtraum mit Brüchen zum ganzheitlichen urbanen Flanierquartier (Spezialisten- und Genussviertel)
Ausgangslage und Zielsetzung
Das City-Quartier mit einem Gebäudebestand aus der Zeit der Stadtgründung ist größtenteils 1B-Einzelhandelslage, welche ein überwiegend qualitätsvolles und kleinteiliges Einzelhandelsangebot, ergänzt um komplementäre Gastronomieangebote, aufweist. Die Immobilien mit kleinteiligen, heterogenen Eigentümerstrukturen weisen derzeit an nur an wenigen Stellen substantielle Leerstände auf.
Die Lage ist aus Sicht potentieller gewerblicher Mieterinnen und Mieter insbesondere aufgrund des gepflegten und wertigen Erscheinungsbildes der Immobilien und größtenteils wertigen Nutzungen als attraktiv einzuschätzen. Im Gebiet gibt es mit der IG Karlstraße und der IG Südliche Waldstraße bereits zwei Akteurszusammenschlüsse.
Allerdings fehlt für die Besucherinnen und Besucher der Innenstadt im Quartier das ganzheitliche urbane (Flanier-)Erlebnis aufgrund von Unterbrechungen durch Verkehrsflächen und unattraktiver Straßenraumgestaltung. Bestehende Konflikte zwischen Fußgängern, Radfahrern und dem Kfz-Verkehr – insbesondere in der Erbprinzen- und Herrenstraße sowie der Karlstraße mit hohem Kfz-Verkehrsaufkommen – beeinträchtigen die Flanier- und Aufenthaltsqualität erheblich und erschweren die intuitive Orientierung im Quartier.
Das Quartier „Wald-, Karl-, Herren- und Erbprinzenstraße“ soll zum ganzheitlichen urbanen Flanierquartier (Spezialisten- und Genussviertel) entwickelt werden. Hierzu sind u.a. folgende Maßnahmen im Förderprojekt vorgesehen. Weitere Projekte und Maßnahmen können unter anderem durch die Inanspruchnahme von Verfügungsfonds hinzukommen.
Quartiersimpuls „Flanieren in der Erbprinzenstraße“ (Q2, 2024)
Gestaltungselemente zur "Intuitiven Wegeführung"(Q1-Q3, 2025)
„Neuordnung Fahrradabstellmöglichkeiten“ (Q1-Q3, 2025)
Quartiersspezifische Anforderungen an das Quartiersmanagement
Die Lagetransformation im Quartier nimmt insbesondere städtebauliche Qualitäten und Wegebeziehungen in den Blick. Diese gilt es in moderierender Rolle gemeinsam mit den Quartiersakteuren zu entwickeln. Bei der Arbeit mit den Gewerbetreibenden sollen auch Kommunikations- und Marketingmaßnahmen gezielt fokussiert werden.
Bei der Kalkulation des Angebotspreises für Los 3 sind sowohl die quartiersspezifischen Erfordernisse als auch die unter Ziffer 2 aufgeführten Vorgaben und Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und detailliert darzustellen. Das zur Verfügung stehende Budget für
„Quartiersmanagement für das City-Quartier Wald-, Karl-, Herren- und Erbprinzenstraße“ (Los 3) liegt bei maximal [Betrag gelöscht] Euro inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer. Das Budget teilt sich jahresscharf folgendermaßen auf: 2023 (ab 01.07): maximal [Betrag gelöscht] Euro, 2024:
maximal [Betrag gelöscht] Euro, 2025 (bis 31.08.): maximal [Betrag gelöscht] Euro. Angebotspreise, die das vorgegebene Budget überschreiten, scheiden aus und werden nicht in der Auswahl berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich
nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als
für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung
oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung nachkommt,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung
hierzu besteht
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung
abgegeben hat.
- ggfls. Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formular 234)
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich
nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt.
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der
Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen
abgeschlossen wird. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das
Risiko abgesichert wird.
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
- ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular 235)
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS
(www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E79967977.
Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den
Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über
subreport/ ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die
über subreport/ELViS übermittelten Antworten/ Bieterinformationen.
Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ELViS
hochgeladen werden. Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von
subreport kostenlos unter der Telefonnummer: +49 221 985 78-0.
Die Absageschreiben nach § 134 GWB werden ebenfalls über die Vergabeplattform subreport/ELViS versendet.
Alle, die alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Vorgaben und die Ausschlusskriterien erfüllen (vgl. Ausschlusskriterien), präsentieren sich am Donnerstag, 17. August 2023, oder Freitag, 18. August 2023, in Karlsruhe in einer etwa 15-minütigen Präsentation und anschließendem Kennenlerngespräch einem Gremium bestehend aus Amt für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Karlsruhe Marketing und Event GmbH. Die Anwesenheit der mit für den Auftrag eingesetzten Personen bzw. Projektteams ist zwingend erforderlich. Der genaue Präsentationsort wird den zugelassenen Bietern in einer Einladung, die voraussichtlich am 10. August 2023 versendet wird, mitgeteilt.
Begründung für die Verkürzung der Angebotsfrist wegen Dringlichkeit gemäß § 15 Abs. 3 VgV:
Im Rahmen des Bundesförderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ hat die Stadt Karlsruhe für das Projekt „City-Transformation“ Fördermittel erhalten. Ziel des Projekts ist es, innerstädtische Quartiere zu entwickeln und damit die Karlsruher Innenstadt insgesamt zu stärken. Das Quartiersmanagement ist ein wesentlicher Bestandteil zur Umsetzung der Förderprogramms in Karlsruhe.
Das für das Quartiersmanagement in Karlsruhe zur Verfügung stehende Budget ist im Förderbescheid und dem dazugehörigen Finanzierungsplan genau festgelegt. Das Förderprogramm endet am 31. August 2025.
Ursprünglich sollte das Quartiersmanagement bereits im ersten Quartal 2023 starten, um gemäß des Förderprogramms sowie der Vorgabe der Stadt Karlsruhe, für die Karlsruher Innenstadt die maximale Summe an Fördermitteln abzurufen. Das Quartiersmanagement wurde in vier Losen am 23.01.2023 in einem Offenen Verfahren ausgeschrieben. Angebote sind aber nur für das Los 1: Quartiersmanagement „Östliche Kaiserstraße“ eingegangen. Darauf hin wurden die restlichen drei Lose nochmals ausgeschrieben, jedoch auch erfolglos ohne Auftragsvergabe.
Aufgrund des begrenzten Budgets bzw. Fördermittel pro Haushaltsjahr und des komprimierten Förderzeitraums, muss das Quartiersmanagement schnellstmöglich zum September 2023 vergeben werden, um insbesondere die vorgegebenen und begrenzten Fördermittel für das Haushaltsjahr 2023 zumindest noch im 4. Quartal 2023 teilweise abrufen zu können. Deshalb wurde die Angebotsfrist auf ein vertretbares Maß zur Sichtung und Erstellung der Vergabeunterlagen für die Bieter verkürzt, um ein Auftragsbeginn zum September 2023 sicherzustellen. Jede Woche an Verzug reduziert den Abruf an Fördermitteln.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3
Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§
160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).