Beschaffung HCL-Connections Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_000277
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ahornweg 2
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 78219381109
Fax: +49 78219381250
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung HCL-Connections
Der Auftraggeber (Medizinische Dienst Baden-Württemberg) beabsichtigt, den Betrieb der Kommunikationsplattform HCL Connections, für welche der Auftraggeber bereits ein dauerhaftes Nutzungsrecht innehat, für die Vertragsdauer sicherzustellen. Dabei muss durch den Auftragnehmer die bestehende HCL Connections Infrastruktur (V6.0) auf die aktuelle Version V8.0 aktualisiert werden und auf eine von dem Auftragnehmer bereitzustellende und bei dem Auftragnehmer zu betreibende Hardware-Plattform überführt, betrieben und gehostet werden. Die Überführung beinhaltet auch die Übernahme aller bestehenden Communities mit Daten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber (Medizinische Dienst Baden-Württemberg) beabsichtigt, den Betrieb der Kommunikationsplattform HCL Connections, für welche der Auftraggeber bereits ein dauerhaftes Nutzungsrecht innehat, für die Vertragsdauer sicherzustellen. Dabei muss durch den Auftragnehmer die bestehende HCL Connections Infrastruktur (V6.0) auf die aktuelle Version V8.0 aktualisiert werden und auf eine von dem Auftragnehmer bereitzustellende und bei dem Auftragnehmer zu betreibende Hardware-Plattform überführt, betrieben und gehostet werden. Die Überführung beinhaltet auch die Übernahme aller bestehenden Communities mit Daten.
Der Auftrag kann maximal zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
siehe Regelung zur Verlängerungsoption in Ziff. II.2.7.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe einer Eigenerklärung zur Eignung, die unter anderem die Eintragung im Handelsregister sowie etwaige Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB betrifft
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe.
Der Bieter hat zu erklären: "Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens EUR 1.500.000,00 und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens EUR 500.000,00 verfügen werde(n)."
1) Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren (Projektabnahme nicht vor dem 01.01.2020) erbrachten wesentlichen Leistungen.
2) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung - Nachweis eines hinreichenden Qualitätsmanagementsystems.
3) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung - Nachweis eines hinreichenden Informationssicherheitsmanagementsystems.
Zu 1) Mindestens drei Referenzen müssen vergleichbare Leistungen betreffen. Die Referenzangaben müssen folgende Informationen beinhalten: Bezeichnung der Leistung sowie Benennung des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes (inkl. Abnahmedatum) und des Auftraggebers (mit Kontaktdaten).
Zu 2) Es ist mit dem Angebot der Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN 50600 durch Vorlage der aktuellen Zertifizierungsurkunde einzureichen.
Zu 3) Es ist mit dem Angebot der Nachweis einer Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 durch Vorlage der aktuellen Zertifizierungsurkunde und des dazugehörigen Auditberichts einzureichen.
Abgabe einer Eigenerklärung bezüglich der Einhaltung restriktiver Maßnahmen gegenüber Russland sowie der weiteren sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind insbesondere die Fristen in § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Dort heißt es wörtlich:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird ausdrücklich auf die sich aus § 161 Abs. 1 GWB ergebenden Formerfordernisse bei einem Nachprüfungsantrag hingewiesen.
Überdies erfolgt die Kommunikation während des Vergabeverfahrens ausschließlich über die Vergabeplattform. Es ist deshalb insbesondere von Fragen zum Vergabeverfahren per Telefon oder E-Mail abzusehen.
Die Angebotsabgabe hat elektronisch über die Vergabeplattform zu erfolgen.
Bitte machen Sie sich mit der Vergabeplattform rechtzeitig vertraut, sodass eine fristgemäße Angebotseinreichung sichergestellt ist.
Sofern Anpassungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen werden, werden die angepassten Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bereitgestellt.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
siehe Ziff. VI.3)