11594 - Fördercenter Familie und Beruf Referenznummer der Bekanntmachung: 5-23-L-11594
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Herzebrocker Str. 140
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5241-851943
Fax: +49 5241-851974
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
11594 - Fördercenter Familie und Beruf
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III)
Los 1 - Standort Gütersloh
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Durchführung der Maßnahme hat auf Grundlage des „fa:z GT-Konzeptes“ zu erfolgen. „fa:z“ steht für „Förderansatz: Ziel“. Beim fa:z GT-Konzept handelt es sich um ein Fallsteuerungskonzept, dass die ziel- und ressourcenorientierte Beratung und Förderung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Zuständigkeit des Auftraggebers in den Mittelpunkt stellt.
Das Angebot richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte i. S. des § 7 SGB II mit betreuungspflichtigen Kindern.
Die Leitziele des Auftraggebers lauten:
- Fachkräfte entwickeln
- Arbeitskräfte vermitteln
- Teilhabe ermöglichen
Option auf eine Verlängerung und Erhöhung der Anzahl der Maßnahmeplätze um 20%
Los 2 - Standort Rheda-Wiedenbrück
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Durchführung der Maßnahme hat auf Grundlage des „fa:z GT-Konzeptes“ zu erfolgen. „fa:z“ steht für „Förderansatz: Ziel“. Beim fa:z GT-Konzept handelt es sich um ein Fallsteuerungskonzept, dass die ziel- und ressourcenorientierte Beratung und Förderung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Zuständigkeit des Auftraggebers in den Mittelpunkt stellt.
Das Angebot richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte i. S. des § 7 SGB II mit betreuungspflichtigen Kindern.
Die Leitziele des Auftraggebers lauten:
- Fachkräfte entwickeln
- Arbeitskräfte vermitteln
- Teilhabe ermöglichen
Option auf eine Verlängerung und Erhöhung der Anzahl der Maßnahmeplätze um 20%
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bieter bzw. den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und etwaigen Unterauftragnehmern ist mit dem Angebot ein gültiger Nachweis der Trägerzulassung gemäß der §§ 176 Abs. 1, 178 und 184 SGB III i. V. m. der AZAV (s. auch Nachweisliste Ziffer 1.5 bzw. Ziffer 3.2) vorzulegen. Die Trägerzulassung soll sich über den gesamten Zeitraum der Maßnahme erstrecken.
Zur Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter Referenzen über ausgeführte Leistungen mit dem Ziel bzw. Schwerpunkt „Berufliche Integration von erwerbsfähigen Menschen“ innerhalb der letzten zwölf Monate nachzuweisen.
Für den Nachweis der entsprechenden Referenzen nutzen Sie bitte die Referenzliste (Vordruck D.2). Die Referenzen müssen sich auf den Bieter beziehen und quantitativ und qualitativ vergleichbare oder gleichartige Leistungen betreffen.
Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, so sind die Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Sofern keine Nachweise über bisher ausgeführte Leistungen vorgelegt werden können, müssen die Gründe hierfür nachvollziehbar dargelegt werden. Hat der Bieter noch keine quantitativ und qualitativ vergleichbaren oder gleichartigen Leistungen ausgeführt, ist in einer gesonderten Anlage zum Vordruck D.2 darzulegen, wie ohne einschlägige Erfahrung die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme erreichen wird.
Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter (unter Beachtung der Punkte B.5.5 und B.5.6) seine voraussichtliche räumliche und personelle Ausstattung zur Realisierung der Maßnahme am Durchführungsort anzugeben.
Sofern der Bewerber am Durchführungsort der Maßnahme noch nicht über Räumlichkeiten oder Personal verfügt, ist die Bereitstellung von Räumlichkeiten bzw. die Personalgewinnung darzustellen.
Die namentliche Nennung des Personals oder das Einreichen ausgefüllter Personalbögen (Vordruck D.3) und der Personalübersicht (Vordruck D.4) sind zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht erforderlich. Die Personalbögen und die Personalübersicht können jedoch vor der Zuschlagserteilung bei Bedarf durch den Auftraggeber angefordert werden.
Der Nachweis des Personals hat nach Zuschlagserteilung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer für jede in der Maßnahme einzusetzende Person (ausgenommen Verwaltungspersonal) einen ausgefüllten Personalbogen (Vordruck D.3) sowie eine vollständige Personalübersicht (Vordruck D.4) vorzulegen. Neben den vorgesehenen Aufgaben der Personen sind insbesondere ihre Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen detailliert darzulegen. Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, so sind die Personalbögen und die Personalübersicht ggf. von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des vom Auftragnehmer benannten Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel und für den Einsatz zusätzlichen Personals während der Vertragslaufzeit; in beiden Fällen muss im Vorfeld eine Zustimmung des Auftraggebers eingeholt werden.
Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen (siehe Vertragsbedingungen)
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt digital ohne Bieter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514113607
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.