exAnte: Lieferung und Einführung vom AddOn Palliativmedizinische Komplexbehandlung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-KHWE-01-A03
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Danziger Str. 17
Ort: Brakel
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 33034
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Katholische Hospitalvereinigung Weser-Egge gGmbH, Herr Christian Böttger, Danziger Str. 17 in 33034 Brakel
E-Mail:
Telefon: +49 52726071453
Fax: +49 52726071455
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.khwe.de
Abschnitt II: Gegenstand
exAnte: Lieferung und Einführung vom AddOn Palliativmedizinische Komplexbehandlung
Das AddOn „Palliativmedizinische Komplexbehandlung“ soll das in der KHWE bereits langjährig implementierte KIS-System Dedalus ORBIS ergänzen und muss vollständig integriert werden. Dazu ist eine Tiefenintegration ohne Schnittstellen in das vorhandene Krankenhausinformationssystem (KIS), Dedalus ORBIS, zwingende Voraussetzung.
Höxter
Das AddOn „Palliativmedizinische Komplexbehandlung“ soll das in der KHWE bereits langjährig implementierte KIS-System Dedalus ORBIS ergänzen und muss vollständig integriert werden. Dazu ist eine Tiefenintegration ohne Schnittstellen in das vorhandene Krankenhausinformationssystem (KIS), Dedalus ORBIS, zwingende Voraussetzung.
Der Gesamtwert der Beschaffung (Ziff. II.1.7) ist zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des AN nicht bekanntzumachen, § 39 Abs. 6 VgV. Er wird daher fiktiv mit 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei der Fa. Dedalus HealthCare GmbH die Vollintegration der Software (AddOn/Erweiterung der Dedalus ORBIS Umgebung) „Palliativmedizinische Komplexbehandlung“ zu beauftragen. Dieses AddOn ermöglicht dem medizinischen Personal der Katholischen Hospitalvereinigung Weser-Egge gGmbH die Übernahme des Patienten in die geriatrische Komplexbehandlung (OPS: 8-982) sowie die Erstellung einer Arbeitsliste mit Prüfung der relevanten Bestandteile des Komplexcodeverfahrens inkl. Eingangsassessments, Anzahl Teambesprechungen, Austrittsassessments und der Therapiedauer pro Woche. Ferner ist mit dem Dedalus ORBIS AddOn „Palliativmedizinische Komplexbehandlung“ die Therapieermittlung auf Basis von tarifneutralen Leistungen, berufsgruppen-spezifischen Leistungen, der Berücksichtigung der Therapiedauer sowie die Ermittlung der potentiellen OPS-Kodierung möglich. Teambesprechung werden dabei mittels Vorbereitungsformularen je Berufsgruppe und durch Zusammenführung der beteiligten Therapeutenformulare strukturiert und damit einhergehend die Effizienz des gesamten Teams durch Reduzierung des zeitlichen Aufwands für die etwaigen Besprechungen gesteigert. Der palliativmedizinische Arbeitsplatz beinhaltet dabei umfangreiche Assessments zum Patienten sowie einen Überblick über die Befundhistorie, so dass die Behandlungsqualität und Versorgungssicherheit der Patienten gesteigert wird.
Die Voraussetzungen an die beabsichtigte, direkte Auftragsvergabe an die Fa. Dedalus HealthCare GmbH über die Vollintegration des AddOn´s „Palliativmedizinische Komplexbehandlung“ sind vorliegend erfüllt. Wesentlicher Grund für die Direktbeauftragung ist, dass die Fa. Dedalus HealthCare GmbH durch die Vollintegration über Alleinstellungsmerkmale gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b), Abs. 6 VgV verfügt, so dass kein anderes am Markt tätiges Unternehmen diese Leistungen erbringen kann.
Den Anwendern müssen dabei zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich und vor allem verlustfrei, d.h. ohne zusätzliche Schnittstellen bzw. damit verbundenen potentiellen Übertragungsverlusten, die Patienteninformationen übergreifend, an jedem Arbeitsplatz und ohne Systemwechsel zur Verfügung stehen. Vorbefunde der Patienten, Arztbriefe aus Vor-Aufenthalten, Diagnosen, Befunde sowie die Auftragskommunikation und Rückübermittlung von Befunden müssen dabei zwingend mit enthalten sein. Daher kann und muss hier ausschließlich eine Softwarelösung zum Einsatz kommen, welche eine Tiefenintegration ohne Schnittstellen in das vorhandene Krankenhausinformationssystem (KIS) Dedalus ORBIS zwingend gewährleistet. Nur mittels der Tiefenintegration ist sichergestellt, dass keine potentiellen Datenverluste resultierend aus Schnittstellen für den Transfer der Patientendaten entstehen können. Auf diese Weise wird die Patientensicherheit und die Versorgungsqualität in dem geforderten Maß durch die notwendige Digitalisierung erhöht. Darüber hinaus müssen zwingend alle bereits vorhanden selbsterstellten Formulare (Arztbrief, Anamnesebogen, etc.) aus dem Dedalus ORBIS bzw. KIS-System in die Palliativdokumentation mit eingebunden werden. Nur wenn die Formulare vollumfänglich genutzt werden können, ist sichergestellt, dass eine lückenlose Versorgung der Patienten gewährleistet werden kann. Zudem müssen die in der Palliativdokumentation erstellten Formulare in das KIS-System bzw. Dedalus ORBIS integriert und darin bearbeitet werden können.
Weitere am Markt erhältliche Lösungen im Bereich Palliativmedizinische Komplexbehandlung lassen sich zum einen nicht vollständig integrieren und zum anderen erfolgt die Datenübertragung ausschließlich mittels einer individuell zu programmierender Schnittstelle. Die Kosten zur Bereitstellung bzw. Programmierung einer individuellen Schnittstelle, insbesondere zum bzw. vom KIS-/Cockpit Notaufnahme-System stehen in keinem Verhältnis zur beabsichtigten Investition.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
exAnte: Lieferung und Einführung vom AddOn Palliativmedizinische Komplexbehandlung
Postanschrift: Parkstrasse 40
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 54120199710
Fax: +49 5412019940
Internet-Adresse: https://www.dedalus.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514112735
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
§§ 160 Abs. 3, 134, 135 GWB