Hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Neubau Stadtarchiv Baden-Baden"
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 2
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Architekturbüro Thomas Thiele, Engesserstraße 4a, 79108 Freiburg / Verfahrensbetreuung
E-Mail:
Telefon: +49 761120210
Fax: +49 7611202120
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerb.architekturbuero-thiele.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Neubau Stadtarchiv Baden-Baden"
Die Stadt Baden-Baden plant einen Neubau des Stadtarchivs mit Historischer Sammlung. Das Archiv umfasst die dokumentierte Überlieferung zur Geschichte der Stadt von 1467 bis heute. Die Historische Sammlung ist das „Archiv der Dinge“, das von Vorgeschichte bis heute reicht. Das Archivgut ist bisher in einem Gebäudekomplex in der Innenstadt untergebracht, der aber heutigen Anforderungen an Brandschutz und Raumklima nicht mehr genügt.
Um die bestmögliche architektonische, städtebauliche und wirtschaftliche sowie energetische Lösung für den Neubau zu erreichen, hat sich die Stadt Baden-Baden für die Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbes entschieden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Zulassung: Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien – Zulassungskriterien – ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und
mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Zulassungskriterien:
- Fristgerechte Abgabe der Bewerbererklärung (online über Website der Verfahrensbetreuung)
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architektenkammer oder der Eintragungsurkunde als Architekt, etc. Dokument ist hochzuladen)
- Bestätigung der Führung eines eigenen Architekturbüros, alt. der Gründung eines eigenen Architekturbüros im Falle einer Beauftragung (Angaben online über Bewerbererklärung)
- Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen (Angaben online über Bewerbererklärung)
Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien – Zulassungskriterien – für die qualitative Auswahl.
2. Auswahl: Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch den Nachweis von Referenzprojekten. Anhand von Angaben im Online-Formular der Bewerbererklärung, ergänzt durch ein Projektfoto (optional auch eines Projektblatts), legen die Bewerber dar, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen.
Qualifiziert sind die Teilnehmer, die mindestens 8 Punkte durch Referenzprojekte der Kategorien A und B nachweisen können.
Die geforderte Mindestpunktzahl kann auch nur durch Referenzprojekte der Kategorie A erreicht werden, es sind nicht zwingend Referenzprojekte der Kategorie B nachzuweisen. Zusätzlich zu den 6 vorabausgewählten Teilnehmern werden etwa 14 Teilnehmer ausgewählt. Qualifizieren sich mehr als 14 Teilnehmer, entscheidet das Los. Zusätzlich dazu werden zwei potenzielle Nachrücker ebenfalls durch das Los bestimmt.
3. Auswahlkriterien:
Kategorie A:
Referenzprojekt A1 „Neubau oder Umbau/Sanierung Gebäude mit Archivflächen“ oder vergleichbares Projekt (1 Projekt: 4 Punkte, 2 Projekte: 8 Punkte (max. 8 Punkte))
- Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 34 HOAI 1 bis 8, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen
- Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI
- Anteil Lager- und / oder Archivflächen für Akten, Archivalien oder ähnliches mit Anforderungen an Klimatisierung bzw. Temperierung mind. 200 m² Nutzfläche
- Baukosten 300 / 400: min. 1,0 Mio. netto
- Angabe BGF: mind. 500 m²
- Übergabe Gebäude an den Nutzer (Abschluss LPH 8) vom 1.1.2013 bis 30.06.2023
- Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
Referenzprojekt A2 "Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber“ (1 Projekt: 3 Punkte, 2 Projekte: 6 Punkte (max. 6 Punkte))
- Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 34 HOAI 1 bis 8, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen
- Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI
- Baukosten 300 / 400: min. 1,0 Mio. netto
- Angabe BGF: mind. 500 m²
- Übergabe Gebäude an den Nutzer (Abschluss LPH 8) vom 1.1.2013 bis 30.06.2023
- Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
Referenzprojekt A3 „Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein - Nichtwohngebäude“ (1 Projekt: 2 Punkte, 2 Projekte: 4 Punkte (max. 4 Punkte))
- Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 34 HOAI 1 bis 8, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen
- Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI
- Baukosten 300 / 400: min. 1,0 Mio. netto
- Angabe BGF: mind. 500 m²
- Übergabe Gebäude an den Nutzer (Abschluss LPH 8) vom 1.1.2013 bis 30.06.2023
- Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
Kategorie B: Sonstige
Referenzprojekt B1 „Wettbewerbserfolg" - Gebäudeplanung (1 Projekt: 1 Punkte, 2 Projekte: 2 Punkte (max. 2 Punkte))
- allgemeines Projekt
- möglich ist eine Mehrfachnennung der Referenzprojekte der Kategorie A und B
- Zeitraum Wettbewerbserfolg: vom 1.1.2013 bis 30.06.2023
Weitere Angaben in VI.3.1)
„Architektin / Architekt“ Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung (...) Weitere Angaben s. Punkt VI.3.2)
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Beiträge des Einladungs- und Realisierungswettbewerbs die folgenden Kriterien anwenden:
- Städtebauliches und architektonisches Konzept (Qualität des städtebaulichen und freiräumlichen Konzepts, Qualität des architektonischen und gestalterischen Konzepts)
- Nutzungskonzept und Funktionalität
- Freianlagenkonzept: Qualität und Funktionalität
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
- Baukonstruktion und Materialität
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 50.000 € (netto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung des Betrags ist vorgesehen:
1. Preis 17.000,- €
2. Preis 13.000,- €
3. Preis 11.000,- €
4. Preis 9.000,- €
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Aufteilung der Preise sowie die Aufteilung des Gesamtbetrags ändern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1. Fortführung von Punkt III.1.10. Auswahlkriterien:
Referenzprojekt B2 „ausgezeichnetes, realisiertes Projekt“ - Gebäudeplanung (1 Projekt: 1 Punkte, 2 Projekte: 2 Punkte (max. 2 Punkte))
- allgemeines Projekt
- möglich ist eine Mehrfachnennung der Referenzprojekte der Kategorie A und B
- Zeitraum Wettbewerbserfolg: vom 1.1.2013 bis 30.06.2023
Hinweise:
Zur Anerkennung als Referenzprojket muss das Projekt alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht.
Die Darstellung des Referenzprojekts mit den vollständigen Angaben zu allen Kriterien erfolgt über das Online-Formular der Bewerbererklärung. Hier sind als Eigenerklärung alle geforderten Einzelkriterien des jeweiligen Referenzprojekts anzugeben und ein Projektfoto hochzuladen. Alternativ zum Projektfoto kann auch
ein Projektblatt eingereicht werden, Vorgaben zu Format oder Inhalt des Projektblatts bestehen nicht. Mit Einreichung der Referenzprojekte durch Absenden des Online-Formulars der Bewerbererklärung wird die Einhaltung der Voraussetzungen bestätigt. Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter für ein anderes Büro bearbeitet wurden, eingereicht werden. Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, gegebenenfalls eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft zu bilden. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird ausdrücklich hingewiesen.
VI.3.2. Fortführung von Punkt III.2.1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
Berufsbezeichnung „Architektin / Architekt“ zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn
der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.