Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Poloshirts für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 4.2/1000945405/Koh
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Teildezernat - ZA 4.2 Vertrags- und Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 203/4175-7515
Fax: +49 203/4175-6998
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Poloshirts für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen hat im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Poloshirts für die Einsatzkräfte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abgeschlossen. Das Poloshirt wird Teil der Dienstkleidung für Damen und Herren. An die Bekleidung werden besondere Anforderungen gestellt. Daher muss die Bekleidung die Technischen Lieferbedingungen TL 4415, Ausgabe 1 (Kapitel B) der Polizei des Landes NRW, die Bestandteil dieser Ausschreibungsunterlagen ist, erfüllen.
LZPD NRW, PBC NRW In den Hummelknäppen 10b 44534 Lünen
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von einem (1) Jahr. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung dreimal um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von vier (4) Jahren.
Die Mindestabnahmemenge soll 80.000 Stück Poloshirts betragen.
Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben.
Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass über die gesamte Vertragslaufzeit ein Bedarf von ca. 400.000 Poloshirts besteht.
Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 500.000 Poloshirts beziffert.
Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungs-rechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Er-reichen der Höchstmenge.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Wunsch&Rudolph e.K.
Postanschrift: Chemnitzer Strasse 100
Ort: Limbach-Oberfrohna
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 09212
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5Y15SJ6WWD
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 203/4175-7501
Fax: +49 203/4175-6998
Internet-Adresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd