Hahn-Schickard-Gesellschaft: Vergabe Fassadenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2142_V013
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Georges-Köhler-Allee 103
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79110
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hahn-schickard.de
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Alexander Dörr
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hahn-Schickard-Gesellschaft: Vergabe Fassadenarbeiten
Gegenstand der Vergabe sind Fassadenbauarbeiten.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen betreffen den Neubau Forschungsgebäude der Hahn-Schickard Gesellschaft e.V. in Freiburg im Breisgau.
Mit dem geplanten Forschungsbau verfolgt die Hahn-Schickard Gesellschaft in Zusammenarbeit mit der Universität Freiburg i.Br. die Forschung an Microanalysesystemen für die Medizintechnik, die Biotechnologie und die Pharmaindustrie.
Freiburg
Der Neubau ist als Stahlbeton-Skelettbau mit Flachdecken und aussteifenden Wandscheiben konzipiert. Das Gebäude ist größtenteils unterkellert. Die gesamte Gebäudestruktur basiert auf einem Ausbauraster von 1,20 m x 1,20 m. Das Konstruktionsraster
entspricht dem Ausbauraster.
Kenndaten:
Außenabmessungen: ca. 87 x 47 m
Gebäudehöhe: ca. 18,80 m
Grundfläche: ca. 4.000 m²
Geschosshöhen: 4,20 m bzw. bis 5,45 m im Niveau 1 (UG)
BGF: ca. 14.698 m²
BRI: ca. 69.442 m³
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
Mit dem Angebot sind entsprechend dem Formblatt "124" des VHB Bund folgende Angaben zu machen:
(1) Erklärung zu Registereintragung;
(2) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
(3) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
(4) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
(5) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Darüber hinaus sind folgende Erklärung vorzulegen:
(1) Verpflichtungserklärung zum Landestariftreue und Mindestlohngesetz BW
(2) Verpflichtungserklärung zu Russland-Sanktionen
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
(1) Eigenerklärung zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind sowie auf gesondertes Verlangen drei
Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
(2) Eigenerklärung zur Verfügbarkeit der erforderlichen Arbeitskräfte sowie auf gesondertes Verlangen die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6Q8K
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.